Anerkennung / Überprüfung irakischer Pässe

In den letzten Monaten gab es wiederholt Verwirrung und Beschwerden irakischer Flüchtlinge über die Verweigerung der Anerkennung irakischer Pässe durch deutsche Behörden. Wir haben dazu Recherchen angestellt und folgendes erfahren:

Das Bundesministerium des Innern hat in einem Rundschreiben vom 24. August 2009 an alle Länder mitgeteilt, dass irakische Pässe nur unter bestimmten Bedingungen durch deutsche Behörden anerkannt werden sollen.

  • Nach wie vor werden nur Pässe der Serie G für das Einreisen und den darauffolgenden Aufenthalt im Bundesgebiet anerkannt. Die zuständige Behörde sollen aber auch bei Inhabern von Pässen der Serie G prüfen, ob dieser gefälscht oder verfälscht wurde bzw. ob der/die Passinhaber/in mit der für den Pass ausgestellten Person identisch ist.
  • Das BMI sieht Probleme mit sogenannten Proxy-Pässen. Das sind irakische Pässe, die in ßbereinstimmung mit irakischem Recht in Abwesenheit des/der Antragstellers/in von Dritten bei Vorlage bestimmter Dokumente (irakische ID-Karte und Staatsangehörigkeitsnachweis) im Irak beantragt und an diese ausgehändigt werden. Die ID-Karte und der Staatsangehörigkeitsnachweis sind allerdings nur im Irak durch persönliche Vorsprache zu erhalten. Das BMI befürchtet, dass ein echter irakischer Pass z.B. durch das Vorzeigen einer ge- oder verfälschten ID-Karte oder auch durch Bestechung einer Amtsperson erlangt wird. ßußerlich sind Proxy-Pässe von den im Irak persönlich oder bei einer Vertretung des Iraks im Ausland beantragten Pässen nicht unterscheidbar.
  • Um die Echtheit eines Passes zu bestätigen, hat die irakische Botschaft in vielen Fällen entsprechende Bescheinigungen ausgestellt. Das BMI hat jedoch auch Probleme mit solchen Bescheinigungen der Botschaft oder des irakischen Konsulats, weil diese Bescheinigungen nicht fälschungssicher seien. In einigen Fällen haben die Ausländerbehörden daher irakische Pässe trotz des Vorliegens amtlicher Bescheinigungen der irakischen Botschaft nicht anerkannt.
  • Zur ßberprüfung irakischer Pässe hält das BMI folgende Verfahrensweise für angebracht:
    Zunächst sollen die Ausländerbehörden prüfen, ob es sich um einen Proxy-Pass oder um einen persönlich beantragten Pass handelt. Für eine persönliche Beantragung spricht z.B. ein irakischer Ausreise- und Einreisestempel oder ein im Pass angebrachter Stempel der irakischen Botschaft. (Ein Stempel im Pass wird allerdings seit April 2009 von der irakischen Botschaft nicht mehr angebracht.)
    Darüber hinaus sollten die Behörden in Zweifelsfällen weitere Unterlagen anfordern, z.B. einen Wehrpass, eine ID-Karte oder einen Staatsangehörigkeitsnachweis. Bei Fälschungsverdacht soll das LKA eingeschaltet werden. Schließlich soll die Ausländerbehörde ohne Beteiligung des Passinhabers (!) direkten Kontakt mit der irakischen Vertretung aufnehmen und klären, wie der Pass beantragt wurde. Eine gemeinsame Vorsprache von Ausländerbehörde und Passinhaber/in bei der Botschaft wird zur Zeit geprüft.

gez. Kai Weber

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1 Gedanke zu „Anerkennung / Überprüfung irakischer Pässe“

  1. Guten tag!
    ich hätte eine frage zwecks die neuen irakische pässe, haben Sie informationen über der Serie A? serie S ist nicht mehr gültig, und serie G ist aktuell und sollte der Serie G nicht mehr ausgestellt werden in irak sondern ab dem nächst serie A kommen oder jetzt auch sogar in Deutschland reden viele drüber und sollten iraker in Nürnberg sogar haben , stimmt das?
    bitte um antwort

    Vielen dank in voraus

    Schalau

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