Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Beschluss vom 23.7.2008 – 10 L 430/08.A – die Zurückschiebung eines irakischen Staatsangehörigen nach Schweden ausgesetzt, weil nach Angaben des UNHCR zumindest nicht sicher sei, dass Schweden den Betroffenen nicht im Rahmen einer „Kettenabschiebung“ in den Zentralirak abschiebe, und deswegen ein Sonderfall gegeben sein könne, der nach der Rechtsprechung des BVerfG vom Konzept der normativen Vergewisserung nicht erfasst sei.
VG Münster: Aussetzen der Zurückschiebung eines Irakers nach Schweden
Dieser Beitrag ist bereits älter als vier Jahre. Eventuell ist der Inhalt nicht mehr aktuell.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...