Medienberichte zum Verfahren von Ahmet Siala

Nachfolgend Medienberichte betreffend die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betr. Ahmet Siala. Weitere Informationen demnächst.

Kehrwieder am Sonntag, 1. Februar 2009

Bundesverwaltungsgericht regt Vergleich an / Innenminister hält sich bedeckt
Urteil aufgehoben: Neue Hoffnung für Ahmed Siala

(lv) Leipzig/Landkreis. Seit vier Jahren ist die Familie von Ahmed Siala getrennt. Im Februar 2005 wurden seine schwangere Frau Gazale Salame und die jüngste Tochter in die Türkei abgeschoben, er blieb mit seinen beiden älteren Töchtern im Kreis Hildesheim. Seit acht Jahren kämpft der 30-Jährige um sein Bleiberecht. Nun hat er wieder etwas mehr Hoffnung: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Zudem wird am 10. Februar die Wiedereinreisesperre Salames aufgehoben. Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes hat angeregt, den komplizierten Fall im Wege eines Vergleichs zu lösen – auch, weil Siala seit 24 Jahren in Deutschland lebt. Kreis und Innenminister halten sich noch bedeckt.

Revision über Ahmed Sialas Bleiberecht: Bundesverwaltungsgericht hebt OVG-Urteil auf
„Ich lebe hier einfach zu lange, das ist meine Heimat“

Von Lothar Veit

Leipzig/Landkreis. Der Nervenkrieg im Fall Ahmed Siala geht weiter. Am Dienstag hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über Sialas Bleiberecht zu entscheiden – oder vielmehr darüber, ob der Landkreis Hildesheim es ihm zu Recht verweigert. Vor mehr als einem Jahr, am 2. Oktober 2007, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg im Sinne des Landkreises entschieden. Die Leipziger Richter haben das Urteil nun aufgehoben und zurück an das OVG verwiesen.

Ahmed Siala wertet diese Entscheidung als Erfolg, er ist erleichtert. Der Landkreis und das Innenministerium fühlen sich dagegen im Wesentlichen in ihrer Auffassung bestätigt. Wie ist das möglich? Es ist möglich, weil in dem nunmehr acht Jahre dauernden Rechtsstreit die Auslegung von Paragrafen im Vordergrund steht – und das Einzelschicksaleiner auseinandergerissenen Familie mit vier Kindern im Hintergrund.

Am 10. Februar 2005 wurde Sialas Frau Gazale Salame, im dritten Monat schwanger, zusammen mit der damals eineinhalbjährigen Tochter Schams in die Türkei abgeschoben, als ihr Mann die beiden älteren Töchter Amina und Nura gerade in die Schule brachte. Seinen im türkischen Izmir geborenen Sohn Ghazi kennt Ahmed Siala nur von Fotos. Ginge es nach dem Innenministerium, würde der 30- Jährige ebenfalls in die Türkei abgeschoben und könnte dort mit der vereinten Familie ein schönes Leben führen. Wäre da nicht ein kleiner Makel: Siala wohnt seit 24 Jahren in Deutschland, hat hier Arbeit und spricht kein Wort türkisch.

Siala war sechs, Gazale Salame sieben Jahre alt, als beide unabhängig voneinander mit ihren Eltern als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon nach Deutschland flohen. Ihnen wird vorgeworfen, dass ihre Eltern bei der Einreise nicht gesagt hätten, dass ihre Vorfahren aus der Türkei stammen. Siala habe das Bleiberecht 1990 daher zu Unrecht erhalten, weil er kein Kurde aus dem Libanon mit ungeklärter oder libanesischer Staatsangehörigkeit, sondern tatsächlich türkischer Staatsangehöriger sei.

Die damals minderjährigen Kinder sollen also für Verfehlungen ihrer Eltern zur Rechenschaft gezogen werden. Letztere wohnen übrigens nach wie vor in Deutschland und würden unabhängig vom Ausgang des Verfahrens hier bleiben, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht abgeschoben werden können. Das zeigt, zu welcher Unlogik die Gesetzgebung führen kann.

Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz- Höfer, hat den streitenden Parteien wegen der Komplexität des Falles eine außergerichtliche Lösung nahegelegt. Sie habe gesagt, der Fall schreie geradezu nach einer Lösung im Wege des Vergleichs, berichtet Prozessbeobachter Kai Weber, Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Niedersachsen. Erika Korn, Justiziarin des Landkreises, bestätigt dies. Für das Rechtsamt der Verwaltung war Holger Sinram nach Leipzig gefahren, der hinterher auch dem niedersächsischen Innenministerium vom Prozessverlauf berichtete.

Das höchste Verwaltungsgericht hat den Lüneburger Richtern insoweit zugestimmt, dass Ahmed Siala sich weder auf frühere landesrechtliche Bleiberechtserlasse noch auf eine so genannte Altfallregelung für lange in Deutschland lebende Ausländer berufen könne, da er 2004 wegen Schlachtens ohne Hinzuziehung eines Amtstierarztes zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Die Bundesrichter bemängelten aber, dass das OVG nicht ausreichend geprüft habe, ob aufgrund der besonderen Umstände ein Härtefall vorliege, der ein Bleiberecht aus humanitären Gründen rechtfertige. Gerichts-Präsidentin Eckertz-Höfer nannte mehrere Paragrafen, die sich die Lüneburger Richter noch einmal genauer ansehen sollten: aus dem Aufenthalts- und dem Grundgesetz sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin geht es etwa um den besonderen Schutz von Ehe und Familie. Wer seit 24 Jahren im Bundesgebiet lebe und sein Herkunftsland gar nicht kenne, habe ein nachvollziehbares Interesse, im Land zu bleiben, so die Präsidentin.

Der Flüchtlingsrat geht zudem davon aus, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Aufenthaltsbeendigung nach so langer Zeit nicht zulassen werde. Darauf setzt auch Siala seine Hoffnungen: „Der Innenminister kann doch die Empfehlung der Präsidentin nicht einfach ignorieren.“ Der Landkreis und das Ministerium sind mit einer Bewertung noch zurückhaltend: Sie müssten erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, teilen beide unisono mit. Klaus Engemann, Sprecher des niedersächsischen Innenministeriums, sagte zum KEHRWIEDER, er sei gespannt, ob diese Empfehlung auch in der schriftlichen Begründung stehe. „Ein Vergleich ist eigentlich kein Bestandteil eines Verwaltungsgerichtsverfahrens.“ Ansonsten sei Leipzig „in weiten Teilen“ dem OVG gefolgt, „bis auf diesen einen Aspekt, der nochmal geprüft werden muss“. Das Lüneburger Gericht sei aber völlig frei, neu zu entscheiden – „das Urteil kann auch genauso ausfallen wie vorher“, so Engemann.

Ahmed Siala will das nicht glauben: „Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zugelassen und wollte die Meinung von oben hören. Jetzt haben sie sie gehört.“ Der 30-Jährige hofft zudem immer noch auf die Einsicht des Innenministers – es müsse ja gar nicht zu einer neuen Verhandlung kommen, die dann vielleicht wieder den Gang nach Leipzig oder sogar zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg nach sich ziehen würde. Weitere Jahre würden dann ins Land ziehen, in denen die Familie keine Ruhe findet.

Acht Jahre dauert der Prozess. Genau die Zeit, nach der Ausländer nach der „Altfallregelung“ im Aufenthaltsgesetz normalerweise das Bleiberecht erhalten. Acht, nicht 24. Vor diesem Hintergrund fordert auch die Kreistagsfraktion der Grünen Landrat Reiner Wegner und Innenminister Uwe Schünemann auf, „das Leiden der Familie Siala endlich zu beenden“. Sie sollten dafür sorgen, dass Ahmed Siala einen gesicherten Aufenthaltsstatus erhält und Gazale Salame wieder einreisen kann, appelliert Fraktionschef Holger Schröter-Mallohn.

