Asylpaket 2: Flüchtlingsrat fordert Stärkung der Selbsthilfe von Flüchtlingen.
Die Zentralisierung und Entrechtung verschärfen die Situation weiter
Aus Anlass des heutigen Gipfeltreffens der Großen Koalition appelliert der Flüchtlingsrat Niedersachsen an Bund und Länder, die Flüchtlingsaufnahme zu entbürokratisieren und Flüchtlinge dabei zu unterstützen, sich selbst zu helfen. „Die Aufnahme und Versorgung von 800.000 Flüchtlingen mit einer Unterkunft ist eine bemerkenswerte Leistung Deutschlands“, erklärt hierzu die Vorsitzende des Flüchtlingsrats Niedersachsen, Claire Deery. „Aber es macht keinen Sinn, Flüchtlinge in Notunterkünften unterzubringen, die bei Freund:innen oder Verwandten unterkommen und sich selbst helfen können. Das Aufnahme- und Unterbringungssystem bedarf dringend einer Flexibilisierung.
Täglich erhält der Flüchtlingsrat Niedersachsen Anfragen von Bürger:innen und Angehörigen, die Wohnraum anbieten. Im Bereich der Erstaufnahme scheitern diese Initiativen zur Zeit vielfach am Problem der stark verzögerten Erstregistrierung sowie an behördlichen Verteilungsentscheidungen, die eine Selbsthilfe verhindern. Statt weiter auf eine Zentralisierung der Aufnahme zu setzen, sollte eine Dezentralisierung erfolgen: Eine Erstregistrierung kann auch auf kommunaler Ebene organisiert werden. Bereits seit mehreren Wochen erfüllen die niedersächsischen Kommunen in Amtshilfe Funktionen der Erstaufnahme.
Die jetzt vorgeschlagenen Transit- oder Einreisezentren gehen an dem Problem der verzögerten Erstregistrierung völlig vorbei, verschärfen die Situation eher:
Schnellverfahren in den Transitzonen ohne hinreichende Beratung gefährden die notwendige Sorgfalt bei der Asylanhörung. Neue Registrierungszentren werden zu einem weiteren Nadelöhr, vor dem sich lange Schlangen bilden. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen sieht die Gefahr der strukturellen Entrechtung sowie der Erhöhung der Anzahl der vom BAMF nicht-registrierten Flüchtlinge, denen ein Zugang zu einem fairen und menschenwürdigen Asylverfahren für lange Zeiträume verwehrt wird. Zielführender wäre eine (vorübergehende) Erstregistrierung in den Kommunen, wie sie bereits seit einigen Wochen in niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten praktiziert wird.
Für inakzeptabel hält der Flüchtlingsrat Niedersachsen den Vorschlag der Union, den Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge für zwei Jahre auszusetzen. Stattdessen sollten humanitäre Aufnahmeprogramme verlängert werden, um eine legale Einreise zu ermöglichen und das Leid auf dem Fluchtweg sowie Tote an den Grenzen zu vermeiden. Erst im August dieses Jahres hat die Bundesregierung den Anspruch dieses Personenkreises auf Familiennachzug vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EGMR und in Anerkennung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Familie in Art. 6 GG erweitert und gestärkt.
Wie kurzsichtig ist eine Politik, deren Beschlüsse nicht einmal drei Monate Bestand haben? Ebenso hilflos und fragwürdig mutet der Vorschlag an, Flüchtlingen die Kosten für Integrations- und Sprachkursen von ihren staatlichen Leistungen abzuziehen.
Statt sich neue Schikanen gegen Asylsuchende auszudenken, sollte die Bundesregierung endlich dafür sorgen, dass das BAMF seine Aufgabe erledigt, zeitnah über Asylanträge zu entscheiden. Viele der Forderungen täuschen neue Ideen oder Handlungsmöglichkeiten vor, helfen aber in der Sache nicht weiter. So gibt es bereits den von der CSU geforderten „Flüchtlingsausweis“ in Form der Aufenthaltsgestattung. Neue Bescheinigungen sowie zusätzliche Verwaltungsaufgaben (wie z.B. die Prüfung von „Aufenthaltsverboten“) belasten die ohnehin überforderte Behörde durch zusätzlichen organisatorischen Aufwand.
Die Asylbehörde sollte sich stattdessen auf die Wahrnehmung seiner Kernaufgaben konzentrieren. Beamte aus Landes- und Bundesbehörden sollten befristet abgeordnet werden, um den Stau unerledigter Asylanträge abzuarbeiten und eine schnelle Asylentscheidung zu ermöglichen.
