Auswertung der Abschiebungszahlen des 1. Halbjahres 2016

Nachdem sich die Zahl der Abschiebungen von 10.884 im Jahr 2014 auf 20.888 im Jahr 2015 nahezu verdoppelt hat, liegt nunmehr die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Linksfraktion zu Abschiebungen im 1. Halbjahr 2016 vor .

Abschiebungen

In der ersten Hälfte des Jahres 2016 wurden bereits 13.743 Menschen abgeschoben (Luftweg 13.111; Land – bzw. Seeweg: 632), während es im entsprechenden Vorjahreszeitraum 10.444 waren.

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Damit ist die Zahl der Abschiebungen nochmals um ca. 32 % gestiegen. Diese erschreckende Entwicklung lässt sich nicht allein durch den Anstieg abgelehnter Asylanträge erklären. Zum einen ist sie Ausdruck von Gesetzesverschärfungen – etwa der Vollziehung von Abschiebung auch bei kranken Geflüchteten. Zum anderen zeigt sie, dass die zuständigen Behörden die Forderungen aus der Landes – und Bundespolitik, Abschiebungen noch stärker zu forcieren, bereitwillig umsetzen, statt ihre Entscheidungsspielräume wohlwollend zu Gunsten der Betroffenen zu nutzen. Betroffen von Abschiebungen sind nach unserer Erfahrung nicht nur Flüchtlinge, die erst vor einem oder zwei Jahren nach Deutschland geflohen sind, sondern vielfach auch Menschen, die über viele Jahre in Deutschland geduldet wurden.

In den Monaten Januar bis Juni 2016 waren – wie in den Jahren 2014 und 2015 – vor allem Personen aus den Westbalkanstaaten von Abschiebungen betroffen. Aber nicht nur in nominelle Demokratien (neben den Westbalkan – etwa die Maghrebstaaten) wurden Menschen trotz nachgewiesener Menschenrechtsverletzungen abgeschoben, sondern auch in undemokratische Staaten (etwa Saudi Arabien, Sudan, Iran) sowie in Kriegs – und Krisengebiete (etwa Syrien, Afghanistan, Somalia), in denen elementare Menschenrechte überhaupt nicht gewährleistet sind.

Sammelabschiebungen

Mit nationalen, durch die Bundespolizei koordinierten Sammelabschiebungen wurden in der ersten Hälfte des Jahres 2016 insgesamt 5.776 Personen abgeschoben – im Zeitraum Januar bis Juni 2015 wurden 4.442 Menschen derart außer Landes verbracht, was einen Anstieg von 30 % bedeutet.

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Die davon betroffenen 5.776 Personen wurden mit insgesamt 34 Maschinen in acht verschiedene Zielstaaten ausgeflogen.

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Im Rahmen von EU-Sammelabschiebungen wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 insgesamt 2.193 Personen aus Deutschland abgeschoben, während es im 1. Halbjahr des Vorjahres 664 waren. Das bedeutet eine Steigerung um 230 %.

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Dabei wurden die betroffenen 2.193 Menschen mit 23 Maschinen in neun verschiedene Zielstaaten verbracht, wobei insgesamt neun EU – Staaten federführend Sammelabschiebungen durchführten.

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Abschiebungen nach Bundesländern

In 13 der 16 Bundesländer ist die Zahl der Abschiebungen gestiegen. Besonders sticht hier Sachsen hervor, das in der ersten Hälfte des Jahres 2016 mit 1.265 Abschiebungen nahezu viermal so viele wie im Referenzzeitraum 2015 (362) vollzogen hat. In Berlin (von 449 auf 1.072), Niedersachsen (von 469 auf 1.032) und Schleswig – Holstein (von 198 auf 436) hat sich die Zahl der Abschiebungen im 1. Halbjahr 2016 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt. Ein leichter Rückgang der Abschiebungen in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 im Vergleich zum Vorjahresvergleichszeitraums ist lediglich in Bayern (von 2.097 auf 1.827), Hessen (von 1.326 auf 1.043) und im Saarland (von 138 auf 90) zu verzeichnen.

