Der Fall der Einser-Abiturientin Kate Amayo: Verweigerte Spielräume für humanitäre Entscheidungen

Die nachfolgende Beschreibung des Falls einer in Hamburg geduldeten Schülerin hätte sich so oder ähnlich auch in Niedersachsen ereignen können: Denn auch das hiesige Innenministerium räumt den Ausländerbehörden nicht das Recht ein, über die Frage der Zumutbarkeit einer Rückkehr in Herkunftsland nach Ermessen zu entscheiden.

Während andere Bundesländer – wie etwa Rheinland-Pfalz oder Bremen – die Ausländerbehörden unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Grundgesetzes ausdrücklich dazu aufgefordert haben, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG im Einzelfall zu erteilen, sofern eine Rückkehr ins Herkunftsland wegen der fortgeschrittenen Integration in Deutschland unzumutbar erscheint, beharrt das niedersächsische Innenministerium auf der Rechtsauffassung, eine Abschiebung müsse in jedem Fall durchgesetzt werden, sofern sie technisch möglich und rechtlich zulässig ist.

Schlagzeilen wie diese betreffend absurde Abschiebungssituationen und aufreibende Debatten in Härtefallkommissionen um (allzu) wenige Fälle könnten vermieden werden, wenn den Verwaltungen auch in Hamburg oder Niedersachsen das Recht eingeräumt würde, ein Bleiberecht im Einzelfall zu ermöglichen. Freilich bedarf es angesichts der rund 90.000 Geduldeten bundesweit, von denen etwa zwei Drittel seit mehr als sechs Jahren im Bundesgebiet leben, zusätzlich auch einer generellen gesetzlichen Bleiberechtsregelung.

gez. Kai Weber


HAZ 30.09.2010: Der Fall der Einser-Abiturientin Kate Amayo

von Karl Doeleke

Hamburg. Wenn Kate Amayo aus Hamburg zu ihrem Anwalt will, und das ist seit ihrem Abitur im Sommer oft der Fall, dann fährt sie mit der S-Bahn einmal quer durch die Stadt. Aus Horn, ganz im Osten, fährt sie nach Othmarschen im Westen. Othmarschen ist ein Stadtteil, in dem Kinder behütet aufwachsen und beinahe zwangsläufig Abitur machen. In Horn werden Kinder von Migranten wie Kate mit sehr viel geringeren Chancen geboren, und ihnen wird deshalb auch oft sehr viel weniger zugetraut. Die Geschichte von Kate illustriert dagegen, wie wenig man solchen Vorurteilen trauen darf. Denn Kate Amayo aus Hamburg, geboren in Akkra in Ghana, zur Schule gegangen an der Gesamtschule Horn, ist eine Spitzenabiturientin, fleißig und klug. Und doch ist sie in Deutschland unerwünscht: Sie soll abgeschoben werden – noch diese Woche.

Ob Kate doch in Deutschland bleiben darf, entscheidet sich heute. Nur die Härtefallkommission der Hamburger Bürgerschaft kann verhindern, was die Ausländerbehörde und Gerichte schon besiegelt haben. Die 20-Jährige muss ausreisen, es sei denn, das vierköpfige Gremium entscheidet heute einstimmig, dass humanitäre Gründe dem entgegenstehen. Einen Tag später fährt Kate entweder nach Halle, um ihr Chemiestudium aufzunehmen, oder nach Fuhlsbüttel. Von dort würde sie über Amsterdam nach Akkra ausgeflogen. Das Ticket hat ihr die Ausländerbehörde schon vorsorglich geschickt. „Abgeschobene Person ohne Begleitung“, steht darauf. Als wäre der Fall schon abgeschlossen.