Hintergrundinformationen:
1) Sogenannte ‚Transitzonen‘:
Mit dem Vorschlag sollen Asylverfahren und die Abschiebung der mit ihrem Asylgesuch Erfolglosen beschleunigt werden. Zielgruppen sind ausdrücklich AsylbewerberInnen aus angeblich sicheren Herkunftsländern, die im Zuge der Aufenthaltsbeendigung darüber hinaus regelmäßig mit Wiedereinreisesperren belegt werden sollen. Zielgruppen sind aber auch AsylfolgeantragstellerInnen und solche Menschen, denen eine fehlende Mitwirkungsbereitschaft bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen unterstellt wird. Formalrechtlich lehnt sich das Konzept der Transitzentren an das seit dem sogenannten Asylkompromis Anfang der 1990er Jahre in Kraft befindliche Flughafenverfahren an. Auf Grundlage der Wiedereinführung von Grenzkontrollen nach Art. 23 ff Schengener Grenzkodex soll die regelmäßige Unzulässigkeit des Asylantrages nach §29 Abs. 1 AsylG wegen offensichtlicher Unbegründetheit nach §30 AsylG verworfen werden.
Der Verfahrensablauf ist demnach wie folgt geplant: An der Grenze wird die Einreiseverweigerung entschieden, es folgt eine Anhörung vor Einreise mit anschließender Überführung des betroffenen Flüchtlings in eine sogenannte Transitzone. Dort findet die Prüfung des Antrages und der Übertragbarkeit auf die bundespolizeiliche Verfahrenszuständigkeit statt. Der betroffene Flüchtling soll nach §33a AsylG in Haft genommen werden können. Im Flughafenverfahren – an dem sich das Konzept der Transitzonen orientiert – gelten für die dort Internierten 2-Tages-Fristen für die Asylentscheidung und 14 Tage für die anschließende gerichtliche Überprüfung. Wie solche – auch nach Meinung des Bundesverfassungsgerichtes, nur wegen ihrer Kürze zumutbaren – Fristen bei den angestrebten Kapazitäten der Transitzonen mit 140.000 bis 160.000 Internierten gewährliestet werden sollen, lässt das Positionspapier der Union offen.
Alternativ hat die SPD dezentrale Einreisezentren vorgeschlagen: Dem Verfahren soll eine einheitliche Registrierungen der Asylsuchenden zugrunde liegen. Anschließend erfolgt die Weiterverteilung in spezielle Erstaufnahmeeinrichtungen in den Ländern. Ohne erfolgte Registrierung soll kein Asylverfahren stattfinden und kein Leistungsbezug erfolgen. Auch die SPD legt sich auf eine beschleunigte Wiederausreise fest und signalisiert Offenheit für die Schaffung eines Ausreisegewahrsams – ggf. in länderübergreifenden Haftanstalten – auf neu zu schaffender gesetzlicher Grundlage.
2) Beschleunigung von Asyl- und Rechtsmittelverfahren sowie Intensivierung von Rückführungen
Hier sind keine Details der Pläne bekannt. Aus den bis dato von UnionsvertreterInnen gegenüber der Presse gemachten Äußerungen ist allerdings zu befürchten, dass hier ein inhumaner Cocktail aus u.a. Verstümmelungen der bis dato geltenden Rechtsmittelfristen, gar der Abschaffung diverser Rechtsmittel gegen anstehende Aufenthaltsbeendigungen und regelmäßig restriktivem Abschiebungsvollzug gemixt werden soll.
3) Zweijährige Aussetzung Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz
Diese geplante Regelung konterkariert Art. 6 Abs.1 GG und ist aus Sicht des Flüchtlingsrates besonders perfide. Nicht wenige der betroffenen Flüchtlinge sind ihrer Familie vorausgeflohen, Während diese noch z.b. im innersyrischen Bombenhagel oder unter den prekären und gefährlichen Bedingungen des illegalen Exils in einem Nachbarland ihres Heimatstaates ausharren, bis ihnen ein Visum zur Familienzusammenführung zugebilligt wird. Würden diese verbliebene Möglichkeit legaler Einreise jetzt durch koalitionären Beschluss regelmäßig auf die lange Bank geschoben, ist zu erwarten, dass die betroffenen Familien die Herstellung der Familieneinheit in die eigen Hand nehmen werden. Ganze oder verbliebene estfamilien würden qua Entscheidung der Bundesregierung gezwungen, sich an – ansonsten von der Politik so gern gescholtene – kommerzielle Fluchthelfer zu wenden und sich auf den individuellen und bekanntermaßen risikoreichen Fluchtweg zu machen. Bilder von im Mittelmehr ertrunkenen Flüchtlingskindern und Berichte über Vergewaltigungen werden zunehmen.
Weitere Vorhaben des Positionspapieres drehen sich darum, die Türkei beim Grenzschutzmanagement, nicht aber zielführend bei der Flüchtlingshilfe zu unterstützen. In Afrika – z.B. in Niger – sollen Lager geschaffen werden, die offenbar Flüchtlinge vor ihrer erfolgreichen Flucht nach Europa abfangen sollen. Und schließlich will die Union offenbar die auch in den Augen der Bundeskanzlerin offenkundig gescheiterte Dublin-Verordnung wiederbeleben. Wider besseres Wissen droht damit die Wiederaufnahme von Abschiebungen in europäische Mitgliedsstaaten wie z.B. Griechenland, Ungarn, Italien und Bulgarien, denen schon zahlreiche nationale und europäische Gerichte das regelmäßige Fehlen asylrechtlicher und sozialer Mindeststandards attestiert und die Nichtzumutbarkeit der Rückkehr dorthin bescheinigt haben.
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