Das Märchen von 1001 Familienzusammenführungen

von Norbert Grehl-Schmitt

Bald ist es soweit: die Mitglieder der SPD stimmen ab über GroKo oder NoGo. Viel Gequietsche gab es nicht, außer Spesen ist nicht viel gewesen. Im Gegenteil: So manches wurde von der Sondierung zum Partnerschaftsversprechen noch viel schlimmer. Dazu gehört auch das Märchen vom kontingentierten Familiennachzug, das  zusammengefasst wie folgt erzählt werden kann:

Es beginnt mit Vernebelungstaktik: Der vermeintlich nachrangige subsidiäre Schutz soll sich abheben vom „echten“ Flüchtlingsschutz. Dazu wird öffentlich kolportiert, subsidiär Geschützte sollten eben nicht auf Dauer in Deutschland bleiben. Aber auch dieser Schutzform liegt zugrunde, dass eben nicht absehbar ist, wann ein solches Schutzbedürfnis endet. Eine zeitlich unbestimmte Trennung von Familien lässt sich aber nicht mit Art. 6 GG vereinbaren (siehe auch: Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte).

Das hatte die SPD in 2015 auch so gesehen und klargestellt, dass auch subsidiär Geschützte ein Recht auf Familienzusammenführung haben. Noch am 08.11.2015  erklärte Sigmar Gabriel als Gegenrede zu öffentlichen Vorschlägen des Bundesinnenministers, den Familiennachzug zu begrenzen, rigoros: „Die SPD werde dazu jetzt nicht JA sagen!“ (siehe Tagesspiegel vom 08.11.2015).

Im Februar 2016 – also knapp vier  Monate später – kam es dann anders und nun – im Februar 2018 – dann noch viel schlimmer: mit den Stimmen der SPD verabschiedete sich die kommissarische Bundesregierung noch während der Koalitionsverhandlungen vollständig aus dem Schutz der Flüchtlingsfamilie. Stattdessen soll es die Quote richten, um zumindest das Gnadenrecht zu erhalten: 1000 plus X Familienangehörigen sollen nun monatlich nach Deutschland kommen dürfen. Damit wird eine Nebelkerze mit fulminanter Verneblungstechnik gezündet:

Stufe 1:

„Die Zahl 1.000 ersetzt die bisher aus Italien und Griechenland kommenden Relocation-Fälle“, so Noch-Minister de Maizière am 01.02.2018 im Bundestag in erster Lesung des vorgeschlagenen Verfassungsbruchs. Soll heißen: Wurden bislang bis zu 500 Familienangehörige im Rahmen des relocation monatlich aus Griechenland und weitere im Rahmen des Resettlements aus der Türkei aufgenommen, so werden es jetzt genauso viele sein. Nur aus Griechenland sollen die dort zu Tausenden gestrandeten Kinder, Mütter und Väter offenbar nicht mehr kommen dürfen.

Dass die Zahl der subsidiär Geschützten – und damit derjenigen, für die der Schutz von Ehe und Familie nicht mehr gilt – von ca. 23.000 Menschen in der Dekade 2006 bis 2015 auf über 230.000 Menschen in den beiden Jahren 2016 und 2017 gestiegen ist, scheint die im Februar 2016 noch eher skrupelöse SPD oder auch die christlich-familiäre Politikschar wenig zu kümmern. Letztere bastelt schon eifrig an

Stufe 2:

Von der öffentlichen Debatte weitgehend unbemerkt und in den GroKo – Verhandlungen offenbar überhaupt kein Thema werden seit einigen Monaten emsig Widerrufsverfahrensakten angelegt, also Verfahren eröffnet, um bereits erteilte Schutzberechtigungen zu überprüfen. Wurde die Überprüfung von Verfahren im Frühsommer 2017 von BMI und BAMF noch als Folge der Asylanerkennung des Soldaten Franco A. suggeriert, so fragte der Focus bereits am 31.05.2017  zutreffend: „Steht Aberkennungs-Lawine bevor?“

