Jede Familientrennung ist ein Härtefall!

Pressemitteilung der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ Berlin, 14.05.2018

Am Dienstag, 15. Mai 2018, dem internationalen Tag der Familie, protestiert die Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ in Berlin gemeinsam mit anderen Menschenrechtsaktivist/innen gegen das geplante Familiennachzugsneuregelungsgesetz.

In der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ engagieren sich Menschen mit und ohne Fluchthintergrund für den Familiennachzug von subsidiär Geschützten, weil sie davon überzeugt sind, dass Grundrechte für Alle gelten sollten. Vor den Kulissen der Macht werden die Aktivist/innen mit einem großen ‚Mensch-ärgere-dich-nicht- Spielfeld aufzeigen, wie die deutsche Regierung mit dem Leben der Familien von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz spielt. Do Lindenberg, Sprecherin der Initiative erklärt: „Die Bundesregierung schafft mit dem geplanten Gesetz das Recht auf Familienleben faktisch ab. Was bleibt ist ist ein willkürlicher Gnadenakt, der Visumsverfahren zu einem Wettbewerb macht: Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz müssen um einen Platz in den monatlichen 1000er-Kontingenten konkurrieren.“

Deshalb kritisiert die Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ den Entwurf für das Familiennachzugsneuregelungsgesetz scharf.

Mohamad Malas, Flüchtling mit subsidiärem Schutz und Sprecher der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ beschreibt die Auswirkungen des Gesetzes: „Dieses Gesetz soll uns spalten, aber wir wollen nicht gegeneinander kämpfen, denn wir sitzen alle im gleichen Boot. Wir sagen Grundrechte dürfen nicht von Quoten abhängen!“

15.05.2018, 16:30

Weiße Kreuze (neben dem Bundestag)
Friedrich-Ebert-Platz 2, 10117 Berlin

Unseren Aufruf finden Sie hier

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab dem 1. August 2018 monatlich maximal 1000 Familienangehörige von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus ein Visum „aus humanitären Gründen“ erhalten dürfen. Mit dem Gesetz sollen Kriterien festgelegt werden, nach denen die 1000 Menschen pro Monat ausgewählt werden sollen.Aber wie kann es dafür faire Kriterien geben? Die Geflüchteten haben internationalen Schutz zuerkannt bekommen, weil ihnen im Herkunftsland Gefahr für Leib und Leben droht. Eine Verbesserung der Situation, etwa in Syrien, ist nicht absehbar. Die Familienangehörigen leben im Kriegsgebiet oder unter menschenunwürdigen Bedingungen in Übergangslagern oder auf der Straße in Nachbarländern. Eine Familienzusammenführung ist ihnen weder in Syrien noch in einem Nachbarland möglich. Wenn man von ca. 60.000 betroffenen Familienangehörigen ausgeht1, dann bedeutet das, dass die große Mehrheit der betroffenen Flüchtlinge über Jahre oder sogar dauerhaft von ihren Familien getrennt bleiben werden (siehe Grafik)


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