Wer bis heute noch keinen Asylantrag stellen konnte, aber schon ein halbes Jahr oder länger in Deutschland lebt, sollte sich fragen, ob ein Fehler bei der Registrierung bzw. bei der Adressübermittlung erfolgt ist. Alle Flüchtlinge, die noch mit einer „BüMA“ (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r) ausgestattet sind und noch keine Aufenthaltsgestattung haben, sollten sich umgehend mit dem BAMF in Verbindung setzen, die aktuelle Adresse mitteilen und klären, ob eine Ladung schon erfolgt ist oder noch erfolgt. Auch die Ausländerbehörden, die offenbar in einigen Kommunen den Überblick verloren haben, sollten ggfs. informiert werden.
Hier noch einmal die Kontaktdaten des BAMF
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