Das Team des an der Justus-Liebig-Universität Gießen angesiedelten Forschungsprojekts REMAP hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, das zentrale Thesen zu menschenrechtlichen Kofliktfeldern der Europäischen Migrationspolitik und ihrer Bewältigung benennt. Das Dokument (Stand: August 2018) steht hier in deutscher und hier in englischer Fassung zum Herunterladen bereit. Die Fachöffentlichkeit ist eingeladen, sich mit Anregungen und Kritik an dem Papier aktiv an der Diskussion zu beteiligen.
“ Konflikte der EU-Migrationspolitik mit menschenrechtlichen Handlungs- und Rechtfertigungspflichten auf beiden genannten Ebenen können unterschiedliche Formen annehmen. Neben unmittelbaren Verstößen durch EU-Organe oder -Behörden können sich komplexe Zurechnungsfragen bei Kooperationen von EU-Organen mit mitgliedstaatlichen Akteuren stellen, mehr aber noch im Rahmen der sog. Externalisierung der Migrationskontrolle: Die Indienstnahme von Drittstaaten sowie Beihilfehandlungen zu menschenrechtswidrigen Handlungen werfen bislang nicht gelöste Fragen der Zurechnung völkerrechtswidrigen Verhaltens nach den Grundsätzen der Staatenverantwortlichkeit auf (vgl. Mungianu 2016). Ebenso wenig ist bislang geklärt, inwiefern die EU auch durch legislatives Unterlassen hinter menschenrechtlichen Verpflichtungen zurückbleibt, wenn sie in einzelnen Bereichen gegenüber den Mitgliedstaaten zu weitmaschige Regelungen (z.B. bzgl. der Inhaftierung von MigrantInnen) trifft, sodass sich beim Vollzug dieser Regelungen eine positivrechtlich verankerte Menschenrechtsbindung allein aus den völkerrechtlichen Quellen ergibt. Inwiefern muss die EU also völkerrechtlich verbindliche Menschenrechtsnormen auf sekundärrechtlicher Ebene konkretisieren, und was ist die Konsequenz entsprechender Regelungslücken?“
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