Dass die Härtefallkommission sich nicht schützend vor die Einserabiturientin stellt, ist inzwischen aber kaum noch vorstellbar. Über Kate Amayo ist in den vergangenen Tagen eine Welle der Sympathie hereingebrochen. Selbst Ian Karan, der in Sri Lanka geborene Wirtschaftssenator von Hamburg, stellt sich inzwischen an die Seite der 20-Jährigen. Und ihr Anwalt, Georg Debler, berichtet von reichen Leuten aus Hamburg, die sich bereit erklärt haben, für die junge Frau zu bürgen, die ihr das später angestrebte Studium der Medizin finanzieren wollen. „Einer wollte schon mit mir zum Notar.“

Debler empfindet es als skandalös, dass sich die Härtefallkommission überhaupt mit seiner Mandantin befassen muss. „Man muss eine fehlende Sensibilität der Behörden beklagen“, sagt der Spezialist für Ausländerrecht. Seine Mandantin habe eine „irre Integrationsleistung“ abgeliefert. Tatsächlich wüsste man kaum, was eine junge Ausländerin noch mehr tun könnte als Kate, um sich in der neuen Heimat zu integrieren: Auf dem Abiturzeugnis steht die Note 1,8, also „sehr gut“. Kate hat eine Eins in den Fächern Englisch, Spanisch, Mathematik und darstellendem Spiel erhalten. Selbst in Deutsch standen im zweiten Halbjahr der zwölften Klasse einmal 13 Punkte. Das schaffen viele Muttersprachler nicht, und Kate hat erst vor viereinhalb Jahren Deutsch zu lernen begonnen.

Ein Jahr später schafft sie den Realschulabschluss. Und obwohl sie die ganze Zeit gegen ihre drohende Abschiebung kämpfen muss, macht die Schülerin weiter bis zum Abitur, um Medizin zu studieren. „Ich will Kinderärztin werden“, sagt Kate, um etwas zurückzugeben für die Chancen, die sie erhalten habe. Sie arbeitet ehrenamtlich in einer Kita der Arbeiterwohlfahrt in Allermöhe.

In der Ausländerbehörde der Hansestadt, die sich rühmt, weltoffen, Deutschlands „Tor zur Welt“ zu sein, hat Kate das nichts genützt. Dort haben brave Beamte und das Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht nur gesehen, was vor 15 Jahren war. Damals kommt Kate illegal nach Deutschland. Ihre Mutter lebt da schon seit vier Jahren legal in Deutschland, hat zwei Putzstellen und braucht doch Zusatzleistungen vom Staat. Als sie ein Visum für Kate „zwecks Familienzusammenführung“ beantragt, wird es abgelehnt. Begründung: Die Mutter sei nicht in der Lage, allein für das Kind zu sorgen. Eine Frau, an die sich die junge Afrikanerin nicht mehr erinnern will, bringt Kate dennoch her, illegal eben. Das ist das Einzige, was in der Hamburger Innenbehörde zählt. Deshalb soll sie raus.

Kates Anwalt widerstrebt, dass sich die öffentliche Wahrnehmung nun auf die Entscheidung der Härtefallkommission konzentriert. Aus seiner Sicht hätte es gar nicht so weit kommen dürfen. „Es geht um den Geist, der in Ausländerbehörden herrscht“, sagt er, und deshalb geht es auch um mehr als diesen einen Fall. Debler widerspricht den Argumenten, die man regelmäßig auch aus dem niedersächsischen Innenministerium hört: Ausländerrecht sei Bundessache, die Ausländerbehörden in den Ländern würden die Gesetze nur ausführen und hätten keinen eigenen Spielraum bei der Anwendung der Vorschriften. „Quatsch“, sagt Debler nur, wie auch Grünen-Innenpolitikerin Antje Möller. Sie sitzt für ihre Fraktion in der Härtefallkommission der Bürgerschaft.

