Abschiebung einer tschetschenischen Familie in die Russische Föderation war rechtswidrig; Flüchtlingsrat Niedersachsen weist Darstellung des Landkreises Gifhorn zurück

Betreffend die Abschiebung einer tschetschenischen Frau mit ihren beiden Kindern (sh. unsere Presseinformation vom 10.12.2015) in die Russische Föderation weist der Flüchtlingsrat Niedersachsen die Erklärung des Landkreises Gifhorn vom 10.12.2015 zurück. „Das Schreiben des Landkreises stellt eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit dar“, so Geschäftsführer Weber. Eine Abschiebung nach Russland war nach Aktenlage zu jedem Zeitpunkt des jetzigen Verfahrensstandes rechtswidrig. Sie erfolgte im laufenden Asylverfahren. Das Behördenhandeln erfolgte ohne jede rechtliche Grundlage.

Eine Abschiebungsanordnung des BAMF für eine Rückkehr der Familie in die Russische Föderation hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Insofern stellen sich auch alle Handlungen der Kreisverwaltung zur Vorbereitung der Abschiebung als Handeln ohne jegliche Rechtsgrundlage dar. „Es ist empörend, wenn Landrat Ebel öffentlich behauptet, dass die Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung nach Russland rechtmäßig erfolgt sei. In meiner 30-jährigen beruflichen Laufbahn ist mir kein vergleichbarer Fall eines solch groben Rechtsbruchs bekannt“, so Weber.

Das bisherige Verwaltungsverfahren behandelte lediglich die Frage der Prüfung des für das Asylverfahren der Familie zuständigen europäischen Staates. Eine zunächst seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erlassene Abschiebungsanordnung betreffend eine Rückkehr der Familie nach Polen im Rahmen des europäischen Dublin-Verfahrens ist durch Fristablauf gegenstandslos geworden. Das BAMF hatte die Kreisverwaltung Gifhorn mit Schreiben vom 18.09.2015 darüber informiert. Nach Ablauf der Frist geht die Zuständigkeit des Asylverfahrens auf Deutschland über. Ein Anhörungstermin zur Darlegung der Fluchtgründe im nationalen Asylverfahren hatte bisher noch nicht stattgefunden.

Der Flüchtlingsrat fordert umgehend Maßnahmen einzuleiten, damit die tschetschenische Familie wieder einreisen kann. Der Familie steht ein faires nationales Asylverfahren in Deutschland zu, in dem die Schutzgründe geprüft werden müssen. Rechtsanwältin Stern, die die Familie begleitet, hat einen entsprechenden Antrag auf Beseitigung der Folgen der rechtswidrigen Abschiebung beim Landkreis Gifhorn gestellt. Ein entsprechender Eilantrag wurde ebenfalls beim Verwaltungsgericht Braunschweig gestellt.

Anlagen:

2015-12-10 PI LK Gifhorn nsmail-428

Unterlagen Familie O.

weitere Informationen:

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Kai Weber; Sebastian Rose Tel. 05121 – 10 26 83

 

Presse dazu:

Hallo Niedersachsen, NDR v. 11.12.15

WAZ online v. 12.12.15

AZ online v. 12.12.15

 

 

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