Nach oft monatelangem Warten erhalten momentan viele Flüchtlinge Ladungen vom BAMF zur „Aktenanlage und erkennungsdienstlichen Behandlung“. In diesem Termin wird auch der Reiseweg erhoben. Wenn deutlich wird, dass die Person über ein „sicheres Drittland“ eingereist ist, steht am Ende des Schriftstückes, das der Geflüchtete erhält, dass nun geprüft wird, ob ein „Dublin-Verfahren“ eingeleitet wird. Das versetzt die Betroffenen in große Angst.
Auf Nachfrage erklärt das Bundesamt:
„Schutzsuchende, die durch den Nachweis einer Registrierung durch die Bundespolizei, die Landespolizei, einer Ausländerbehörde oder einer Aufnahmeeinrichtung dartun können, dass sie zwischen dem 04.09.2015 und dem 21.10.2015 über Ungarn/Österreich eingereist sind, werden von der Durchführung eines Dublin Verfahrens ausgenommen. Für diese Personengruppe wird vom Selbsteintrittsrecht nach Art. 17 Abs. 1 Dublin III VO Gebrauch gemacht.“
Diese Regelung gilt für a l l e (nicht nur für Syrer:innen) der im genannten Zeitraum nachweislich von den oben genannten Stellen registrierten Personen. Geben Sie diese Information bitte an die Betroffenen und die Haupt- und Ehrenamtlichen in der Beratung von Flüchtlingen weiter.
… gilt das ausschließlich für Menschen, die über Österreich Ungarn eingereis sind, oder auch für Menschen, die zB aus DK oder Schweden eingereist sind?
Wie dem Wortlaut dieser Erklärung zu entnehmen ist, gilt die Absichtserklärung des BAMF nur für Flüchtlinge, die über Österreich/Ungarn eingereist sind. Unabh#ängig davon sollte das BAMF mit konkreter Begründung um Wahrnehmung des Selbsteintrittsrechts gebeten werden, wenn individuelle Umstände vorliegen, die eine Durchführung des Asylverfahrens in einem anderen Land als unvertretbar erscheinen lassen.
Wenn afrikanische Frauen, die sich aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung in ihrem Heimatland bedroht, verfolgt und in Lebensgefahr befinden, die Flucht nach Europa wagen und so in Italien ankommen ist das bis dahin verständlich.
Wenn sie dann jedoch aufgrund ihrer Schutzlosigkeit, der Schläge, Vergewaltigung und wiederum lebensbedrohenden Verfolgung in Deutschland Schutz suchen ist das für Europa ein Armutszeugnis.
Niederträchtig, Ekel erregend, absolut anti christlich und in hohem Grade NS-Verdächtig erscheint mir jedoch, dass es eine CDU/CSU Behörde in Deutschland gibt, die derartige Frauen in ihre Schicksals-Hölle zurück jagen, anstatt Anstand, Hilfe und christliche Empathie walten zu lassen.
Doch wer weiß, wer die CDU/CDU ist und woher sie kommt muss sich nicht wundern.
Die Vorläufer Parteien der CDU/CSU stimmten am 20. März 1933 geschlossen und in freier Wahl für das Ermächtigungsgesetz und hoben den Völkermord und die Menschenrechtsverbrechen in den Sattel!
So wie ein sehr großer Teil des Deutschen Volkes in den Jahren 1932/33 in vollkommener Freimütigkeit die NSDAP wählte, so wird das Deutsche „Gewissen“ auch im Jahre 2021 die Rechtsnationalen Parteien CDU, AFD und CSU wählen.
… „Denk ich an Deutschland“ …
Lieber Herr Dworeck,
welch einem sozial ethisch denkenden Bürger*innen wundert dass Gesellschaft politische Verhalten der CDU/CSU den überhaupt noch?
Korruption, Lüge, Betrug, Niedertracht, Raffgier, Machtbesessenheit und grundlegendes antidemokratisches Politikverständnis sind die herausragenden Eigenschaften von Parteien, welche die AfD als Testballon zur Erkundung des rechtsnationalen Bürger Gewissen hegen und pflegen.
Da bin ich vollkommen bei Ihnen Herr Dworeck!
Nun darf man jedoch erwarten, dass unter diesen Ultra Rechtsnationalen Parteien CDU/CSU, die in Hinterzimmern mit der AfD kooperieren und deren Herkunft aus der Mottenkiste des Nationalsozialismus stammt, unter der aktuellen Führung dieser Parteien, die Jahre 2024 bis 2028 erschreckend traurig werden.