„sichere Herkunftsländer“ und der Prüfungsumfang des BAMF

Der am 1.8. gelaufene Filmbeitrag „Protokoll einer Abschiebung“ hat eine kontroverse Diskussion ausgelöst, in deren folge sich der NDR genötigt sah, seine Recherchen weiter zu erläutern (siehe hier).  Der Beitrag ist lesenswert, macht er doch deutlich, dass die subjektive Furcht der im Filmbeitrag gezeigten albanischen Familie, in Albanien zum Opfer einer unbestreitbar angedrohten Blutrache zu werden, sich bricht an der behördlichen Feststellung, dass Albanien als „sicheres Herkunftsland“ deklariert ist, was auch die Aussage impliziere, dass der Staat schon willens und in der Lage sei, seine Bürger:innen effektiv vor Blutrache zu schützen.

Einer solchen apodiktischen Aussage widersprechen nicht nur Menschenrechtsorganisationen. Selbst das BAMF kommt in einer jüngst veröffentlichten Broschüre über Blutrache in Albanien zu dem Schluss:

„Insgesamt ist festzustellen, dass das Phänomen schwer zu erklären und auch zahlenmäßig kaum zu erfassen ist. Der Mangel an verlässlichen Daten macht es schwierig, den tatsächlichen Umfang des Problems zu erkennen. Sicher ist aber, dass es nach wie vor Blutrachefälle, vor allem in Nordalbanien gibt. Verschiedene Interpretationen und Auslegungen des Kanuns erschweren eine klare Abgrenzung zu „normaler“ Kriminalität. Die Schwäche des albanischen Staates, verbreitete Korruption und Kriminalität sowie das nicht vorhandene Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz behindern die Bekämpfung des Phänomens und beschränken die Schutzmöglichkeiten für die Betroffenen.“

Einmal mehr wird hier deutlich, dass die Deklaration eines Staates als „sicheres Herkunftsland“ mehr ist als nur eine Frage der Verfahrensgestaltung. Der politische Beschluss, die Balkanstaaten als „sichere Herkunftsländer“ zu markieren, hat Auswirkungen auf die behördliche Entscheidungspraxis: Eine inhaltliche Prüfung der bestehenden Gefährdung findet in vielen Fällen gar nicht mehr statt. Bundesweit hat es für Albanien im ersten Halbjahr 2016 immerhin noch zu einer Schutzgewährung in 52 von 26.100 Fällen gereicht (0,2%). Nicht ein einziger Fall ist jedoch für das Ankunftszentrum Bad Fallingbostel dokumentiert. Statt einer individuellen Einzelfallprüfung scheint dort eine pauschale Ablehnung aller Asylanträge als „offensichtlich unbegründet“ zu erfolgen. Wir müssen die Qualität der Entscheidungsfindung des BAMF insbesondere in den „Ankunftszentren“ weiterhin im Auge behalten.

Kai Weber

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