Im aktuellen „revista“ findet sich ein interessanter Erfahrungsbericht über das Bezahlen mit Flüchtlingsgutscheinen.
Ebenfalls heute Erschienen ist der rot-grüne Koalitionsvertrag, in dem es heißt: „Auf Landesebene wird sie die diskriminierende Wertgutscheinpraxis beendet und durch Bargeldauszahlung ersetzt“.
Wir können nun also hoffen, dass die rassistische Gutscheinpraxis bald der Vergangenheit angehören wird!
Kann man mit Gutscheinen nicht bezahlen: Fahrkarten für Bus und Bahn. Auch Rechtsanwaltskosten, Telefongebühren, Medikamente in der Apotheke, Beiträge für Sprachkurse usw. lassen sich nur mit Bargeld begleichen. Gutscheine sind ein Instrument der Ausgrenzung und Diskriminierung von Flüchtlingen . Bild: AK Ausländer in Celle
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