Auch für eritreische Flüchtlinge lässt sich statistisch ein deutliches Absinken der Anerkennungsquote feststellen: Wie die BAMF-Statistik verdeutlicht, erhielten im Juli 2016 nur rund 80% aller Flüchtlinge, deren Asylantrag überhaupt inhaltlich entschieden wurde, eine Anerkennung als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Im Januar 2016 waren es noch 99%. Die nicht anerkannten Flüchtlinge sind zwar in der Regel nicht schutzlos gestellt: Sie erhalten überwiegend den sogenannten „subsidiären Schutz“. Für diesen Personenkreis ist jedoch ein Familiennachzug bis März 2018 ausgeschlossen. Eine ähnliche Entwicklung lässt sich auch bei syrischen Flüchtlingen feststellen, siehe unsere Pressemitteilung vom 14.07.2016.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass nicht die Situation in den Herkunftsländern, sondern der Bewertungsmaßstab des BAMF sich verändert. Wir werden diese Entwicklung weiter zu beobachten haben.
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