von Claudius Vogt, GGUA
Man muss nicht drum herum reden: Das Urteil des Europäischen Gerichtshof im Fall „Dano“ (C‑333/13) vom 11. November 2014 ist ein Rückschlag. Es hat die Hoffnungen der Wohlfahrtsverbände, der Migrations- und Sozialberatungsstellen, der Rechtsanwält:innen, der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und medizinischen Notfallhilfe zunichte gemacht, für einen Teil ihrer Klient:innen ein *menschenwürdiges Existenzminimum* (und genau darum geht es – nicht etwa um die „Soziale Hängematte“) mit dem Instrument des Europarechts gegen das „exklusive“ nationale Recht durchsetzen zu können. Es ist auch ein Rückschlag für eine emanzipatorische, soziale und postnationale Entwicklung Europas, da es zu einer Renationalisierung der sozialen Sicherungssysteme und zu einer noch stärkeren Trennung der wirtschaftlich verwertbaren von den nicht verwertbaren Unionsbürger:innen in Europa beitragen wird.
Das Urteil wird dazu beitragen, das Recht auf Freizügigkeit für die Ausgeschlossenen und Überflüssigen der einzelnen Unionsstaaten zur leeren Hülle werden zu lassen: Für diejenigen, die arm und schlecht qualifiziert sind, wird die Unionsbürgerschaft und das daraus folgende Recht auf Freizügigkeit faktisch ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt. Die Überflüssigen bleiben ausgeschlossen und werden mehr noch als zuvor der Ausschuss des europäischen Binnenmarktes sein, für den die Idee „Europa“ nicht mehr als eine Worthülse darstellt.
Weitere Infos und eine ausführliche Darstellung der weiterhin bestehenden Ansprüche finden sich auf den seiten der GGUA Münster.
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