Neue Zahlen zur gesetzlichen Altfallregelung

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE im Bundestag zur Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung – Stand 31. März 2009 – geantwortet.

Wesentliche Aussagen (jeweils zum 31.März 2009) sind demnach für Niedersachsen:

  • Bundesweit wurden 33.371 Aufenthaltserlaubnisse nach derGesetzlichen Altfallregelung (§ 104a und b AufenthG) erteilt, in Niedersachsen sind es 4.346. Als die Gesetzliche Altfallregelung beschlossen wurde, ging die große Koalition im Bundestag davon aus, dass ca. 60.000 bisher langjährig Geduldete von der Regelung profitieren könnten – dieses Ziel wurde nicht erreicht.
  • In Niedersachsen wurden nur 638 von diesen 4.346 Aufenthaltserlaubnissen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 104a Abs. 1 S. 2 AufenthG) erteilt; nur in diesen Fällen war der Lebensunterhalt also schon bei Antragstellung gesichert.
  • In Niedersachsen wurden bis dato nur 70 Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ umgewandelt in eine AE nach § 23 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 104a Abs. 1 Satz 1, weil inzwischen der Lebensunterhalt gesichert war. 3.488 Menschen haben weiter eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ (nach § 104a Abs.1 Satz 1 AufenthG), die zum 31.12.2009 ausläuft, falls nicht nachgewiesen werden kann, dass der Lebensunterhalt der gesamten Familie „überwiegend eigenständig“ gesichert werden konnte.
  • Von den bundesweit 8.036 abgelehnten Anträgen entfallen 1.588 auf Flüchtlinge aus Niedersachsen.
  • ßber 1.469 Anträge nach der Gesetzlichen Altfallregelung wurde in Niedersachsen bis dato nicht entschieden.

ßber die – der gesetzlichen Bleiberechtsregelung vorangegangene – IMK-Bleiberechtsregelung von 2006 wurden insgesamt 24.271 Aufenthaltserlaubnisse erteilt, davon 2.362 für Flüchtlinge in Niedersachsen.

Wenn man die in den einzelnen Bundesländern erteilten Aufenthaltserlaubnisse ins Verhältnis setzt zur Zahl der am 31.10.2006 geduldeten Flüchtlinge (Stand vor Inkrafttreten der IMK-Regelung), ergibt sich folgendes „Ranking“ hinsichtlich des Prozentsatzes der Bleibeberechtigten nach IMK- oder gesetzlicher Regelung:

Rheinland-Pfalz: 44,9%
Hessen 42,2%
Nordrhein-Westfalen 39,6%
Baden-Württemberg 38,1%
Thüringen 38,0%
Bremen 32,2%
Niedersachsen 29,4%
Hamburg 27,5%
Saarland 25,9%
Bayern 25,6%
Brandenburg 24,8%
Berlin 23,2%
Schleswig-Holstein 23,2%
Sachsen 18,8%
Sachsen-Anhalt 18,1%
Mecklenburg-Vorpommern 16,4%

Durchschnittswert: 32,3%

Aufgrund der hohen Zahl der Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ ist davon auszugehen, dass ein signifikanter Anteil der Begünstigten der Gesetzlichen Altfallregelung zum Jahresende 2009 in die Duldung zurückfallen wird. Wenn die Altfallregelung nicht scheitern soll, ist jetzt gesetzgeberisches Handeln nötig: kurzfristig sollte die Frist zum Nachweis der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung um zwei Jahre verlängert werden. Noch in diesem Jahr sollte die Gesetzlichen Altfallregelung außerdem insofern geändert werden, dass sie auch ggf. erfolglose Bemühungen zur Arbeitsmarktintegration sowie humanitäre Kriterien (Krankheit, Alter, kinderreiche Familien) berücksichtigt. Zusätzlich muss eine Lösung gefunden werden, die auch in Zukunft Kettenduldungen verhindert: dazu könnte die Altfallregelung dahingehend abgeändert werden, dass sie nicht den Stichtag der Einreise, sondern die Dauer des Aufenthalts in Deutschland zugrund legt.

gez. Kai Weber

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