Bundesamt gegen Flüchtlinge

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Der Chef des BAMF, Dr. Manfred Schmidt, betätigte sich jüngst via Interview mit der FAZ vom 1.7.2015 als übler Scharfmacher. Er bezichtigte ganze Flüchtlingsgruppen öffentlich des Sozialhilfemissbrauchs und rief zu verfassungswidrigen Leistungskürzungen auf. Sein Argument, der Monatslohn im Herkunftsland sei niedriger als das hier gezahlte Taschengeld von 140 Euro, ist nicht nur schräg, weil das Einkommen in Relation zu den Kosten des Lebensunterhalts betrachtet werden muss und hier in Deutschland ja auch Ausgaben zu begleichen sind. Vor allem stellt die Argumentation von Schmidt eine grobe Missachtung des Kernsatzes der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz aus dem Jahr 2012 dar: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar. Hier die Meldung aus:Migazin

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