Wir trauern um den eritreischen Flüchtling T.

Am 5. Mai 2017 hat sich der T., Flüchtling aus Eritrea, im Wald erhängt. Wir trauern um einen Flüchtling, der zwar sein Leben retten, aber hier nicht mit seiner Familie zusammenleben konnte und darüber verzweifelte. Er wurde 34 Jahre alt.

T. floh im Sommer 2015 nach Deutschland und wurde  in dem kleinen niedersächsischen Dorf Velpke (Landkreis Helmstedt) aufgenommen, wo er mit 13 Landsleuten zusammen in einem alten Dorfkrug lebte. Unterstützung erhielten sie von sieben ehrenamtlichen Helfer:innen, die sie im Alltag begleiteten, ihnen beim Zurechtfinden halfen und sie berieten, wo es notwendig war. Die jungen Männer im Alter zwischen 17 und 32 fuhren mit ihren Rädern 12 km zum Einkaufen, kochten zusammen, wuschen ihre Wäsche und hatten sonnabends Putztag. Zweimal in der Woche hatten sie 3-4 Std. Deutschunterricht bei einer pensionierten Lehrerin, bauten mit einem 86jährigen Industriedesigner Fahrradständer, Garderobenleisten und Vogelhäuschen , spielten Fußball in Ebis Verein und lernten Verkehrsregeln beim Radfahren. Sie waren sehr motiviert, Deutsch zu lernen, enttäuscht aber über das lange Warten, bis sie ein „richtiges Papier“ bekamen.

T. erhielt als ehemaliger Militärangehöriger und Deserteur nach langer Wartezeit den begehrten Flüchtlingsstatus. Seine Familie konnte er trotzdem nicht nach Deutschland holen, da die Angehörigen nur im Sudan ein Visum erhalten, aber Eritrea nicht verlassen konnten. Dies muss T. schwer getroffen haben. Er hatte seine Frau und 4 Kinder (zwischen 11 und 2 Jahrenalt)  zurück gelassen, in der steten Hoffnung, sie bald nachzuholen. Seine kleine Tochter wurde geboren, als er schon einen Monat in Deutschland war.

In der Folgezeit wurde T. nach Aussagen seiner Deutschlehrerin Anne Heister-Wolff still und nachdenklicher, war oft nicht ganz bei der Sache und lachte nicht mehr so wie früher. Wenn er vom Telefonat mit Zuhause kam, habe er manchmal geweint und gesagt: „Mein Junge sagt immer wieder: Papa, komm nach Hause, komm wieder!“ In wenigen Wochen wäre sein Integrationskurs zu Ende, er hatte Aussicht auf ein Praktikum bei einem Maler.

Frau Heister-Wolff ist sich sicher, dass die Unmöglichkeit eines Familiennachzugs der Grund für seinen Suizid war. T. sei sehr kinderlieb gewesen und habe sich mit den Enkelkindern der Unterstützer:innen viel beschäftigt, wenn diese zu Besuch kamen. Er sei auch der erste gewesen, der mit einem Landsmann aus der Gemeinschaftsunterkunft auszog und im September 2016 in Wolfsburg eine Wohnung bezog: „Er wollte die Wohnung, um sagen zu können: Jetzt könnt Ihr kommen.“

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3 Gedanken zu „Wir trauern um den eritreischen Flüchtling T.“

  1. Ich bin sehr traurig . in zwei Jahren zwei Jungen aus Landkreis Helmstedt Gemeinde Velpke Gestorben. warum die junge selben töten? wir die Eritreschen Flüchtlingen Siend wirklich Schwierig Problem Haben. Weil wir finden nicht schnell Helfen. das auch ein grund für uns das ist so!

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  2. Ein Suizid ist eine schwierige Entscheidung. Jemand der sich zu einem Suizid entscheidet, muss sehr verzweifelt gewesen sein.
    Es ist so traurig, einen Menschen auf dieser Weise verloren zu haben.
    Auch hier in Dortmund erlebe ich täglich bei meiner Arbeit, das Flüchtlinge verzweifelt sind und kaum noch Lebensmut haben.
    Es ist schwer da zu stehen und nicht helfen zu können. Staatliche Stellen und Jobcenter erschweren unseren Flüchtlingen das Leben.
    Ich erinnere mich an M., einem Flüchtling der seit Monaten auf den Nachzug seiner Frau und seines Sohnes wartete. M. konnte sich im Deutschkurs und im Praktikum nicht konzentrieren. Fehlzeiten war da verständlich.
    Vor einer Woche konnte M. seine Frau samt Sohn am Flughafen Düsseldorf abholen. Seit dem ist M. ein fröhlicher Mensch und ist wieder in der Lage, am Kurs teilzunehmen.
    Solche Erlebnisse brauchen wir öffter.

    „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
    Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“ (Grundgesetz, Artikel 1)“

    In unserer Arbeit hier erleben wir täglich, dass Behörden und auch Jobcenter das GG missachten!

    LG

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