Gutachten schlägt gesetzlich klar geregelte Ermöglichung des Geschwisternachzugs zu anerkannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen vor

Wiederholt hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen auf die aktuell unmenschliche Praxis beim Familiennachzug zu anerkannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen hingewiesen. Eltern erhalten Visa, minderjährige Geschwister hingegen nicht. Diese Praxis provoziert eine weitere Familientrennung. Eltern sind gezwungen zu entscheiden, ob ein Elternteil voraus nach Deutschland einreist und das andere Elternteil mit den weiteren Kindern zurückbleibt, oft unter schwierigen Lebensbedingungen. Oder aber, ob der Familiennachzug gar nicht realisiert wird. Dies ist ein untragbarer Zustand und geht zu allererst zulasten der betroffenen Kinder. Ein Runderlass des Auswärtigen Amtes an die deutschen Auslandsvertretungen hat noch die gesetzlichen Bestimmungen fundiert, sodass ein gemeinsamer Nachzug der Familienangehörigen derzeit in aller Regel verhindert wird.

Ein neues von Dr. Carsten Hörich im Auftrag von Save the Children Deutschland e.V. herausgegebenes Gutachten „Die vergessenen Kinder: Gutachten zum Geschwisternachzug“ zeigt auf, dass die aktuelle deutsche Rechtslage beim Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nicht den Vorgaben von Grundgesetz, Europarecht und Völkerrecht entspricht. Diese geben vor, dass der Schutz der Familie und das Wohl des Kindes in allen staatlichen Entscheidungen als vorrangige Rechtsgüter zu beachten sind. In den Fällen der geflüchteten Familien überwiegen regelmäßig bei der erforderlichen Interessenabwägung die Interessen am Mitzug des Geschwisterkindes. Die Untersuchung schlägt denn auch folgerichtig eine konkrete Gesetzesänderung im Aufenthaltsgesetz vor, die eine Erweiterung des Familienbegriffs beim Familiennachzug beinhaltet und den Nachzug von minderjährigen Geschwistern in diesen Fällen regelmäßig ermöglichen würde. Mit einem solchen Schritt könnten die Parlamentarier:innen den zunehmenden Restriktionen beim Verwaltungshandeln von Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden eine verbindliche Regelung entgegensetzen, zum Wohle der geflüchteten Kinder und Familien.

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