Vom 22.12.2025 bis 04.01.2026 ist unsere Geschäftsstelle geschlossen und auch telefonisch nicht erreichbar!

Spendenaufruf: Zukunft schaffen – Qualifizierte Migrationsberatung stärken!

Spende

Erlass zur Förderbarkeit von Flüchtlingen mit Bleiberecht

Dieser Beitrag ist bereits älter als vier Jahre. Eventuell ist der Inhalt nicht mehr aktuell.

Erlass der Arbeitsagentur betr. die Förderbarkeit von Flüchtlingen mit Bleiberecht nach §§ 104a und 104 b AufenthG im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Hier als pdf.

Die rechtlichen Grundlagen zu § 63 Abs. 2 SGB III findet man u.a. hier.

gez. Kai Weber

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!