Presseinformation des AK Asyl, Göttingen v. 16.02.2017 zur versuchten Abschiebung aus der Unterkunft Nonnenstieg in Göttingen in der Nacht vom 15. auf den 16.02.2017

Nachfolgend dokumentieren wir eine Presseinformation des AK Asyl, Göttingen v. 16.02.2017 zur versuchten Abschiebung aus der Unterkunft Nonnenstieg in Göttingen in der Nacht vom 15. auf den 16.02.2017. Das Göttinger Tageblatt berichtete.

PRESSEERKLÄRUNG

In der Nacht vom 15. auf den 16. Februar 2017 versuchten
Landespolizeibeamte in Unterstützung von lokalen Göttinger
Polizeikräften den geflüchteten nepalesischen Staatsbürger Bilal C.*,
abzuschieben.
Herr C. Ist an Lepra erkrankt und war wegen Suizidgefahr vormals
aktenkundig in psychiatrischer Behandlung. In der gestrigen Nacht
verletzte er sich selbst angesichts der Abschiebeandrohung schwer am
Kopf. Doch weder dies, noch Proteste von AktivistInnen der Initiative
Abschiebungen stoppen konnten die Abschiebung verhindern. Erst massiver
Gegenwehr seinerseits führte zum Abbruch der Abschiebung und zur zweiten
Einlieferung in die Psychiatrie. Eine seit Wochen laufende Klage vor dem
VG Göttingen sowie vormals geführte Korrespondenz mit der Göttinger
Ausländerbehörde bezgl. seiner Suizidgefährdung hielten das
Innenministerium nicht davon ab, die Abschiebung durch zu ziehen.

Bilal C. war 2015 aus Nepal geflohen, weil er als Leprakranker zwar mit
hinreichender Medikation versorgt wurde, aber mentale und physische
Misshandlungen ertragen und in totaler sozialer Isolation dort keine
Zukunft für sich sah. Seine Suche nach einem besseren Leben führte ihn
über Russland, wo er Monate ohne jede Medikation überleben musste, über
Norwegen, wo er sofort von Abschiebung nach wahlweise Nepal oder
Russland bedroht war, Anfang 2016 an die Deutsch-Französische Grenze.
Dort empfahl ihm ein deutscher Polizeibeamter, seinen Asylantrag in
Karlsruhe zu stellen. Dies tat Bilal C. Seitdem lebt er in Göttingen. Er
besuchte als Gasthörer den Studiengang der Sozialen Arbeit in Hildesheim
und nahm an einem Deutschkurs teil.

In der Nacht zum 16.2. nun sollten all diese Bemühungen mit Füßen
getreten und seiner Lebens- und Zukunftsperspektive auf brutale Weise
ein Ende gesetzt werden.

Der AK Asyl verurteilt diesen Vorgang als ungeheuerlich und gnadenlos.
Gleichzeitig macht dieser Einzelfall aber auch deutlich, dass es den
Innenministerien derzeit scheinbar nur noch um wahltaktisches Auftreten
geht. Menschenwürde bleibt außen vor. Scheinbar muss jede Stimme der
autoritär gesinnten WählerInnenschaft von der AFD abgezogen und mit der
Simulation des Starken Staates für sich gewonnen werden. Denn weder
asylrechtlich (die Verfahren laufen) noch menschlich (eine Anhörung und
also Würdigung der Flucht- und Migrationsgründe von Herrn C. fand noch
gar nicht statt) ist der gestrige Abschiebeversuch hinnehmbar.
Der AK Asyl fordert die sofortige Aufhebung der Abschiebeandrohung, den
fairen Zugang zum Asylverfahren und das Recht zu bleiben für Herrn C..
Von der Stadt Göttingen fordern wir, nicht länger den verlängerten Arm
des Innenministeriums zu spielen und zukünftig die Geflüchteten über
drohende Abschiebungen zu informieren.

*Name vom AK Asyl geändert

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