Bildungspaket: Leistungen beantragen!

Die GGUA hat eine nützliche Arbeitshilfe zu dem neuen Bildungspaket mit konkreten Hinweisen und Empfehlungen sowohl für SGB II – Leistungsempfänger/innen als auch für Empfänger/innen von Leistungen nach dem AsylbLG erstellt.
Bis Ende Juni können die Leistungen noch rückwirkend (ab 1.1.2011) beantragt werden.

Strittig ist die Gewährung dieser Leistungen nur für Empfänger/innen von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG. Empfohlen wird, unter Bezugnahme auf § 6 AsylbLG die Leistungen nach dem Bildungspaket auch für diese Gruppe zu beantragen und ggfs. den Klageweg zu beschreiten.

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