Die Zahlen sprechen für sich: waren am 31.05.2017 noch knapp 3.000 Widerrufsverfahren anhängig, so waren es am 31.12.2017 bereits mehr als 76.000,  Tendenz steigend. Intern erwartet das BAMF für 2018 weitere ca. 260.000 neuangelegte Verfahren. Die Bearbeitung dieser Verfahren wird dauern und damit zündet dann

Stufe 3:

Ist ein Widerrufsverfahren anhängig, dann ruht zunächst auch die Familienzusammenführung. Damit haben also auch diejenigen das Nachsehen, denen ein GFK- oder Art. 16a GG-Schutz zugesprochen wurde. Das BMI wird ein großes Interesse daran haben, die aus Sicht der Flüchtlinge aussichtsreichen Verfahren in die Länge zu ziehen, um so umfänglich die Familienzusammenführung zu stoppen und parallel einzusteigen in

Stufe 4:

Es muss befürchtet werden – und die jedem Lagebericht spottenden Abschiebungen nach Afghanistan zeigen das auf erschreckende Weise – dass vormalige Asylentscheidungen in großem Stil und Umfang aufgehoben, bzw. deutlich abgeschwächt werden. Aus GFK-Flüchtlingen werden dann schnell Menschen, denen zwar noch ein vorläufiger Abschiebeschutz gewährt, bei denen aber davon ausgegangen wird, dass sie alsbald in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können.

„Gerd Müller fordert Familienzusammenführungen in Heimatländern“ titelte am 27.12.2017 das Handelsblatt. Mit der  etwas verfrühten Botschaft des Entwicklungsministers zum Fest der Heiligen Familie am 30.12.2017 erfuhr die Debatte um die Familienzusammenführung einen ganz anderen, vermutlich ihren eigentlichen und tieferen Sinn: Wer bleiben darf, tut dies allein. Wer Familie möchte, der geht zurück.
Es sind dies strategische Teilschritte einer Rückabwicklung der Flüchtlingsaufnahme in 2015. Nicht alle wird es treffen. Ein Bleiben in Deutschland wird am Ende auch über die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Flüchtlingen definiert werden. Viele werden jedoch schon bald den Ruf vernehmen, sie sollten sich nach einer Weile des Schutzes in Deutschland nunmehr um den Wiederaufbau ihrer Länder kümmern, – dabei wird die Menschenrechtslage wohl nur eine rudimentäre Rolle spielen.

Und die SPD: merkt sie es nicht oder hat sie sich längst mit ihrem politischen Selbstmord arrangiert und lässt all das sehenden Auges zu? Es wird sich zeigen, ob die Mitglieder der SPD der weiteren Verödung sozial-demokratischer Leitlinien und Grundsätze zustimmen werden oder nicht.  „Die menschliche Gemeinsamkeit, die Solidarität lässt sich verkennen, aber sie lässt sich nicht aufheben!“ (Ferdinand Lasalle). Für mich steht deshalb fest: No Go für die GroKo!!

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1 Gedanke zu „Das Märchen von 1001 Familienzusammenführungen“

  1. Es ist eine Katastrophe, wie in unserem Land mit diesen Familien umgegangen wird. Und das nicht erst seit den GroKo-Verhandlungen. Auch der so genannte „erleichterte Familiennachzug“ für anerkannte Asylbewerber ist eher ein Hindernislauf mit ungewissem Ausgang. Ich habe einen solchen Familiennachzug gegen alle Widerstände von Syrien über Indonesien nach Deutschland möglich gemacht und über meine – haarsträubenden – Erlebnisse in einem Buch berichtet: http://www.wirsehenalledenselbenmond.de
    Der Schutz der Familie ist ein Grundrecht, gegen das hier permanent verstoßen wird. Und der verhinderte Familiennachzug ist eine Integrationsbremse. Wenn es gelingen soll, muss der Nachzug möglich gemacht werden. Alles andere ist kontraproduktiv. Und unmenschlich.

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