PRO ASYL fordert: Keine Abschiebungen in Folterstaaten – Schutz von Genozid-Überlebenden

Sechs Wochen vor der Konferenz der Innenminister*innen (IMK) fordert PRO ASYL einen sofortigen Stopp von Abschiebungen in den Folterstaat Iran sowie von Jesid*innen in den Irak.

Die Teilnehmenden der im Moment stattfindenden Frühjahrsklausurtagung von PRO ASYL sind empört: Trotz der klaren Solidaritätsbekundungen deutscher Politiker*innen für die Protestierenden im Iran und die Anerkennung des Genozids an den Jesid*innen im Irak, werden vermehrt Menschen in diese Länder abgeschoben.

Abschiebungen in den Iran trotz massiver Menschenrechtsverletzungen

“Es ist scheinheilig, wie sich deutsche Politiker und Politikerinnen noch vor wenigen Monaten mit Solidaritätsbekundungen für Menschen im Iran überboten, deren Mut feierten und nun wieder abschieben in einen Staat, dessen Regime Menschen einsperrt, foltert und umbringt”, sagt Daniela Sepehri, Menschenrechtsaktivistin.

Der Abschiebestopp in den Iran, der im Jahr 2023 noch galt, wurde nicht mehr verlängert. Dabei hat sich die Lage im Iran keineswegs verbessert. Nach wie vor werden im Iran Menschen verfolgt, inhaftiert, gefoltert und hingerichtet. Die Liste der politischen Gefangenen, denen die Todesstrafe droht, ist lang. Verfolgungen von Kurd*innen, Belutsch*innen und anderen ethnischen oder religiösen marginalisierten Gruppen sind an der Tagesordnung. Besonders hart geht das Regime auch gegen Frauen und Mädchen vor. Trotzdem erhielten im Jahr 2023 nur die Hälfte der asylsuchenden Frauen aus dem Iran in Deutschland einen Schutzstatus. Im ersten Quartal 2024 sank die Gesamtschutzquote der Asylsuchenden aus dem Iran (männlich und weiblich) auf 39,1 Prozent. PRO ASYL fordert eine sofortige Einstellung der Abschiebungen dorthin.

Keine Abschiebungen von Überlebenden des Völkermordes in den Irak

Ebenso unverständlich sind die vermehrten Abschiebungen in den Irak, besonders von Jesid*innen.

“Statt den Überlebenden eines von der Bundesregierung anerkannten Genozids eine Bleibeperspektive zu bieten, schicken wir sie zurück an den Ort des Völkermords, in dem sie keine Zukunft haben”, so Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Noch letztes Jahr hatte die Bundesregierung beschlossen, die Verbrechen des sogenannten Islamischen Staats (IS) an den Jesid*innen im Jahr 2014 als Genozid anzuerkennen und leistete damit ein besonderes Schutzversprechen. Dennoch erkennt das Bundesinnenministerium derzeit keine Belege für eine systematische Verfolgung von Jesid*innen und sieht deshalb von einer Sonderregelung im Asylrecht ab. PRO ASYL sieht hier einen klaren Widerspruch zwischen dem Schutzversprechen des Bundestags durch die Anerkennung des Genozids und der Praxis bei den Asylverfahren. Das am Mittwoch erschienene Gutachten: Zehn Jahre nach dem Völkermord: Zur Lage der Jesidinnen und Jesiden im Irak von PRO ASYL und Wadi e.V. belegt eindeutig die Unzumutbarkeit der Rückkehr von Jesid*innen in den Irak.

Hintergrund zur Frühjahrsklausurtagung von PRO ASYL

Einmal jährlich versammeln sich Mitarbeitende von PRO ASYL und Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL aus Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen und landesweiten Flüchtlingsräten, um aktuelle flüchtlingspolitischte Themen zu besprechen.

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