Krankenversorgungsleistungen für Asylsuchende

Zur Gesundheitsversorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz hat RA Sascha Kellmann im Rahmen des EFF-Projektes „Netzwerk für besonders Schutzbedürftige Flüchtlinge in Niedersachsen“ eine „Juristische Auswertung und Darstellung sozialrechtlicher Rahmenbedingungen besonders Schutzbedürftiger“ erarbeitet.

Die Zusammenstellung orientiert sich dabei am mehr oder weniger typischen Werdegang, den Asylsuchende ab Eintreffen in Deutschland durchlaufen, angefangen von den Problemen, wenn bereits eine medizinische Versorgung notwendig wird vor einer formellen Asylantragstellung bis zur Situation, wenn die Betreffenden zwar bereits im Asylverfahren eine zumindest teilweise positive Feststellung von Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhalten haben, aber noch nicht im Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels sind.

Die Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Rechtslage sowie über praktische Probleme und Lösungsmöglichkeiten. Da die Gewährung von Krankenleistungen stets im Zusammenhang mit der Gewährung von Grundleistungen steht, soll diese Zusammenstellung auch eine Hilfe bieten für die Fälle, in denen ein Zugang zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz insgesamt versagt wird.

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