Zurückweisung an den Grenzen? Anmerkungen zum Streit zwischen Seehofer und Merkel

Der Streit zwischen Seehofer und der CSU auf der einen und Angela Merkel und der Mehrheit der CDU auf der anderen Seite geht in die nächste Runde. Seehofer heizt, die bayerische Landtagswahl vor Augen, die Debatte weiter an und fordert die Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Außengrenzen. Dieser Alleingang würde auf eine Grenzschließung hinauslaufen und die Spaltung Europas weiter vorantreiben. Denn das Prinzip der Freizügigkeit in Europa, eine der Errungenschaften der EU, hängt unmittelbar mit der Übereinkunft zusammen, Fragen von Asyl und Flüchtlingsschutz auf EU-Ebene zu regeln. [Daher ist auch das Gerede von einer angeblichen „Grenzöffnung“ in 2015 völliger Unsinn. Die deutschen Außengrenzen sind seit Inkrafttreten des Schengen-Abkommens offen.] Nachfolgend sind einige Beiträge zusammengestellt, um die Debatte einzuordnen zu können.

Dana Schmalz, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Uni Göttingen, erklärt, warum die von Seehofer und der CSU geforderten Zurückweisungen mit dem Europa- und dem Völkerrecht unvereinbar ist:

„Der Vorschlag, Asylsuchende doch einfach direkt an der Grenze abzuweisen, ist als politisches Material erstaunlich langlebig. Erstaunlich, weil das Recht dem Vorschlag so eindeutig entgegensteht. Das Europarecht steht ihm entgegen, in Form der Regelungen der Dublin-Verordnung. Wenn man die ändern oder missachten möchte, steht dem Vorschlag immer noch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) entgegen, mit dem Verbot der Kollektivausweisung nach Art. 4 Zusatzprotokoll IV. Und falls die entsprechenden Fraktionen überlegen, aus der EMRK auszutreten, steht der Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze auch noch die Genfer Flüchtlingskonvention und das Völkergewohnheitsrecht entgegen, mit dem Refoulement-Verbot und der deklaratorischen Natur der Flüchtlingsanerkennung. Insofern wäre politische Energie besser investiert, indem über rechtskonforme Vorschläge der Gestaltung von Flüchtlingsschutz diskutiert wird.
Dana Schmalz, Weshalb man Asylsuchende nicht an der Grenze abweisen kann, in: Verfassungsblog. On Matters Constitutional, 13. Juni 2018.

Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) macht in einer aktuellen Stellungnahme deutlich, dass Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze menschen- und europarechtlich nicht zulässig sind. Das DIMR schreibt:

„In der gegenwärtigen Debatte zur deutschen Asylpolitik gibt es Vorschläge, Asylsuchende an den Grenzen Deutschlands grundsätzlich oder zumindest teilweise zurückzuweisen. Dies soll etwa Menschen betreffen, die bereits in einem anderen Land der EU registriert wurden wie auch Menschen, die über keine Papiere verfügen. Die vorgeschlagenen Zurückweisungen werden mitunter damit begründet, dass sie zur Wiederherstellung der bestehenden Rechtsordnung geboten seien. Tatsächlich ist es aber mit europa- und menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht in Einklang zu bringen, Menschen, die einen Asylantrag stellen, an den Grenzen Deutschlands zurückzuweisen.“

Und weiter heißt es:

„Würden EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland zu Zurückweisungen an der Grenze übergehen, resultierten daraus unübersehbare Gefahren für das ohnehin schon zerbrechliche und kriselnde Europäische Asylsystem. Abgesehen von Verstößen gegen europäisches Recht könnte es innerhalb der EU zu Kettenreaktionen kommen, das heißt, auch andere Mitgliedstaaten könnten Flüchtlinge mehr und mehr ohne Beachtung der Dublin-Verordnung zurückweisen. Die Folge wäre, dass Flüchtlinge innerhalb der EU wahllos hin- und hergeschoben würden, womit massive Menschenrechtsverletzungen einhergingen. Damit wäre auch eine weitere Entsolidarisierung in der EU verbunden, denn die Staaten mit EU-Außengrenzen, wie etwa Griechenland oder Italien, wären noch stärker als bisher in der Verantwortung für die Aufnahme der Menschen und die Durchführung von Asylverfahren.“
Deutsches Institut für Menschenrechte, Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze? Eine menschen- und europarechtliche Bewertung, Zweite, erweiterte und aktualisierte Auflage, 19. Juni 2018

Fragen und Antworten zur Rechtslage hat auch die Süddeutsche Zeitung zusammengestellt:

