Flüchtlinge, die über Ungarn nach Deutschland einreisen, müssen laut Dublin III -Verordnung eigentlich dorthin zurück. Auf Überstellungen nach Ungarn will das BAMF aber zukünftig dann verzichten, wenn Budapest keine geeignete Unterbringung und faire Asylverfahren garantiert. Damit ist aber kaum zu rechnen.
Die Bundesregierung will Asylsuchende nur noch nach Ungarn abschieben, wenn die dortigen Behörden die EU-Standards der Unterbringung in jedem Einzelfall garantieren. Bei Dublin-Übernahmeersuchen an Ungarn muss demnach „bis auf weiteres“ von den dortigen Behörden eine Zusicherung darüber eingeholt werden, dass die Flüchtlinge gemäß EU-Richtlinie untergebracht sind und das Verfahren der EU-Richtlinie entspricht.
Ob Ungarn überhaupt Erklärungen dazu abgeben wird, bleibt abzuwarten. Italien weigert sich, zur Frage einer Unterbringung von Familien mit minderjährigen Kindern überhaupt Auskünfte an die deutschen Behörden zu übermitteln, weshalb Abschiebungen von Flüchtlingsfamilien mit minderjährigen Kindern nach Italien seit Jahren faktisch gestoppt sind. Im Übrigen dürfte die Unterbringung von Asylsuchenden nicht dadurch menschenrechtlich vertretbar werden, dass Ungarn erklärt, sie erfolge in Übereinstimmung mit der EU-Aufnahmerichtlinie, wenn sich die Aufnahmepraxis des Landes nicht grundsätzlich ändert. Insofern ist die vom BAMF gewählte Formulierung vermutlich nur ein Versuch, die Signalwirkung einer förmlichen Aussetzung von Abschiebungen nach Ungarn zu vermeiden.
Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat Deutschland im vergangenen Jahr insgesamt 11.998 Übernahmegesuche an Ungarn gestellt. In 3756 Fällen erteilte Ungarn die Zustimmung zur Aufnahme. Tatsächlich überstellt wurden letztlich aber nur 294 Flüchtlinge. Bereits in der Vergangenheit haben die Verwaltungsgerichte in zwei von drei Fällen die Abschiebung von Flüchtlingen nach Ungarn wegen der verheerenden Menschenrechtslage in diesem Land gestoppt (siehe etwa OVG NDS, Urteil vom 15.11.2016- Dublin II VO oder OVG NDS, Beschluss vom 20.12.2016 – Dublin III VO). Zuletzt ist Ungarn in die Kritik geraten, da die Regierung Flüchtlinge während der gesamten Zeit des Asylverfahrens in Transitlagern an der Grenze zu Serbien internieren will.
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