Die Aufnahmeanordnung des Bundes für weitere 10.000 syrische Flüchtlinge vom 18.07.2014 (nach zweimal 5.000) ist da. Von den 10.000 Plätzen sollen nach Aussage des Innenministeriums Schleswig Holstein 7.000 für die Auswahl durch die Länder zur Verfügung stehen, die restlichen 3.000 dürften v.a. von UNHCR ausgesuchte Schutzbedürftige sein, aber auch AA und BMI können „in besonderen Fällen“ Personen im Programm unterbringen.
Im Unterschied zu den ersten beiden Anordnungen können nun auch Angehörige für Verwandte, die in Libyen gestrandet sind, Anträge stellen. Hier ergibt sich also für einen neuen Personenkreis die Möglichkeit zur Antragstellung in den Ländern.
Schleswig-Holstein führt in seinem Erlass vom 22.07.2014 überdies aus, dass generell auch diejenigen mit Verwandten in Ägypten oder den Anrainerstaaten Syriens, die bislang noch keine Anträge gestellt haben, erneut neue Anträge stellen können (In SH befristet bis Sept.). Die alten Anträge indes müssen nicht aktualisiert werden, sie werden im Auswahlverfahren weiterhin berücksichtigt. Ob das alle Länder so handhaben, ist bislang nicht bekannt.
Die weiteren Bestimmungen der Anordnung des Bundes sind gegenüber den ersten beiden Aufnahmeprogrammen unverändert, unter anderem:
- vorrangig zählt Verwandtschaft in Deutschland als Aufnahmekriterium, aber auch andere Bezüge oder besondere Fähigkeiten beim Wiederaufbau des Landes;
- eine Verpflichtungserklärung wird erwartet „oder die Bereitschaft, einen Beitrag zu leisten“
- die Übernahme von Schwerstkranken ist erneut auf nur 3% gedeckelt.
- Erwartet wird die Selbstorganisation der Einreise; mit Ausnahme der von UNHCR ausgesuchten Personen. Letztere können wieder 14 Tage in Friedland und Bramsche verbleiben, müssten bei Kapazitätsmängeln aber auch gleich in die Zielbundesländer geholt werden. Schwerkranke und Minderjährige sollen generell direkt zum Zielort.
Es gibt also wieder Hoffnung für viele Angehörige von Syrer/innen, mit einem Aufnahmeantrag erfolgreich zu sein. Angesichts des bekannten Bedarfs und der zu erwartenden Gesamtantragszahl, die auch diesmal weit über den zur Verfügung stehenden Plätzen liegen wird, dürfte sie vielfach vergebens sein. Um die quälende Warterei und Hängepartie ggf. abzukürzen, sollten Antragsteller konsequent mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung bleiben – denn die wird vom BAMF über Aufnahmen und ggf. auch über nicht bewilligte Anträge informiert.
Andrea Kothen, PRO ASYL
Hallo
Ich bräuchte Hilfe.
Wir haben einen Syrischen Asylanten bei uns wohnen. Dieser will jetzt seine Frau und seine 2 Minderjährigen Kinder nachholen. Auserdem wäre es gut, er dürfte auch seine 2 Kinder über 18 Jahre nachholen. Sie sollten in Deutschland ihr Studium zu ende bringen. Wir wissen aber nicht, wie wir das beantragen müssen.
Wir wären dankbar über unsere nächsten schritte Informiert zu werden.
Unser Syrer ist seit dem 18.07.2014 in Deutschland. Sein Asyl wurde im Februar genemigt. Er macht grade seinen Deutschkurs.
Unsere Adresse lautet:
73760 Ostfildern
Nellingerstr. 75
Mit freundlichen Grüsen
Ralf und Elisabeth Clasen