Bayern droht den Flüchtlingsberatungsstellen mit Entzug der finanziellen Förderung

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Der Druck der Bayerischen Staatsregierung auf in der Flüchtlingsarbeit tätige Sozialarbeiter*innen hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Mit dem Schreiben des Bayerischen Sozialministeriums vom 06.03.2017 droht sie allen in der Asylsozialberatung tätigen Organisationen mit dem Entzug der finanziellen Förderung, sollten sie die Geflüchteten z.B. über legale Rechtsmittel beraten.

Der Arbeitskreis kritische Soziale Arbeit München hat hierzu ein Positions- und Forderungspapier formuliert.

Zum Papier: AKSAbschiebehelferPositionspapier2

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