Elektronische Gesundheitskarte: Verwaltungskosten der Krankenkassen zu hoch?

In vielen niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten stellen die Verwaltungen unter Bezugnahme auf einschlägige Forderungen der kommunalen Spitzenverbände fragwürdige Kostenvergleiche an, um zu begründen, warum die eGK angeblich zu teuer ist. Abgesehen davon, dass die Ausgabe einer Krankenkassenkarte an Asylsuchende auch eine Frage des Umgangs mit der Menschenwürde ist (siehe Presseerklärung vom 17.03.2016), sind die Kostenberechnungen vielfach fragwürdig, da einzelne Kostenfaktoren nicht in die Rechnung einbezogen werden. Zu den aufgestellten Berechnungen daher folgende Anmerkungen:

1. Stellenanteil: Hier muss eine ehrliche Rechnung aufgestellt werden. Was wurde außer dem Personal für das Ausstellen von Behandlungsscheinen noch berücksichtigt? Sind beispielsweise die Personalkosten für die Prüfung der Abrechnungen der Ärzte nach Plausibilität einbezogen worden?

2. Werden die für die Bewilligung bestimmter Leistungen anfallenden Gutachterkosten eingepreist? Auch mit eGK fallen zwar Gutachterkosten an (z.B. Psychotherapie, med. Reha), bei weitem aber nicht so viele wie bei der Verwendung der eGK. Bei der Verwendung der eGK wird über die Bewilligung vieler Leistungen kassenintern entschieden, was nicht extra berechnet wird.

3. Wurden die Rabattverträge der Kassen mit einzelnen Leistungsanbietern berücksichtigt? Von diesen Verträgen profitieren die Kommunen nur, wenn über die eGK abgerechnet wird.

4. In Hamburg wurden auch Kosten für den Unterhalt von Räumlichkeiten sowie die Ausstattung mit notwendiger Hard- und Software in der Rechnung berücksichtigt. Werden entsprechende Kosten mit einbezogen?

5. Last but not least sollte man auch die Zeiteinsparung für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen berücksichtigten. Für niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser und auch Apotheken fällt mit der Einführung der eGK einiges an Verwaltungsarbeit weg.

Übrigens: Einzelne Kassen in Niedersachsen (z.B. die Barmer GEK, die jetzt auch für Delmenhorst zuständig sein wird, wo die eGK eingeführt wird) würde sich auf eine Deckelung der Verwaltungskosten ab Behandlungskosten von 100.00 Euro einlassen.

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