Petition von Schanas Naso für ihren Bruder Anuar

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Am 01.02.2011 wurde der damals 15-jährige Anuar Naso zusammen mit seinem Vater von der restlichen Familie (Mutter, Schwester Schanas, weitere ältere Geschwister) getrennt und gewaltsam nach Syrien abgeschoben, wo beide inhaftiert und misshandelt wurden. Nach ihrer Freilassung flohen die beiden erneut aus Syrien. Sie strandeten in Bulgarien, wo sie festgehalten und an einer Rückkehr zu ihrer Familie nach Deutschland gehindert wurden. Auch nach zwei Jahren noch verweigern der Landkreis Hildesheim sowie das übergeordnete niedersächsische Innenministerium die Abgabe einer Aufnahmeerklärung als Voraussetzung für eine Familienzusammenführung in Deutschland.

Jetzt hat sich die Schwester Schanas Naso in einem eindringlichen Appell an die Landesregierung gewandt. In einer über Change.org angestrengten Petition an den niedersächsischen Ministerpräsidenten fordert sie:

Erlauben Sie die Rückkehr meines Bruders!

Wir bitten Sie, diese Petition zu unterschreiben. Darüber hinaus bitten wir Sie, wenn möglich auch den Kampf  für die Rückkehr von Anuar und Bedir Naso zu ihrer Familie durch eine Spende zu unterstützen. Das Spendenkonto lautet:

Flüchtlingsrat Niedersachsen
Konto 4030 460 700
GLS Gemeinschaftsbank eG
BLZ 430 609 67
Zweck: Anuar Naso

IBAN: DE28 4306 0967 4030 4607 00 / BIC: GENODEM1GLS
Steuer-Nr. 30/212/41346

Vorgeschichte:

Giesen in Niedersachsen, 1. Februar 2011: In aller Herrgottsfrühe wird das Haus der Familie Naso/Hasso von einer Polizeistaffel mit 17 Beamten und Hunden umstellt. Die Abschiebung nach mehr als zehnjährigem Aufenthalt in Deutschland erfolgt überfallartig und – auf ausdrückliche Anweisung des Ordnungsamtsleiters – ohne Mitteilung des Abschiebungstermins. Der damals 15-jährige Anuar und seine Eltern werden aus dem Schlaf gerissen und festgenommen, nur die 18-jährige Tochter Schanas darf bleiben. Die Ausländerbehörde sieht für sie eine positive Integrationsprognose und will ihr deshalb eine Aufenthaltserlaubnis erteilen.

Während der Abschiebung erleidet die Mutter Bashe Hasso, die den ganzen Tag über nichts zu essen und trinken bekommt, aufgrund ihrer Diabetes einen Schwächeanfall und muss in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Anstatt die Abschiebung daraufhin abzubrechen, werden Anuar und sein Vater ohne die Ehefrau und Mutter nach Syrien abgeschoben. Bashe Hasso bleibt mit ihrer Tochter Schanas in Deutschland zurück. Ihr wird später wegen bestehender Gefahr der Folter und menschenrechtswidriger Behandlung in Syrien ein Aufenthaltsrecht zugesprochen.

Anuar und sein Vater Bedir Naso jedoch landen in Damaskus und werden nach ihrer Ankunft in Syrien unverzüglich in ein Gefängnis gesperrt. Das niedersächsische Innenministerium behauptet in unerträglicher Verharmlosung des syrischen Folterregimes, dies diene „nur“ der Identitätsklärung. Später stellt sich heraus, dass beide vom syrischen Gemeindienst verhört und misshandelt werden. Der 15-jährige Anuar verbüßt insgesamt mehr als einen Monat, seit Vater 13 Tage in Haft. Schließlich werden sie unter Auflagen frei gelassen.

Aus Angst vor weiterer Verfolgung nutzen Vater und Sohn nach ihrer Entlassung die erste sich bietende Gelegenheit, um erneut aus Syrien zu fliehen. Nach einer Odyssee durch verschiedene Länder werden sie schließlich in Bulgarien festgenommen und auch dort vier Monate lang eingesperrt. Als sie dann versuchten, die Landesgrenze Richtung Deutschland zu verlassen, werden sie erneut festgenommen. Anuars Vater wird im Spätsommer 2011 zu einer langen Haftstrafe aufgrund versuchten illegalen Grenzübertritts verurteilt und bis zum 20. Oktober 2012 im Zentralgefängnis in Sofia eingesperrt. Anuar, der als Minderjähriger nicht inhaftiert werden darf, lebt für viele Monate auf sich allein festellt in Sofia.