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Trauriger „Spitzenreiter“ ist auch in der ersten Hälfte 2016 Nordrhein – Westfalen mit 2.625 Abschiebungen. Gleich dahinter findet sich, wie auch im Jahr 2015, Bayern mit 1.827 zwangsweise außer Landes verbrachten Menschen – trotz des dortigen leichten Rückgangs der Abschiebungen. Auf dem dritten Platz rangiert nunmehr Baden – Württemberg mit 1.749 Abschiebungen (Vorjahr Platz vier). Sachsen ist mit 1.265 Abschiebungen im 1. Halbjahr 2016 auf den vierten Platz vorgerückt (Vorjahr Platz neun), dicht gefolgt von Berlin mit 1072 Abschiebungen auf dem fünften (Vorjahr Platz sechs), Hessen mit 1.043 Abschiebungen auf dem sechsten (Vorjahr Platz drei) und Niedersachsen mit 1.032 Abschiebungen auf dem siebten Platz (Vorjahr Platz fünf). Das Saarland belegt mit 90 Abschiebungen Platz 15 und Bremen mit 14 Abschiebungen Platz 16 – wie im Vorjahr.

(Un – ) Belgeitete Abschiebungen

In der ersten Hälfte des Jahres 2016 wurden auf dem Luftweg 4.388 Abschiebungen unbegleitet und 7.138 Abschiebungen begleitet durch Bundespolizisten bzw. der Polizeien der Länder oder anderer Länderbehörden vollzogen.

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Überdies wurden 1.477 Abschiebungen in Begleitung von Sicherheitskräften der Fluggesellschaften durchgeführt. Diese Praxis wirft im Hinblick darauf, dass privaten Akteuren staatliche Befugnisse nur übertragen werden dürfen, wenn hierfür eine eindeutige Gesetzesgrundlage existiert – die hier nicht ersichtlich ist – grundsätzliche Fragen auf. Zumal die von der Abschiebung betroffenen Menschen sowohl im Hinblick auf ihre Fortbewegungsfreiheit als auch hinsichtlich ihrer körperlichen Unversehrtheit dem unkontrollierten Kommando und Einfluss privater Sicherheitskräfte ausgesetzt sind.

Relation Aufnahme – zu Abschiebungsquote

Setzt man die Aufnahmequoten nach dem Königsteiner Schlüssel mit den Abschiebungsquoten des ersten Halbjahres 2016 in Relation, ergibt sich folgendes Bild:

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Zwar beträgt die Aufnahmequote Sachsens lediglich 5,06 %, jedoch ist es für 9,2 % der Abschiebungen verantwortlich. Auch in Berlin, Hamburg, Mecklenburg – Vorpommern und Sachsen – Anhalt liegt die Abschiebungsquote über der Aufnahmequote.

Im ersten Halbjahr 2016 veranlasste Nordrhein – Westfalen ca. 19,1 % aller Abschiebungen bei einer Aufnahmequote von 21,14 %. Auch in Bayern, Brandenburg, Bremen, Rheinland – Pfalz, Thüringen, Brandenburg sowie in Niedersachsen und im Saarland (0,65 zu 1,21 %) liegt die Abschiebungsquote unter der Aufnahmequote.

In Baden – Württemberg decken sich Abschiebungs – und Aufnahmequote mit 12,72 % zu 12,96 % nahezu vollständig. Auch in Schleswig – Holstein und Hessen sind die Abschiebungs – und Aufnahmequoten fast identisch.

Überstellungen nach der EU – Dublin – Verordnung

Die Anzahl der Überstellungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen – Staaten im Rahmen der EU – Dublin – Verordnung belief sich im 1. Halbjahr 2016 auf 1.758 Personen und bewegt sich damit auf dem Niveau des Vorjahresvergleichszeitraums (1.798).

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Am häufigsten waren Menschen aus (1.) der Russischen Föderation, (2.) Syrien, (3.) dem Irak, (4.) Afghanistan und (5.) Gambia von Dublin – Überstellungen betroffen, wobei die Hauptzielländer (1.) Italien, (2.) Polen, (3.) Ungarn, (4.) Spanien und (5.) Frankreich waren.

