Neuauflage der niedersächsischen Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge

Der bereits angekündigte Erlass des Landes, mit dem die Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien im Rahmen des Familiennachzugs erneut ermöglicht wird, wurde heute veröffentlicht. Wir freuen uns, dass der Erlass jetzt da ist und folgende Verbesserungen enthält:

Im Vergleich zur Vorgängerversion wurde unter II 1.1. „Ägypten“ ergänzt und unter II 2. zur Klarstellung das Wort „mitreisende“ eingefügt. Darüber hinaus enthält die Anordnung unter II 3.1 die Herausnahme der Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung im Sinne der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus den abzugebenden Verpflichtungserklärungen.

Positiv ist hier natürlich insbesondere die staatliche Übernahme der Kosten für die Krankenversorgung. Damit besteht erstmals die Möglichkeit, dass auch Unterstützergruppen (Kirchenkreise, Vereine pp.) das Risiko einer Verpflichtungserklärung kalkulieren und überlegen können, ob sie hier lebende Flüchtlinge aus Syrien durch Übernahme von Kostenverpflichtungen dabei unterstützen wollen und können, Familienangehörige in Deutschland aufzunehmen. Kritisch anzumerken ist, dass folgende Verbesserungswünsche des Flüchtlingsrats leider nicht berücksichtigt wurden:

  • Es bleibt beim Stichtag 1.1.2013, d.h. nur Personen, die vor diesem Stichtag eingereist sind, dürfen Familienangehörige aufnehmen. Damit werden alle Flüchtlinge ausgeschlossen, die nach diesem Datum nach Deutschland geflohen sind.
  • Anders als im Bundesaufnahmeprogramm und anders als im Landesaufnahmeprogramm Thüringens werden Staatenlose bzw. palästinensische Flüchtlinge aus Syrien von dem Landesaufnahmeprogramm ausgeschlossen. Dieser Ausschluss bestraft Familien zusätzlich, die aufgrund ihres Status in Syrien ohnehin besondere Schwierigkeiten haben.
  • Auch unsere Anregung, entsprechend der Regelung im dritten Bundesprogramm die Anrainerstaaten, aus denen die  syrische Flüchtlinge aufgenommen werde,  um die Zuflucht –  Region Libyen zu erweitern, wurde leider nicht berücksichtigt. Diese Erweiterung wäre vor dem Hintergrund der dramatischen Lage in Libyen – UNHCR ruft die Europäischen Staaten zur Schutzgewährung für Flüchtlinge aus Libyen auf – (siehe hier) aus unserer Sicht besonders wichtig gewesen.

Karim Alwasiti und Kai Weber

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

2 Gedanken zu „Neuauflage der niedersächsischen Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge“

  1. Hallo,
    ich betreue eine syrische Familie aus Nienburg, die im Jahr 2014 hier angekommen ist. Sie würden gerne einen Bruder und die Mutter hierher holen. Leider ist das Kontingent zur Aufnahme abgeschlossen. Besteht jetzt eine neue Möglichkeit, Flüchtlinge auf die Liste zu setzen und wie komme ich an die Liste?

    Gruß

    Heidi Harms, Steimbke

    Antworten
  2. ich wollte meine Nichte 19 Jahre alt herholen und die Verpflichtungserklärung unterschreiben, aber das Problem mit Ausländerbehörde ist: ich darf keine Verpflichtungserklärung für sie unterschreiben weil sie über 18 J alt
    Sie ist nicht ledig und geht nicht wenn ihre Familie hier einreist und das mädchen allein in Syrien bleibt
    Gibt es eine Lösung
    Lg
    Hazani

    Antworten

Schreibe einen Kommentar zu Heidi Harms Antworten abbrechen

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!