Der Aufforderung, jetzt schnell zu handeln, zum Wohle des Jungen alles zu tun und Anuar zu seiner Mutter nach Niedersachsen zu bringen, entziehen sich der Landkreis Hildesheim sowie das niedersächsische Innenministerium mit Hinweis auf die formale Rechtsposition, für die Erteilung einer Wiedereinreiseerlaubnis sei die deutsche Botschaft zuständig. Doch auch die mauert und fordert zunächst die Erstattung der Abschiebungskosten. Auch nachdem diese bezahlt ist, bewegt sich in der Angelegenheit nichts. Obwohl mittlerweile syrische Dokumente vorliegen, die das Alter von Anuar bestätigen, besteht die Botschaft auf einer medizinischen Altersfeststellung. Mittlerweile liegt ein radiologisches Gutachten vor, das die Altersangaben von Anuar Naso bestätigt – dennoch verweigern die deutschen Behörden eine Familienzusammenführung. Weiterhin sitzt der inzwischen 16-jährige Junge mit seinem Vater perspektivlos in Sofia fest. Eine einfühlsame Reportage des NDR  zum Schicksal von Anuar und Bedir Naso findet sich hier.

Die Süddeutsche Zeitung hat am 26.07.2012 eine Reportage über den Fall veröffentlicht: Artikel von Stefan Klein

Die niedersächsische Landesregierung verweigert bis heute jegliche Korrektur der Praxis, Familien durch Abschiebungen auseinander zu reißen und im Ergebnis zu zerstören. Es darf nicht akzeptiert werden, dass Kinder nicht den notwendigen Schutz und Fürsorge erfahren, weil das Innenministerium zwar für den Vollzug von Abschiebungen, nicht aber für die Heilung der damit verbundenen Folgen zuständig sein will.

Nicht nur das Grundgesetz (Artikel 6), sondern auch die Europäische Menschenrechtskonvention (Artikel 8) sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Artikel 12 und 16) räumen dem Familienschutz einen hohen Rang ein. Artikel 8 EMRK schützt auch das Familienleben zwischen volljährigen Kindern, Enkeln, Großeltern und Verwandten der Seitenlinie sowie nichtehelichen und gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften. Die Kinderrechtskonvention sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz verpflichten die Behörden auf eine Orientierung am Wohl des Kindes – unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.

Diese grundrechtlichen Garantien müssen bei den Ermessensentscheidungen der Ausländerbehörden über die Abschiebung von Familien zum Tragen kommen. Wenn sich einzelne Dienststellen dennoch immer wieder ermutigt fühlen, Abschiebungen auch unter Inkaufnahme einer gewaltsamen Trennung von Familienmitgliedern durchzuführen, so liegt das daran, dass weder gesetzliche noch administrative Vorschriften im Ausländergesetz eine Familientrennung von Staats wegen verbieten. Der Schutz der Familie, für den sich insbesondere konservative Politik immer wieder stark macht, gilt nicht viel, wenn es um Flüchtlinge geht.

Rechtspolitisch besteht dringender Handlungsbedarf. An hehren Bekenntnissen aller Parteien zu Ehe und Familie fehlt es nicht. Auch Menschen mit einem prekären Aufenthalt müssen das Recht haben, dass ihre familiären Bindungen angemessen berücksichtigt werden. Konkret zu fordern ist:

  • Wenn für ein Familienmitglied ein Anspruch auf Schutz vor Abschiebung besteht, muss die Gesamtfamilie ein Bleiberecht erhalten.
  • Der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit einem Aufenthaltsrecht in Deutschland muss ohne Einschränkungen ermöglicht werden
  • Solange Flüchtlingsfamilien sich in Deutschland aufhalten, müssen ihre Mitglieder die Möglichkeit haben, miteinander in einer Wohnung zu leben.
  • Bindungen an Großeltern, Geschwister, erwachsene Kinder oder sonstige Familienangehörige sind bei der Entscheidung über den Aufenthalt sowie die Unterbringung von Flüchtlingen zu berücksichtigen

Weitere Informationen finden Sie hier.

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4 Gedanken zu „Petition von Schanas Naso für ihren Bruder Anuar“

  1. Ich schließe mich Herrn Boehringer an, die Familie sollte nicht länger getrennt sein. Jedoch sollte sie in Syrien zusammengeführt werden !
    Es wird gelogen, daß sich die Balken biegen um ins gelobte Land zu kommen. Gesetze sind egal, Polizisten Pappnasen und der Steuerzahler wird eh nicht gefragt.
    Mir reicht es jedenfalls. Ich will diese Leute jedenfalls nicht hier haben. Um 2040 werden wir Biodeutsche zur Minderheit in diesem Land. Und dann können wir irgendwo Asyl suchen weil die sogenannten Flüchtlinge hier die Scharia einführen werden.
    Ein Blick in den vormals christlich dominierten Libanon reicht.
    Wer macht mit bei einer Gegenpetition ?

    Antworten
    • @ Eric
      1. Das sind Eziden und keine Moslems.
      2. Was hat dieses Thema mit Deinem Thema zu tun?
      3. Da ist Krieg in Syrien. Schämst du dich nicht für deine Forderung, sie in den Tod zu schicken?
      4. Was können die Ausländer dafür, wenn Ihr Deutschen wenige Kinder macht, und nur an Party und SEx denkt sowie Saufen bis ins Koma?
      5. Was hast du und die Deutschen für die Christen im Orient getan? ich wette, du hast nicht mal einen Cent gespendet für die?
      ALso behalte deine Sinnlose Kommentare für dich und Deinesgleichen und laber uns net voll.

      Ich hoffe die Familie wird zusammengeführt. danke.

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