Frühzeitige uneingeschränkte Eingliederung in das SGB erleichtern Arbeitsmarktzugang deutlich

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat die rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen für Geflüchtete im Hinblick auf den Zugang zum Arbeitsmarkt analysiert. Dabei wurde ein Vergleich der unterschiedlichen rechtlichen und institutionellen Voraussetzungen von Geflüchteten aus der Ukraine und Geflüchteten, die über das Asylverfahren aufgenommenen wurden, vorgenommen.
Kernaussage: Eine frühzeitige vollständige Integration in das SGB und die damit verbundene eindeutige Zuständigkeit der Jobcenter, über die alle Förderinstrumente des SGB II in Verbindung mit dem SGB III zur Anwendung kommen können sowie gute Wohnverhältnisse und eine sichere Bleibeperspektive erleichtern die Arbeitsmarktintegration erheblich.

Siehe IAB-Auswertung hier.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen sieht damit viele seiner Aussagen aus einer Stellungnahme im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags bestätigt. Die Anhörung fand vor dem Hintergrund eines Antrages der oppositionellen CDU-Fraktion mit dem Titel Wohlstand für alle erhalten – gezielte Arbeits- und Fachkräfteeinwanderung organisieren, Qualifizierungsoffensive für abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Aufenthaltsrecht (Drucksache 19/879) statt.

Stellungnahme des Flüchtlingsrat Niedersachsen zu Drucksache 19-879

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