Besonders problematisch ist, dass die Zahl der Schutzsuchenden, für die Italien aufgrund der EU – Dublin – Verordnung zuständig ist, die Aufnahmekapazitäten des Landes immer noch bei weitem überschreitet. Dies hat zur Folge, dass die meisten Geflüchteten in Italien nicht einmal Zugang zu physischer Grundversorgung (Unterkunft, Nahrung, Medizin etc.) erhalten. Viele Schutzsuchende werden sich selbst überlassen und gezwungen, auf der Straße oder in Häuserruinen zu übernachten und sich in der Schattenwirtschaft unter prekären Umständen ausbeuten zu lassen, um sich zumindest den Ansatz einer Existenzgrundlage zu schaffen. Nicht wenige Geflüchtete, die in der Schattenwirtschaft nicht unterkommen, sehen sich gezwungen, um Almosen zu betteln oder kriminell zu werden. Zugleich sind die italienischen Behörde nicht einmal in der Lage, der Mehrheit der Geflüchteten ein Asylverfahren zu gewähren – ganz zu schweigen davon, dass die dort durchgeführten Asylverfahren oftmals nicht im Ansatz den gemeinsamen europäischen Standards genügen.

Die Regierungen von Polen und Ungarn machen keinen Hehl aus ihrer Ablehnung einer Flüchtlingsaufnahme in ihren Ländern. Die ungarische Regierung hat im ganzen Land Plakatwände aufstellen lassen, auf denen offene Hetze gegen Flüchtlinge und Migrant:innen betrieben wird, und bereitet eine Volksabstimmung vor, die sich gegen eine Aufnahme von Flüchtlingen wenden soll. Verschärfend kommt hinzu, dass Polen und Ungarn Geflüchtete oftmals für unbestimmte Zeit unter widrigsten Bedingungen in Gefängnissen einsperren – und zwar unabhängig davon, ob sie bereits einen Asylantrag gestellt haben bzw. in welchem Stadium sich ihr Verfahren befindet.

Reisen diese Menschen in einen anderen Staat des Schengen – Raums, so wird ihr Asylantrag dort mit dem Argument als unzulässig abgelehnt, dass Italien bzw. Polen resp. Ungarn für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig ist, weshalb sie verpflichtet seien, dorthin zurückzukehren – und so beginnt die Odyssee von neuem.

Trotz dieser Fakten ist es in der deutschen und europäischen Rechtsprechung weiterhin umstritten, ob die Mängel in Italien, Polen und Ungarn derart gravierend sind, dass sie als „systemisch“ bezeichnet werden müssen. Wird diese Frage bejaht, so dürfen Überstellungen in diese Staaten nicht mehr vollzogen werden; wird sie verneint, bleibt alles beim Alten.

Zurückschiebungen und Zurückweisungen

Die Zahl der Zurückschiebungen, d.h. der gewaltsame Rücktransport von Menschen innerhalb von sechs Monaten nach unerlaubter Einreise in das Land, über das sie unmittelbar nach Deutschland eingereist sind, beläuft sich im ersten Halbjahr 2016 auf 584 (Landweg: 552; Luft – und Seeweg: 32) und ist somit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, in dem es 740 Personen waren, um ca. 21 % gesunken. Am häufigsten wurden Zurückschiebungen nach (1.) Österreich, (2.) Polen, (3.) Frankreich, (4.) in die Schweiz und (5.) die Tschechische Republik vollzogen. Rechtlich zulässig sind solche Rückschiebungen beispielsweise, wenn der Ausländer von der Grenzbehörde im grenznahen Raum in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer unerlaubten Einreise angetroffen wird und Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist (vgl. § 57 Abs. 2 Hs. 2 AufenthG).

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Die Abnahme der Zurückschiebungen, die auf den ersten Blick erfreulich erscheint, wird durch den brisanten Anstieg der Zurückweisungen, d.h. der verweigerten Einreisen unmittelbar an der Grenze, zunichte gemacht. Zwar entspricht die Zahl der Zurückweisungen an den Flughäfen im 1. Halbjahr 2016 (2030) in etwa denen des Referenzzeitrahmens des Jahres 2015 (2102). Allerdings ist durch die Wiedereinführung der Kontrollen an den Binnengrenzen die Zahl der Zurückweisungen auf dem Landweg von 2.345 in der ersten Hälfte des Jahres 2015 auf 11.239 im 1. Halbjahr 2016 und damit um knapp 380 % gestiegen. Hier zeigt sich die 180-Grad-Kehrtwende der Bundesregierung weg von der Willkommens – zurück zur Abschottungspolitik besonders deutlich.