„Ausländerbehörden haben durchaus ein Ermessen bei der Anwendung der Vorschriften“, sagt Debler. „Wenn die Ausreise unzumutbar erscheint, dann kann ein Verstoß bei der Einreise geheilt werden“, sagt er. Die Grundrechte und das Verhältnismäßigkeitsprinzip böten stets einen Ausweg. Möller sieht das auch so: „Wenn die illegale Einreise der einzige Ausschlussgrund für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht sein soll, dann muss das heilbar sein. Es ist nur die Frage, worauf Ausländerbehörden sich einlassen.“

Zumindest, fordert Möller, müsste das Ausländerrecht so geändert werden, dass Kinder, die hier einen Schulabschluss schaffen, automatisch ein Aufenthaltsrecht erhalten. „Ich bin aber nicht optimistisch, dass wir in dieser Koalition damit in die Offensive gehen werden.“ Mit der CDU als Partner gebe es keine Aussicht auf eine Bundesratsinitiative aus Hamburg. Die SPD-Bundestagsfraktion hat Ende 2009 einen entsprechenden Vorschlag in den Bundestag eingebracht. Seitdem hängt er in den Gremien.

Für Kate kommen diese Vorschläge zu spät. Sie braucht ein einstimmiges Votum der Härtefallkommission. Darf sie bleiben, geht Kate dennoch weg aus Hamburg. Zum Studieren nach Halle.

30.09.2010 / HAZ Seite 3

Chronik grausamer Praxis

Wer nicht EU-Bürger, Bürgerkriegsflüchtling oder anerkannter Asylbewerber ist, kann prinzipiell abgeschoben werden. Wir dokumentieren einige Fälle der vergangenen Jahre:

28. Mai 1999: Der Sudanese Amir Ageeb wird während seiner Abschiebung erstickt. Drei Beamte werden später wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt.

8. Dezember 2000: Der tamilische Flüchtling Arumugasamy Subramaniam erhängt sich in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hannover-Langenhagen mit seinen Schnürsenkeln. Drei Tage später sollte er nach Sri Lanka abgeschoben werden.

19. Juli 2001: Die Asylbewerberin Nguyen Thi Nga springt aus dem Fenster ihres Zimmers in Mespelbrunn, als Polizisten sie ohne Vorwarnung zur Abschiebung nach Vietnam abholen.

16. Juli 2002: Muhlis A., der als „Mehmet“ bekannt gewordene jugendliche Serientäter, der 1998 in die Türkei abgeschoben worden war, darf nach München zurückkehren.

12. Oktober 2004: Metin Kaplan, als „Kalif von Köln“ bekannt gewordener Islamist, der einen „Gottesstaat“ angestrebt hat, wird nach vier Jahren Haft in die Türkei abgeschoben.

März 2005: Die in Goslar lebende Zahra Kameli, der nach einer Abschiebung in ihrem Herkunftsland die Steinigung wegen Trennung von ihrem Mann und Übertritts zum Christentum gedroht hätte, erreicht nach langer Debatte den Duldungsstatus.

18. Mai 2006: Niedersachsens Landtag bestätigt die Abschiebung der Syrerin Salima K. zusammen mit ihren acht in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kindern.

5. März 2007: Niedersachsens Härtefallkommission lehnt ein Bleiberecht für die aus Vietnam stammende fünfköpfige Familie Nguyen ab, obwohl sie als gut integriert gilt.

24. September 2008: Nach 13-jährigem Aufenthalt wird die aus dem Libanon geflohene Familie Bulut abgeschoben. Außer der alleinerziehenden Mutter sind fünf Kinder Opfer der Abschiebung aus Karlshöfen bei Bremervörde.

14. Oktober 2009: Die Bundesregierung will 14?000 ehemalige Flüchtlinge in den Kosovo abschieben, darunter 3500 aus Niedersachsen. Grundlage ist ein Rücknahmeabkommen mit Pristina, das im April 2010 zustande kommt.

5. Juli 2010: Der Abschiebehäftling Slawic C. erhängt sich in der JVA Hannover-Langenhagen. Der Fall des Armeniers, der jahrelang in Harburg lebte, löst heftige Kritik an der Abschiebepraxis des Landes bei SPD und Grünen aus. p

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