Landesregierung beschließt Übernahme von Krankheits- und Pflegekosten für Flüchtlinge aus Syrien

Die Landesregierung hat die Bereitstellung von über 18 Mio Euro zur Abdeckung von Krankheits- und Pflegekosten für Flüchtlinge beschlossen, die im Rahmen von Aufnahmeaktionen des Landes bis ins Jahr 2020 entstehen.  Darüber hinaus hat die Lanbdesregierung beschlossen, rückwirkend die Kranken- und Pflegekosten für diejenigen Flüchtlinge zu übernehmen, die bis Ende Oktober 2014 ins Bundesgebiet eingereist sind, siehe Erlass Krankenkosten vom 12.11.2014. Ein Erlass zur Fortsetzung des Landesaufnahmeprogramms steht zwar noch aus, von einer Fortsetzung ab 2015 können wir aber wohl ausgehen. Niedersachsen wird damit seinem Ruf gerecht, sich in besonderer Weise für die Aufnahme von syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen zu engagieren. Flüchtlinge, die Familienangehörige aufnehmen wollen, sollten sich daher schon jetzt um einen Termin bei der Ausländerbehörde zu Beginn des Jahres 2015 bemühen.

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1 Gedanke zu „Landesregierung beschließt Übernahme von Krankheits- und Pflegekosten für Flüchtlinge aus Syrien“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wir beschäftigen uns im Moment mit dem Thema Familiennachzug aus Syrien aufgrund der Thüringer Anordnung nach §23 Abs.1 AufenthG.
    Diese funktioniert über eine Verpflichtungserklärung, über 5 Jahre alle Kosten zu übernehmen.
    Kranken- und Pflegekosten, Krankenkasse werden in Thüringen nach Asylbew.LG übernommen.
    Deshalb meine Frage:
    Es geht um ein älteres Ehepaar aus Syrien welches der Sohn hier her holen will.
    Meine Frage an Sie ist, welche Kosten werden übernommen (besonders Pflegekosten) und mit welchen „Zusatzkosten“ muss der Verpflichtungsgeber rechnen in Thüringen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Mohamad Akeel

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