Der Hauptgrund für die Einreiseverweigerung an der Luftgrenze ist mit großem Abstand, dass die Betroffenen die Einreise ohne gültiges Visum oder gültigen Aufenthaltstitel begehrten (1.080; vgl. § 13 AufenthG i.V.m. 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). An den Land – und Seegrenzen wurden Einreisen am häufigsten verweigert, weil die Menschen nicht über ein gültiges Reisedokument (6.301; vgl. § 13 AufenthG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG) bzw. ein gültiges Visum bzw. gültigen Aufenthaltstitel verfügten (4.864; vgl. § 13 AufenthG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Die gesetzlichen Gründe für die Einreiseverweigerung treffen natürlich insbesondere Flüchtlinge, die in aller Regel gar keine Möglichkeit haben, sich ein Reisedokument bzw. Visum zu besorgen. Ein Asylantrag wird an der Grenze in der Regel deshalb nicht gestellt, weil die Betroffenen – zu Recht – befürchten müssen, unter Bezugnahme auf die Dublin III – Verordnung abgewiesen zu werden. Dabei wäre es der Bundesrepublik weiterhin unbenommen, im Fall der Asylantragstellung von ihrem Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen.

Die Zurückweisungen erfolgten am häufigsten an der Grenze zu (1.) Österreich (10.411 Personen). In diesen Zusammenhang dürften die Bilder, der nach ihrer tagelangen Flucht über die sog. Balkanroute ausgezehrten Menschen, die unter widrigsten Bedingungen an den Grenzübergängen festgesetzt wurden, noch präsent sein. Im Übrigen erfolgten die Zurückweisungen an der Grenze zu (2.) Frankreich, (3.) der Schweiz, (4.) Polen und (5.) den Niederlanden. Von den Zurückweisungen waren insbesondere Menschen aus (1.) Afghanistan, (2.) Syrien, (3.) dem Irak, (4.) dem Iran und (5.) Marokko betroffen.

Sowohl die Zurückschiebungen als auch die Zurückweisungen wurden im Wesentlichen durch die Bundespolizei durchgeführt.

Zurückweisungen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Von Zurückweisungen blieben auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete nicht verschont. Bemerkenswert ist insoweit zunächst, dass in der ersten Hälfte des Jahres 2016 bereits 5.377 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an der Grenze zur Bundesrepublik registriert wurden – wohingegen im gesamten Jahr 2015 insgesamt 6.153 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an den Grenzübergängen erfasst wurden.

Von den 5.377 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten wurden zehn zurückgeschoben und 458 zurückgewiesen, d.h. an der Einreise gehindert. Damit verstößt die Bundesrepublik in eklatanter Weise gegen ihre Unterbringungs – und Betreuungspflicht aus Art. 20 der UN – Kinderrechtskonvention. Denn diese Vorschrift verpflichtet die Staaten, die Einreise eines unbegleiteten Kindes zu gestatten, da es diesem andernfalls überhaupt nicht möglich ist, eine altersgemäße Unterbringung und Betreuung zu erhalten. Die Verpflichtung aus Art. 20 der Kinderrechtskonvention darf nicht durch Praktikabilitätserwägungen, Kostenargumente oder politische Zielvorgaben relativiert werden. Deshalb sind unbegleitete minderjährige Geflüchtete, die die Einreise begehren, ausnahmslos seitens der Jugendämter in Obhut zu nehmen.

Gesamtübersicht

Damit wurden im 1. Halbjahr 2016 insgesamt 29.381 Menschen zwangsweise außer Landes gebracht bzw. an der Einreise nach Deutschland gehindert.