Mit seiner Frau hatte Siala vor dem Prozess mehrere Wochen nicht telefoniert. Er wollte ihr nicht allzu große Hoffnungen machen, weil die Enttäuschung bei einer Niederlage dann umso größer gewesen wäre. Das hat er von der Lüneburger Verhandlung noch gut in Erinnerung. Seit Dienstag telefonieren sie wieder regelmäßig. „Es geht ihr nicht gut, aber beim letzten Anruf war sie sehr glücklich“, sagt er. Auch die Töchter seien erleichtert, „sie können wieder lachen“. Mit seiner Frau hat es wegen der langen Trennung schon öfter Streit gegeben. „Sie hat mehrfach gesagt, lass uns aufgeben.“ Für Ahmed Siala kommt das nicht in Frage: „Ich lebe hier einfach zu lange, das ist meine Heimat.“

So denken seine Mitbürger nicht unbedingt. Siala kennt die Vorwürfe, und sie tun weh. Warum beschäftigt der Mann so lange die Gerichte? Warum stellt er sein Leid so zur Schau? „Ich habe mir das nicht ausgesucht“, sagt der 30-Jährige, der seit der Abschiebung von Gazale Salame mit seinen Eltern in Dingelbe wohnt. Er beziehe keine Sozialleistungen, liege niemandem auf der Tasche und kämpfe nur um seine Menschenwürde. „Im Grundgesetz steht: Die Würde des Menschen ist unantastbar, nicht nur die Würde der Deutschen.“ Der Umgang mit den Medien ist für ihn ein Mittel zum Zweck. Interesse gibt es zuhauf: Seit der Verhandlung in Leipzig haben Teams von Spiegel TV, Monitor, Panorama und anderen Fernsehmagazinen zu ihm Kontakt aufgenommen. Er habe jedesmal ein bisschen Sorge vor den Beiträgen, bittet immer wieder, nicht zu scharfe Formulierungen zu verwenden, „damit das Innenministerium nicht bockig wird“.

Ahmed Siala kämpft weiterhin an mehreren Fronten. Auch in der Türkei hat er Anwälte beauftragt. Sie sollen dort die Frage der Staatsbürgerschaft klären. Wenn er beweisen könnte, was er immer beteuert hat, dass nämlich die Familie, die der Landkreis in einem türkischen Registerauszug entdeckt hat, gar nicht seine Vorfahren sind – es könnte die Rettung sein.

taz 28.01.2009 – Hoffnung für getrennte Familie

Im Fall von Ahmed Siala regt das Bundesverwaltungsgericht einen Vergleich an: Der seit 24 Jahren in Deutschland Lebende hat ein nachvollziehbares Interesse an einem Aufenthaltsrecht.
VON REIMAR PAUL

Es gibt wieder etwas mehr Hoffnung für die Familie von Ahmed Siala und Gazale Salame: Nach dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das in einer Revisionsverhandlung über ein Aufenthaltsrecht für Siala zu entscheiden hatte, sind die Aussichten gestiegen, dass das Paar und ihre vier Kinder wieder in Deutschland zusammenleben können. Eine rasche Lösung des Flüchtlingsdramas ist dann möglich, wenn der Landkreis Hildesheim und das Innenministerium in Hannover einer vom Gericht angeregten humanitären Lösung zustimmen.

Formell hob das Leipziger Gericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) auf, das zuvor entschieden hatte, Siala erfülle die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht nicht. Das OVG habe nicht geprüft, ob aus humanitären Gründen nicht doch ein Bleiberecht in Betracht komme. Gleichzeitig legte das Bundesverwaltungsgericht den Konfliktparteien einen Vergleich nahe.

Nach 24-jährigem Aufenthalt in Deutschland habe Siala ein nachvollziehbares Interesse, bleiben zu dürfen, sagte Gerichtspräsidentin Marion Eckertz-Höfer. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werde eine Aufenthaltsbeendigung nach so langem Aufenthalt kaum zulassen. „Der Fall schreit geradezu nach einer Lösung im Wege des Vergleichs“, so die Richterin.