„Über dem deutschen Recht steht in diesem Fall das europäische Regelwerk, nämlich die Dublin-III-Verordnung. Diese Europäisierung ist vom Grundgesetz – in Artikel 16 a – ausdrücklich gebilligt. Die Dublin-Verordnung sieht nun ein geregeltes Verfahren vor, das bestimmen soll, welcher Mitgliedstaat ein Asylverfahren zu übernehmen hat. Das ist etwa bei unbegleiteten Minderjährigen das Land, wo sie sich gerade befinden, es kann auch bei Erwachsenen der Staat sein, wo bereits Angehörige Schutz gefunden haben. In der Regel aber ist es das europäische Land, in das ein Flüchtling zuerst gekommen ist. Meist ist das Italien oder Griechenland. Der Flüchtling kann dann im sogenannten Dublin-Verfahren in den zuständigen Staat zurückgebracht werden – aber nach Lesart führender Migrationsrechtler nur im Zuge dieses Verfahrens, nur in diesen Staat und eben nicht in ein Transitland wie Österreich. Klappt die Rücknahme nicht innerhalb eines halben Jahres, bleibt das Verfahren im Staat, in dem sich der Flüchtling befindet – etwa in Deutschland. Benachbarte EU-Staaten gelten übrigens laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund der europäischen Auslegung der Gesetze eben nicht als „sicherer Drittstaat“.“
Gibt es ein Zurück?, in: Süddeutsche Zeitung Online vom 12. Juni 2018.

Die Einschätzungen der rechtlichen Lage fasst auch tagesschau.de zusammen:

„Eine Rückführung ist also nur möglich, wenn ein Migrant keinen Asylantrag stellt. „Die Schengen-Regeln sehen vor, jeden illegalen Aufenthalt zu beenden. Dazu muss aber eine gerichtlich anfechtbare Entscheidung erlassen werden“, so Hruschka.
Dabei müsse auch geprüft werden, ob die Person im Heimatland oder dem Zielland der Abschiebung der Gefahr einer Folter oder unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt sein könnte. Dann wäre eine Abschiebung verboten.“
Zurückweisungen sind umstritten, in: tagesschau.de vom 13. Juni 2018.

Kern der EU-Verfahren zu Flucht und Asyl sind die Dublin-Regelungen. Diese sind aber gerade deshalb problematisch, weil sie den Staaten an den Außengrenzen die Verantwortung für die Aufnahme und Betreuung von Geflüchteten und die Durchführung von Asylverfahren zuschieben. Dazu Christian Jakob in der taz:

„Denn in Europa geht es nicht gerecht zu, nicht einmal ansatzweise. Das Recht der EU sagt: Diese 681.000 Flüchtlinge und Migranten [seit 2013] sind Italiens Problem. Gewiss: Viele Flüchtlinge zogen einfach trotzdem weiter. Doch das Grundproblem, die fundamentale Unwucht im europäischen Asylsystem, blieb. Immer wieder hatte Rom die EU gedrängt, daran etwas zu ändern. Doch es stieß auf taube Ohren.
Es war – nicht nur, aber maßgeblich – Deutschland, das die Regeln für die Flüchtlingsverteilung durchgesetzt und lange verteidigt hatte. Die Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Thomas de Maizière (CDU) haben Italien, auch als nach Deutschland kaum Flüchtlinge kamen – bis Mitte 2015 –, jedes Zugeständnis verweigert. Minister der Union, einer Partei, die sich der EU verpflichtet fühlt wie kaum eine andere, haben den Europaverächtern und den Rassisten Italiens so den Weg zur Macht mit geebnet.“
Italien allein gelassen, in: taz.de vom 14. Juni 2018.

Und noch einmal der Verfassungsblog, hier James C. Hathaway:

„There is no doubt that Italy (and to a much greater extent, Greece) has shouldered more than its fair share of refugees arriving to seek protection in Europe. Nor can it be doubted that Europe and the rest of the world have acted too slowly and undependably to share-out what is in principle a common responsibility to protect refugees, thus fueling frustration and even anger. The EU’s absurd “Dublin Regulation” rule that allocates nearly all protection duties to the first country in which a refugee arrives is both unprincipled and cruel. So while nothing can justify Italy’s flagrant breach of the duty to facilitate speedy disembarkation of those rescued, its determination to force a redistribution of responsibility is perhaps more comprehensible.
James C. Hathaway, Refugees in Orbit – again!, in: Verfassungsblog. On Matters Constitutional, 11. Juni 2018.

Was würde also passieren, wenn Deutschland seine Grenzen schließen und Schutzsuchende abweisen würde? Österreich würde nachziehen, weitere Staaten ebenso. Dann blieben für Italien und Griechenland nur zwei Optionen: Alle Geflüchteten selbst aufnehmen und versorgen, wozu die italienische Regierung, die aus Populisten und Rechtsextremen besteht, ganz offenbar nicht mehr bereit ist,  oder sich entlang der eigenen Außengrenzen noch mehr abschotten, etwa mit Grenzanlagen entlang der Küsten. Schon jetzt hat die italienische Regierung ihre Häfen für die Aquarius der NGO SOS Méditerranée gesperrt. Die Abweisung weiterer Schiffe der Seenotretter:innen ist sehr wahrscheinlich. Augenblicklich wartet die Sea-Watch 3 der NGO Sea-Watch auf die Zuweisung eines Hafens. Setzt sich die Kriminalisierung der NGOs fort und wird keine europäische Lösung für die Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen gefunden, wird die Zahl der Toten im Mittelmeer weiter steigen.

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