von Claudius Vogt, GGUA
Bis Herbst 2015 existierte der Begriff der „Bleibeperspektive“ im bundesdeutschen Wortschatz nicht. Eingeführt wurde die Wortschöpfung mit dem Asylpaket I am 24. Oktober 2015 und hat seitdem einen rasanten Aufstieg hinter sich. Das Label der „hohen“ oder „geringen Bleibeperspektive“ ist seitdem zum zentralen Instrument der Verweigerung von Teilhabechancen für Asylsuchende avanciert und führt zu einem Drei-Klassen-System von Geflüchteten. Und: Es ist – gemessen an der Realität – gänzlich untauglich. Und dennoch dient es als Kern eines umfassenden Umbaus des bundesdeutschen Migrations- und Flüchtlingsmanagements.
Das Konstrukt der „hohen oder geringen Bleibeperspektive“ ist, anders als dies in der öffentlichen Debatte vermittelt wird, keineswegs der objektiv festzulegende Ausgangspunkt für die sinnvolle Gewährung frühzeitiger Teilhabemöglichkeiten. Sondern sie ist vielmehr ihr Ziel: Durch die Verweigerung von Teilhabechancen bestimmter Gruppen soll eine geringe Bleibeperspektive erst geschaffen werden. Integration und somit das Erreichen eines rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts sollen verhindert werden.
weiter siehe hier: Bleibeperspektive: Kritik einer begrifflichen Seifenblase
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