Aufenthaltsvoraussetzung „Lebensunterhaltssicherung“ – Bezug von Wohngeld

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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Bezug von Wohngeld der Lebensunterhaltssicherung nicht entgegensteht, wenn der Lebensunterhalt auch ohne Inanspruchnahme dieser Leistung gesichert ist. Hierzu den Schriftverkehr als pdf Unbenannt Unbenannt.pdf1.

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