Der Vertreter des Landkreises Hildesheim, der Salame ausgewiesen und Siala 2001 das Aufenthaltsrecht entzogen hatte, erklärte im Gerichtssaal, er könne dem Vergleich nicht sofort zustimmen. Bleibt es bei der Weigerung, muss erneut das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) über den Fall entscheiden. „Bis zu einer Entscheidung des OVG dauert es wohl ein weiteres Jahr“, sagte Sialas Anwältin Silke Schäfer der taz. „Wir fordern aber, dass Siala jetzt ein Bleiberecht erhält und die Familie zusammenkommt.“

Salame und zwei Töchter leben in äußerst beengten Verhältnissen in einer Siedlung in der Nähe von Izmir seit die damals Schwangere mit einer Tochter im Februar 2005 in die Türkei abgeschoben wurde.

Gegen die Abschiebung und das Auseinanderreißen der Familie haben in Niedersachsen immer wieder zahlreiche Organisationen sowie die Kirche protestiert. Ein Unterstützer trat in den Hungerstreik.

Die Eltern Sialas und Salames wanderten von der Türkei in den Libanon aus und flohen mit den Kindern dann vor dem Bürgerkrieg nach Deutschland. Als staatenlose Kurden erhielten sie zunächst ein Bleiberecht, bis die Ausländerbehörde Ende der 90er ermittelte, dass Sialas und Salames Väter in der Türkei geboren wurden und somit die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Dasselbe gelte für die Kinder. Die Behörde warf ihnen vor, dass ihre Eltern bei der Einreise ihre noch bestehende türkische Staatsangehörigkeit verschwiegen hätten. Den Familien sei zu Unrecht ein Bleiberecht erteilt worden: „Es ist ganz klar getäuscht worden“, hatte Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gesagt.

Eine Abschiebung nach fast 25-jährigem Aufenthalt sei unverhältnismäßig und unmenschlich, sagt Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat, der Verweis der Landesregierung auf die Möglichkeit eines gemeinsamen Lebens in der Türkei inakzeptabel. Die Familie müsse ein sicheres Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten, fordern Weber und Rechtsanwältin Schäfer. Um die Trennung zu beenden, solle der Landkreis der Familie endlich ein Bleiberecht gewähren: „Wir appellieren an die Landesregierung, einer humanitären Lösung zuzustimmen“, erklärte gestern der Flüchtlingsrat.

Für den 9. Februar ist in Hildesheim eine Kundgebung geplant. Der Landkreis hat inzwischen entschieden, dass eine Einreisesperre für Salame zum 10. Februar aufgehoben wird. Wenn Behörden und Gerichte mitspielen, könnte sie dann ein Visum für Deutschland erhalten.

