Deutsches Institut für Menschenrechte: Das Recht auf Familie ist ein Menschenrecht

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Zur Debatte um den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte
Im Februar 2016 hat der Bundestag die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte bis zum 16. März 2018 beschlossen (Asylpaket II). Gegenwärtig wird darüber debattiert, ob der Familiennachzug auch über dieses Datum hinaus eingeschränkt werden soll. Das Institut hat häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Familiennachzug in einem beigefügten FAQ zusammengestellt.
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