Update: Informationen zur Beantragung einer Tazkira

Die Beantragung von Tazkiras ist nun wieder möglich. Die Systemumstellung in Afghanistan ist beendet und Anträge auf Ausstellung einer Tazkira können wieder im Generalkonsulat Berlin entgegengenommen werden. Damit findet die im März von der Afghanischen Botschaft bekannt gegebene Neuregelung (wieder) Anwendung.

1. Beantragung der Tazkira unter Begleitung zweier afghanischer Zeugen

2. Beantragung der Tazkira per Antragsverfahren (nur möglich, wenn eine vertretende Person vor Ort in Afghanistan ist)

zu 1. Beantragung der Tazkira unter Begleitung zweier afghanischer Zeugen

Sollten keine Sachbeweise für eine afghanische Staatsangehörigkeit vorliegen und wird die Beschaffung eines Passes begehrt, kann der afghanische Staatsangehörige selbst über das Internet: www.botschaft-afghanistan.de einen Termin bei der Botschaft in Berlin vereinbaren, an dem er dann im Konsulat vorstellig wird und unter Begleitung zweier afghanischer Zeugen seine Tazkira beantragt. Die beiden Zeugen müssen dann die afghanische Staatsangehörigkeit in einem Protokoll bezeugen, das Protokoll unterschreiben und mit Fingerabdruck bestätigen. Nach einem anschließend persönlich geführten Interview mit dem Konsul, kann die afghanische Staatsangehörigkeit festgestellt und der Antrag auf Erteilung einer Tazkira angenommen werden. Nach ungefähr 6 Wochen muss der afghanische Staatsangehörige erneut im Konsulat vorsprechen, um dann seinen Antrag auf Erteilung eines Reisepasses zu stellen. Die Ausstellung des Reisepasses kann mehrere Monate dauern.

– Schreiben des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten (LfA) in Schleswig-Holstein vom 27.03.2019. Das Schreiben wurde in Folge eines Besuches des afghanische Konsul in der Landesunterkunft in Boostedt an die Ausländerbehörden versendet, ist jedoch bundesweit von Relevanz.

Nach telefonischer Rücksprache mit dem LfA wurde mir erläutert, welche Bedingungen die Zeugen erfüllen müssen. Sie müssen volljährig sein, afghanische Ausweisdokumente (Tazkira und/oder Reisepass) und einen deutschen Aufenthaltstitel (Aufent-haltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) besitzen. Ein weiterer Weg ist zudem, mittels einer Kopie der Tazkira eines Verwandten väterlicherseits! die Tazkira an der Botschaft zu beantragen. Dabei sei es unerheblich, ob der/die Verwandte sich derzeit in Afghanistan oder Deutschland aufhält.

Nachricht der MBSH-Beratungsstelle im FRSH vom 21. Mai 2019

zu 2. Beantragung der Tazkira per Antragsverfahren (nur möglich, wenn eine vertretende Person vor Ort in Afghanistan ist)

Im Rahmen einer Verbalnote hatte die Afghanische Botschaft am 22.10.2018 noch einen anderen Weg zur Tazkira für Afghaninnen und Afghanen in Deutschland erläutert. Der Wortlaut findet sich im Folgenden:

Das Prozedere zur Beantragung einer Tazkira verläuft in den folgenden 6 Schritten:

Schritt 1. Ein Antragsformular (erhältlich z.B. auf der Webseite der Botschaft) wird ausgefällt mit den entsprechenden Daten des Antragstellers. Im Tazkira-Antragsformular muss der Antragsteller bereits einen Vertreter benennen, der in Kabul/Afghanistan zu den Ministerien gehen wird, um die dort ausgestellte Tazkira abzuholen und beglaubigen zu lassen. Dieser Vertreter kann ein Familienmitglied, eine Bekannte oder ein Bekannter oder ein beauftragter Rechtsbeistand sein. Die Nennung der Person als Vertreter im Tazkiral-Antrag dient später als Nachweis der Berechtigung dieser Person, die Tazkira in Empfang zu nehmen.

Schritt 2. Eine Kopie des vollständig ausgefüllten Antrags wird bei einem der Generalkonsulate oder der konsularischen Abteilung der Botschaft in Berlin persönlich eingereicht (kein Termin nötig). Das Konsulat vergibt für den Antrag eine Codierung. Diese Codierung wird vom Konsulat umgehend sowohl dem afghanischen Innen- als auch dem afghanischen Außenministerium mitgeteilt.

Schritt 3. Der Antragsteller muss nun das Original des Antrags mit der Codierungsnummer an die ihn vertretende Person in Afghanistan senden.

Schritt 4. Der Vertreter des Antragstellers begibt sich zum Innenministerium in Kabul um dort die ausgefertigte Tazkira (übersetzt) abzuholen.

Schritt 5. Der Vertreter des Antragstellers geht mit der Tazkira zum Außenministerium in Kabul, um das Dokument dort beglaubigen zulassen.

Schritt 6. Der Vertreter des Antragstellers sendet die beglaubigte Tazkira im Original an den Antragsteller in Deutschland.

– Verbalnote der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin vom 22.10.2018

 

Weitere Materialien zu Afghanistan finden Sie unter: https://www.nds-fluerat.org/themen/afghanistan/afghanistan/

Weitere Materialien zum Thema Passbeschaffung finden Sie unter: https://www.nds-fluerat.org/infomaterial/materialien-fuer-die-beratung/#mitwirkungspflichten-und-passbeschaffung

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2 Gedanken zu „Update: Informationen zur Beantragung einer Tazkira“

  1. Hallo,
    ich kann das Antragformular, um eine Tazkira aus dem Ausland zu beantragen, auf der Website der Botschaft nicht finden. Zwar gelange ich zu unterschiedlichen Anträgen, wenn ich „all Forms“ in die Suche auf der Seite eingebe, jedoch erschließt sich mir nicht welcher Antrag der erforderliche ist. Die Anträge sind alle auf persisch (nehme ich an). Über Hilfe diesbezüglich wäre ich sehr dankbar. Merci!

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