Hildesheimer Allgemeine Zeitung 28.1.2009 – Kein Urteil im Fall Ahmed Siala

(am) Die Zitterpartie um das Bleiberecht von Ahmed Siala geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall am Dienstag wieder an das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg verwiesen.
Ob die Zukunft Ahmed Sialas in Deutschland liegt, ist weiterhin ungewiss. Damit bleibt auch offen, ob seine Frau Gazale Salame, die vor vier Jahren in die Türkei abgeschoben wurde, wieder dauerhaft nach Deutschland kommen darf. Das Paar hat vier gemeinsame Kinder, zwei leben in der Türkei und zwei in der Gemeinde Schellerten.
Das Bundesverwaltungsgericht unter Vorsitz der Präsidentin Marion Eckertz-Höfer beanstandete, dass das Oberverwaltungsgericht die Frage, ob Sialas Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen verlängert werden kann, nicht geprüft hat. Die Lüneburger Kollegen sollen nun klären, wie die jetzigen Lebensumstände Sialas aussehen und ob eine Abschiebung für ihn eine außergewöhnliche Härte bedeute. Ebenfalls müsse ermittelt werden, ob es der Familie zumutbar sei, gemeinsam in der Türkei oder im Libanon zu leben und ob die Integration der Sialas gewährleistet ist. Bei den offenen Fragen solle nicht außer acht gelassen werden, dass der Mann seit seinem sechsten Lebensjahr in Deutschland lebt.
1985 verließ Familie Siala den Libanon und beantragte in Deutschland Asyl. Die Eltern (inzwischen Großeltern) gaben an, dass ihre Staatszugehörigkeit ungeklärt sei. Doch die Ausländerbehörde stellte fest, dass der Familienvater in der Türkei zu Welt gekommen war. Wie sein Sohn Ahmed Siala besitzt er die türkische Staatsangehörigkeit. 2001 wurde Siala aus diesem Grund eine Verlängerung seines bisherigen Bleiberechts versagt und die Abschiebung in den Libanon angedroht.
Im Oktober 2007 bestätigte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Entscheidung der Ausländerbehörde. Gegen das Urteil legte Siala Revision ein. Bis zur erneuten Verhandlung in Lüneburg wird nun wieder einige Zeit ins Land gehen. Das bedeutet einerseits, dass Siala und seine Familie Zeit in Deutschland gewinnen, andererseits ist der Status weiterhin nicht geklärt. Nach der Entscheidung in Leipzig zeigt sich Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen daher teils erleichtert, teils unzufrieden.
Weber, der mit im Gerichtssaal saß, setzt auf die mahnenden Worte der Richterin Eckertz-Höfer. „Sie sagte, dass der Fall nach einem politischen Vergleich schreie. Nun liegt der Ball im Feld des Innenministers“, sagt Weber. Er hoffe, dass Uwe Schünemann jetzt Einsicht zeige und dem Verfahren ein gutes Ende beschere. Weber sieht dafür gute Chancen, zumal der Flüchtlingsrat seine Vorausleistungen bereits erbracht habe, indem er die Kosten für die Abschiebung Gazales übernahm.
Das Innenministerium könnte der Gerichtsverhandlung vorgreifen und schon jetzt den Aufenthalt Sialas legalisieren. Dann dürfte seine Frau, deren Einreisesperre aufgehoben wurde, ihre Familie in Deutschland besuchen. Reagiert das Innenministerium jedoch nicht, wird Familie Siala auf einen Gerichtstermin in Lüneburg warten müssen. Nach Webers Ansicht wird dort auf keinen Fall das endgültige Urteil gesprochen. „Das geschieht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.“

haz-niedersachsen 28.1.2009 – Ausgang noch ungewiss

“Hannover„ (mbb). Eine der umstrittensten Bleiberechtsfälle in Niedersachsen ist am Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt worden. Es ging um den 30-jährigen Ahmed Siala, der seit 24 Jahren in Deutschland lebt, den der Landkreis Hildesheim aber außer Landes weisen will. Das Oberverwaltungsgericht hatte im Oktober 2007 entschieden, dass Siala kein Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten soll – und eine andere, positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover kassiert. Siala war mit Unterstützung des Flüchtlingsrats vor das BVG in Leipzig gezogen, das aber gestern seine Berufung aufhob und den strittigen Fall wieder an das niedersächsische OVG zurückgab – mit dem deutlichen Hinweis, noch einmal zu prüfen, ob nicht doch eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts „aus humanitären Gründen“ infrage komme. „Das ist eine Ohrfeige für das niedersächsische Innenministerium“, meinte gestern Kai Weber vom Flüchtlingsrat, der das Verfahren in Leipzig verfolgt hatte. Der BVG habe den Landkreis gebeten, einem Vergleich zuzustimmen. Dies habe der Landkreis jedoch ohne Rücksprache mit dem Innenministerium nicht machen wollen. Das Ministerium verwies gestern ohne Kommentar auf das Bundesverwaltungsgericht, das im Grundsatz die Entscheidung der Ausländerbehörde bestätigt habe.
28.01.2009 / HAZ Seite 6 Ressort: NIED

junge welt 26.01.2009- Hoffnung auf Wende im Abschiebungsfall

Die Kurdin Salame mußte vor vier Jahren Deutschland verlassen. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet jetzt über das Aufenthaltsrecht für ihren Ehemann
Von Reimar Paul

