Niedersachsen verabschiedet sich von Flüchtlingsaufnahmeprogramm

Flüchtlingsrat: enttäuschend und unverständlich

Mit Enttäuschung hat der Flüchtlingsrat Niedersachsen auf die Entscheidung der Landesregierung reagiert, das Landesprogramm zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge im Rahmen des Familiennachzugs nicht neu aufzulegen. Diese Entscheidung ist absolut unverständlich:

Für den Lebensunterhalt der im Rahmen eines solchen Aufnahmeprogramms aufgenommenen Flüchtlinge zahlen Freunde/innen und Familienangehörige, die auch eine Unterbringung gewährleisten müssen. „Wer es mit dem Schutz von Flüchtlingsfrauen und Kindern ernst meint, sollte dafür sorgen, dass zumindest die Angehörigen hier lebender Flüchtlinge gefahrlos einreisen können“, erklärte dazu Karim Alwasiti, der im Auftrag von PRO ASYL beim Flüchtlingsrat Niedersachsen bundesweit syrische Flüchtlinge berät. „Die Verweigerung einer Neuauflage des Aufnahmeprogramms zwingt die Angehörigen von hier bereits lebenden Flüchtlingen auf den gefährlichen Fluchtweg über das Mittelmeer und auf die Balkanroute.“

Im Unterschied zu Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Hamburg sieht sich Niedersachsen außerstande, die mit dem Aufnahmeprogramm verbundenen Kosten v.a. für eine Gesundheitsversorgung zu übernehmen. Eine solche Einschätzung ist jedoch kurzsichtig und falsch: Diese Menschen werden sich in jedem Fall auf dem Weg machen. Wenn die Flüchtlinge alle verfügbaren privaten Mittel für die Flucht aufbrauchen müssen und nach monatelanger Odyssee erschöpft und mittellos in Deutschland ankommen, muss der Staat für sie aufkommen. Das ist am Ende teurer, als ihnen auf der Grundlage privater Verpflichtungserklärungen eine legale Einreise zu ermöglichen.

Das Niedersächsische Landesaufnahmeprogramm für die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen durch hier lebende Verwandte ist seit Ende Juni 2015 ausgelaufen. Die Landtagskommission zu Fragen der Migration und Teilhabe verabschiedete am 23.06.2015 einstimmig eine Resolution, mit der die Landesregierung aufgefordert wurde, das Aufnahmeprogramm bzgl. syrischer Flüchtlinge fortzusetzen und es auch auf die irakischen Flüchtlinge, die vom IS-Terror betroffen sind, zu erweitern.
Offenkundig scheitert eine Neuauflage des Aufnahmeprogramms allein deshalb, weil sich Bund und Länder nicht darauf einigen können, wer zuständig ist, wenn die aufgenommenen Flüchtlinge später einen Asylantrag stellen und als Flüchtlinge anerkannt werden. Nach niedersächsischer Rechtsauffassung erlischt dann die Verpflichtungserklärung. Schleswig-Holstein hat daher in der Anordnung zur Verlängerung der Aufnahmeanordnung festgelegt, dass sich die (auf fünf Jahre befristete) Verpflichtungserklärung auch auf den Fall einer Flüchtlingsanerkennung erstreckt. Warum Niedersachsen dies nicht ebenso regeln kann, bleibt unverständlich.

Anlagen:

Schreiben des nds. Innenministeriums vom 11.01.2016
Überblick über die Aufnahmeprogramme der Bundesländer
PRO ASYL – Presseerklärung vom 10.12.2015

Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:

Karim Alwasiti, Mail ka@nds-fluerat.org, Tel. 10 26 85
Kai Weber, Mail kw@nds-fluerat.org, Tel. 05121 – 10 26 83

Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. | Tel: 05121 – 15605 | nds@nds-fluerat.org

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