Das BAMF hat zu den aktuellen Entwicklungen im Irak (ISIS-Vormarsch) noch keine neue Weisungslage, aber berücksichtigt in seinen neuesten Bescheiden die aktuellen Vorkommnisse insoweit, dass ablehnende Bescheide derzeit nicht ergehen. In einem konkreten Fall von RA Walliczek wurde einem Jeziden aus dem Zentralirak jetzt Flüchtlingsschutz nach §3 AsylVfG zuerkannt.
Abgelehnte, bislang geduldete Flüchtlinge aus dem Zentralirak sollten daher jetzt die Stellung eines Folgeantrages prüfen. Auf Rückfrage teilte uns das BAMF heute mit, dass vor dem Hintergrund der ohnehin schon bestehenden Überlastung der Kapazitäten eine vorherige telefonische Terminabstimmung wohl sinnvoll wäre. Die Anwälte könnten ja zur Sicherheit schriftlich einen Folgeantrag ankündigen und um Termin zur persönlichen Antragstellung bitten, dann sollte die Dreimonatsfrist unproblematisch sein.
Kai Weber
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