Vier Jahren nach Abschiebung von Gazale Salame in die Türkei hoffen Unterstützer der Kurdin und ihrer Familie auf eine Wende. Der Landkreis Hildesheim habe entschieden, daß eine Wiedereinreise-Sperre gegen Salame am 10. Februar, genau vier Jahre nach ihrer Abschiebung, aufgehoben wird, teilte der Niedersächsische Flüchtlingsrat am Wochenende mit. Bereits am morgigen Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über ein Bleiberecht für ihren Ehemann Ahmed Siala. Der heute 30jährige Bürgerkriegsflüchtling aus dem Libanon klagt gegen den Entzug seines Aufenthaltsrechts durch den Landkreis Hildesheim. Sollte Siala Recht bekommen, könnten Salame und die beiden jüngsten Kinder des Paares wieder nach Deutschland kommen.

Am 10. Februar 2005 waren die damals schwangere Salame und ihre jüngste Tochter Schams in die Türkei abgeschoben worden, während Ehemann Siala die beiden älteren Töchter zur Schule brachte. Gazale Salame und zwei Kinder leben in einer Vorortsiedlung von Izmir. Die Frau sei krank und leide unter schweren Depressionen, haben ßrzte erklärt. Auch die beiden älteren Töchter, die ohne ihre Mutter leben müssen, seien traumatisiert und in psycho-therapeutischer Behandlung.

Gegen die Abschiebung und das Auseinanderreißen der Familie haben immer wieder zahlreiche Organisationen protestiert, auch die Kirchen in Niedersachsen setzten sich für die Rückkehr Salames ein. Am 9. Februar ist in Hildesheim eine weitere Kundgebung geplant. Nach Angaben des Flüchtlingsrates hat der Landkreis Hildesheim die Wiedereinreise-Sperre befristet, nachdem Unterstützer die von der Behörde geltend gemachten Kosten für die Abschiebung beglichen hatten. Der Landkreis hatte dafür insgesamt rund 4300 Euro in Rechnung gestellt.

Siala und Salame gehören zu den Mahalmi, einer den Kurden verwandten Volksgruppe, die von der Türkei in den Libanon auswanderte. Im Alter von sechs und sieben Jahren waren sie mit ihren Eltern nach Deutschland geflohen. Die Behörden werfen ihnen vor, daß ihre Eltern bei der Einreise ihre türkische Staatsangehörigkeit verschwiegen hätten. So sei den Familien zu Unrecht ein Bleiberecht erteilt worden.

„Ahmed Siala und Gazale Salame waren unschuldige, minderjährige Kinder, als sie mit ihren Familien nach Deutschland flohen und haben fast ihr ganzes Leben in Deutschland verbracht“, erklärt dagegen der Flüchtlingsrat. Eine Abschiebung nach mehr als 20jährigem Aufenthalt sei unverhältnismäßig und unmenschlich, der Verweis der Behörden auf die Möglichkeit eines gemeinsamen Lebens in der Türkei inakzeptabel.

Der Flüchtlingsrat fordert, die Siala 2001 entzogene Aufenthaltserlaubnis zu verlängern. Nur so könne der rechtmäßige Aufenthalt der Familie in Deutschland wieder hergestellt werden. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte im Oktober 2007 entschieden, daß Siala keinen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht habe, und eine für den Kurden positive Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Hannover kassiert. Da sein Vater türkischer Staatsbürger sei, gelte dies aufgrund des türkischen Abstammungsgesetzes auch für ihn, erklärte das OVG. „Ahmet Siala war nie in der Türkei und spricht kein Wort türkisch“, hält der Flüchtlingsrat dagegen. „Wie soll er dort Arbeit finden und seine Familie ernähren? Gazale und Ahmed sind bei uns zu Hause, ihre Heimat ist Niedersachsen!“

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