Flüchtlingsrat kritisiert Verschleppung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die verschleppte Bearbeitung von Visumsanträgen durch die Auslandsvertretungen sowie die Ausländerbehörden: Nach Auskunft des Auswärtigen Amts von heute sind seit August 2018 bis Ende November 2018 insgesamt 1.562 Visa an Angehörige von subsidiär geschützten Flüchtlingen ausgegeben worden. 4.927 Anträge auf Erteilung eines Visums wurden von den Auslandsvertretungen „positiv geprüft“ und an die Ausländerbehörden in Deutschland übersandt. Lediglich 2.031 Anträge wurden von den Ausländerbehörden positiv beschieden und an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weitergeleitet. Das BVA hat fast alle Anträge (2.026) anerkannt und dies den Auslandsvertretungen übermittelt. Bis Ende November wurden 1.562 Visa ausgegeben.

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Hintergrund:

Mit dem am 15. Juni 2018 beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte hat die Bundesregierung das Recht auf Familienleben für Angehörige dieser Schutzberechtigen außerhalb dieses Kontingents kategorisch abgeschafft und durch ein Gnadenrecht ersetzt. Das Prüfungsverfahren für die Vergabe der monatlich bis zu 1.000 Visa erfolgt auf drei Ebenen und ist ein bürokratisches Monster.

Trotz Stellungnahmen und Kritik von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen an der Umsetzung der Nachzugsregelung hält die Bundesregierung an diesem Gesetz fest und zeigt nicht einmal Anstrengungen, durch personelle oder organisatorische Veränderungen das gesetzlich festgelegte Kontingent zu erfüllen .

In den ersten vier Monaten hätten – wie oben erläutert – über das einer Lotterie gleichende Verfahren zumindest 4000 Visa erteilt werden sollen. Tatsächlich wurden zwar knapp 5000 Visumsanträge bearbeitet, aber nur 1.562 Visa erteilt.

August: 42 von 853
September: 147 von 914
Oktober: 499 von 1536
November: 874 von 1624
Gesamt 8 bis 11/2018: 1.562 von 4.927

Als größter Bremsklotz erweisen sich hier die Ausländerbehörden. Es ist kaum zu erwarten, dass bis Ende dieses Jahr das vorgesehene Kontingent von 5000 Visa erreicht wird. Augenscheinlich ist das Bundesinnenministerium unter Seehofer wenig an einer raschen Umsetzung und der Erreichung der ohnehin unzureichenden, aber politisch vereinbarten Zahl von 1.000 Personen im Monat interessiert, sonst hätte sein Ministerium sich an die Länder gewandt, damit dort Erlasse ähnlich dem aus dem Niedersächsischen Innenministerium herausgegeben werden. Der niedersächsische Erlass weist die Ausländerbehörden an, im Sinne einer zügigen Bearbeitung die Anträge mit hoher Priorität zu bearbeiten und auf die Prüfung von humanitären Gesichtspunkten und Integrationsaspekten der stammberechtigten subsidiär Geschützten zu verzichten.

Die vorrangige Bearbeitung von Visumsanträgen der Angehörigen subsidiär Geschützter durch die Auslandsvertretungen ohne eine nennenswerte Aufstockung des Personals führt dazu, dass sich die Bearbeitungszeiten für alle anderen Anspruchsberechtigten, z.B. Familienangehörige von GFK-Flüchtlingen, drastisch verlängert haben: Die Angehörigen warten derzeit z.B. in Beirut etwa sechs Monate, in manchen Fällen bis zu einem Jahr, auf die Entscheidung im Visumsverfahren.

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