Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bezug von Wohngeld der Lebensunterhaltssicherung nicht entgegensteht, wenn der Lebensunterhalt auch ohne Inanspruchnahme dieser Leistung gesichert ist. Hierzu den Schriftverkehr als pdf Unbenannt Unbenannt.pdf1.
Aufenthaltsvoraussetzung „Lebensunterhaltssicherung“ – Bezug von Wohngeld
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