NDR-Berichte über Flüchtlinge und 30 Jahre Flüchtlingsrat Niedersachsen

Eine sehr freundliche Hommage auf den Flüchtlingsrat Niedersachsen hat der NDR (Hallo Niedersachsen) anlässlich unseres 30-jährigen Geburtstags am 19.10.2014  gesendet, siehe Flüchtlingsrat – Verein mit politischer Wirkung

Der NDR, dessen engagierte Berichterstattung zu flüchtlingspolitischen Themen seit Jahren ins Auge sticht, hat in dieser Woche eine ganze Serien zum Thema veröffentlicht:

  • NDR, 12.10.2014: Zu wenig Unterkünfte für Flüchtlinge: Bericht über Schwierigkeiten der Unterbringung bei grundsätzlich positiver Grundhaltung und ohne Dramatisierung der Lage
  • NDR 13.10.2014: Syrische Flüchtlingsfamilie findet neues Zuhause: Hier geht es um das Schicksal einer syrischen Familie, die einen Flüchtlingspass (und nicht, wie es im Bericht fälschlich heißt, einen deutschen Pass) erhalten hat.
  • NDR 14.10.2014: Mit zivilem Ungehorsam gegen Flüchtlinge: Bericht über die 17. erfolgreiche Abschiebungsverhinderung durch engagierte Bürger:innen in Osnabrück
  • NDR 16.10.2014: Auf der Flucht (5): Bürgerprotest: Bericht über Bürgerproteste gegen die Unterbringung von 27 palästinensischen Flüchtlingen in Bad Eilsen. Zur Einschätzung solcher Bürgerinitiativen, deren Mitglieder oft gut situiert sind und meist nicht auf die Straße gehen, sondern mit verwaltungstechnischen und juristischen Mitteln ein vermeintliches  Ansteigen von Straftaten oder einen Verlust des Werts iher Immobilie als Argument ins Feld führen, siehe auch die sehr gute Analyse des „Göttinger Instituts für Demokratieforschung: Protest gegen eine geplante Asylunterkunft
  • NDR 18.10.2014: Harburg ermöglicht Ehrenamt für Flüchtlinge: Bericht über das bemerkenswerte Engagement des Landkreis Harburg, Flüchtlingen im Rahmen des §5 AsylbLG eine Beschäftigung zu ermöglichen. So sehr dieses Bemühen anzuerkennen ist, bleibt aus unserer Sicht die Notwendigkeit einer Verknüpfung dieser Anstrengungen mit Bemühungen um eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Sicher ist für viele Flüchtlinge die mit einem Euro als Aufwandsentschädigung unterstützte freiwillige Tätigkeit eine willkommeme Abwechslung. Vor dem Hintergrund der Verkürzung des Arbeitsverbots auf drei Monate sowie der bevorstehenden Befristung der Vorrangprüfung auf 15 Monate sind jedoch jetzt Bedingungen geschaffen, die eine Arbeitsmarktintegration auch auf dem ersten Arbeitsmarkt in einem absehbaren Zeitraum realistisch erscheinen lassen. Daher sollten alle Anstrengungen darauf verwendet werden, Qualifikationen frühzeitig festzustellen und anzuerkennen, Sprach- und Anpassungsqualifikationen zu vermitteln und gemeinsam mit den Regeldiensten eine der Qualifikation und Ausbildung angemessene Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
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