Vorstandsmitglied Kelloglu: Verfolgungsbehörden sollen ihre Arbeit machen

Flüchtlingsrat weist Kritik der Staatsanwaltschaft zurück

Mit Unverständnis hat der Vorstand des Flüchtlingsrats die öffentlich geäußerte Kritik des Oberstaatsanwalts, Thomas Pfleiderer (siehe siehe HAZ 17.01.2014), an der Erklärung des Flüchtlingsrats zum Überfall auf eine Roma-Familie in Söhre (LK Hildesheim) zur Kenntnis genommen. „Die Staatsanwaltschaft soll ihre Arbeit machen und den Überfall aufklären, statt mit fragwürdigen Vorwürfen die Unterstützer anzugreifen“, so ein Vorstandsmitglied der Organisation, Rechtsanwalt Dündar Kelloglu. Angesichts des Versagens der Verfolgungsbehörden bei der Aufklärung rechtsextremer Gewalttaten in den vergangenen Jahren sei doch wohl etwas mehr Zurückhaltung angebracht. Sollte sich die Vermutung der Familie nicht bewahrheiten, dass der Überfall durch Rechtsextreme verübt wurde, werde der Flüchtlingsrat keine Scheu haben, auch dies öffentlich mitzuteilen. Ein rechtsextremer Hintergrund könne nach den Schilderungen der Familie jedoch noch nicht ausgeschlossen werden.

Nach den Täterbeschreibungen, die der Familienvater der überfallenen Familie abgegeben hatte, gab es allen Grund, einen neonazistischen oder rassistischen Hintergrund für nicht unwahrscheinlich zu halten. Der Familienvater hatte selbst den Begriff „Nazis“ bei der Beschreibung benutzt und auf Nachfrage drei Mal beschrieben, dass die Täter Deutsche gewesen seien, die zum Teil Glatzen hatten und schwere Stiefel trugen. Daher hatte der Flüchtlingsrat in seiner Presseerklärung auch von Tätern mit einem „mutmaßlich rassistischen Hintergrund“ gesprochen.

Offensichtlich scheinen Polizei und Staatsanwaltschaft erst intensiver zu ermitteln, seit der Vorfall durch den Flüchtlingsrat veröffentlicht wurde. Es ist uns unverständlich, warum Polizei und Staatsanwaltschaft am 14.01.2014, also erst zehn Tage nach dem Überfall, den Aufenthaltsort der Familie ausfindig gemacht haben, obwohl die Behörden des Landkreises über den Aufenthaltsort der verängstigten Familie von uns bereits am 08.01.2014 informiert wurden. Wenn es nun zu intensivierten Untersuchungen kommt, kann man das nur begrüßen.

Angesichts der Tatsache, dass in der Vergangenheit der nazistische und rassistische Hintergrund zahlreicher Angriffe auf Migrant:innen und Flüchtlinge in Deutschland nicht als solcher erkannt und untersucht wurden und in etlichen Fällen Neonazis als TäterInnen von den Verfolgungsbehörden voreilig ausgeschlossen wurden – die NSU-Morde sind da nur das traurig-dramatische Extrembeispiel – appellieren wir an die Staatsanwaltschaft, weitere Ermittlungen auch in dieser Richtung zu führen. Die Justiz sollte jedenfalls alles tun, um dem Vorwurf zu begegnen, sie sei auf dem rechten Auge blind. Eine Überprüfung von Tötungsdelikten ergab, wie das Bundesinnenministerium am 04.12.2013 bestätigte, die Vermutung, dass zahlreiche unaufgeklärte Morde in Deutschland womöglich doch einen rechtsextremen Hintergrund haben. Auffällig seien laut dem Newsletter des “Netzwerkes Migration in Europa” die „geringen Prüffälle“ u.a. in Niedersachsen.

Der Flüchtlingsrat dankt an dieser Stelle ausdrücklich den Unterstützer:innen sowie dem Landkreis Hildesheim für die Bereitstellung einer Ersatzwohnung für die überfallene Familie.

Update 21.01.2014:  Nach den Recherchen der HAZ vom 18.01.2014 ist ein rechtsradikaler Überfall zwar noch nicht auszuschließen. Es spricht aber viel für ein Missverständnis, wie die Haz nachvollziehbar darstellt.  Wir werden die weitere Entwicklung verfolgen.

gez. Kai Weber

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3 Gedanken zu „Vorstandsmitglied Kelloglu: Verfolgungsbehörden sollen ihre Arbeit machen“

  1. „Angesichts der Tatsache, dass in der Vergangenheit der nazistische und rassistische Hintergrund zahlreicher Angriffe auf Migrant:innen und Flüchtlinge in Deutschland nicht als solcher erkannt und untersucht wurden und in etlichen Fällen Neonazis als TäterInnen von den Verfolgungsbehörden voreilig ausgeschlossen wurden “

    Könnten Sie mir mal solche Fälle nennen (nicht NSU), in denen nazistische und rassistische Angriffe vor Gericht verhandelt wurden?

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  2. Die Frage des Foristen Wagener ist mit den Internetquellen nicht gut beantwortet.
    Man könnte das Niedersächsische Justizministerium am Besten anfragen, wie viele Fälle rechter Gewalt tatsächlich verhandelt worden sind – und auch wichtig: wie hoch die Strafbemessung war. Die sollten die Zahlen bis zurück in die 90er haben.

    Bedenken habe ich hinsichtlich des Umstandes, dass laute Lobbygruppen unsere Gesellschaft derzeit radikalisieren, sowohl von links als auch von rechts. Mir als Bürger ist daran gelegen, dass Gesetze gelten und nicht politisch niedergebrüllt werden. Das geht gerade verloren.

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