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Muzaffer Öztürkyilmaz
Projekt – Beratung in Abschiebungshaft

 

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2 Gedanken zu „Auswertung der Abschiebungszahlen des 1. Halbjahres 2016“

  1. geehrte Damen und Herren,

    Sie zeigen an Zahlenbeispielen, wie ungerecht Deutschland respektive die EU die Abschiebepraxis vornimmt. Sicherlich kommt es zu Härtefällen, wo anders hätte entschieden werden können. Aber die Grundsatzfrage die sich stellt ist doch: Wie machen wir es richtig? Die Abschiebung ist rechtlich geregelt und der Abzuschiebende hat wie in keinem anderen Land alle rechtlichen Möglichkeiten die Abschiebung überprüfen zu lassen Sind die rechtlichen Maßnahmen ausgeschöpft müssen unrechtmäßig Aufhaltende abgeschoben werden, um die Akzeptanz für die berechtigten Asylsuchenden auch zu gewährleisten. Eine Zahl lassen Sie dabei völlig außer acht. Wie auch die Behörden. WIr haben in unserem Land ca. 4 bis 500.000 sich illegal aufhaltende Menschen.Was soll mit Denen geschehen? Darauf hat Niemand ein Antwort. Am wenigsten der Innenminister. Diese Menschen fristen ein Dasein unterhalb der Menschenwürdigkeit, da ihnen jegliche staatliche Unterstüzung fehlt.

    Weiterhin moneren Sie, dass unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge an der Einreise gehindert werden. Dies sei ein Verstoss gemäß Art. 20 der UN-Kinderrechtscharta. Entweder ist Ihnen die Konvention nicht so genau bekannt, oder Sie geben wissentlich eine verzerrtes Bild wieder. Wenn das Wohl des minderjährigen Flüchtlings in dem Land aus dem es einreist gewährt ist, ist es völlig Rechtens die Einreise zu verweigern. Die ist z.B. der Fall, wenn Minderjährige aus Holland, Östereich, Frankreich oder einem anderen EU-Land die Einreise nach Deutschland fordern. Es ist auch dann gerechtfertigt, wenn der Einreisende ohne Papiere angetroffen wird und augenscheinlich falsche Angaben zu seiner wahren Identität und seinem Alter angibt.

    Wir müssen uns um die Menschen kümmern die unserer Hilfe bedürfen.Und das wird schon schwierig genug. Da nützen auch keine Wischi-Waschi Ausagen der Kanzlerin wie „Wir schaffen das“. Die Frage die bleibt ist „Wie schaffen wir das“. Darauf ist sie bislang eine Antwort schuldig geblieben. Es ist mehr als verständlich, dass Menschen den Weg zu uns suchen deren Leben von Hunger und Armut bedroht ist. Die OECD schätzt, dass ca. 60 Millionen Menschen in Afrika auf „gepackten“ Koffern sitzen. Sind wir in der Lage Denen wirklich zu helfen? Die Antwort ist ernüchternd. Nein! Zumindest nicht wie sich die Welt zur Zeit darstellt. Wir schaffen es in Deutschland nicht einmal, über 1,5Millionen Kindern ein auskömmliches Leben zu gewähren. Der letzt Armutsbericht der Bundesregierung war so gravierend, dass aus der Erhebung diverse Passagen vor der Veröffentlichung gestrichen wurden. Dazu bedarf es keinerlei Kommentars.

    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    Antworten
    • Hallo Les-Brian,

      eine Antwort in aller Kürze:
      1. Wer von Abschiebung bedroht ist, das hängt v.a. davon ab, wie großzügig oder engherzig das Asylrecht ausgelegt wird. Es kann nicht akzeptiert werden, dass das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) trotz einer sich verschärfenden Situation in Afghanistan, Eritrea oder Irak einem immer größeren Prozentsatz ein Asylrecht mit z.T. haarsträubender Begründung verweigert. Und wir werden uns auch nicht damit abfinden, dass der Bundesinnenminister nach jahrzehntelanger faktischer Duldung von (abgelehnten) Bürgerkriegsflüchtlingen aus Afghanistan nun beschließt, dass dieses Land für Flüchtlinge nun sicher sei. Ob und wohin abgeschoben wird (und mit welcher Begründung), ist eben auch eine politische Frage.
      2. Es ist unumstritten, dass die Behörden zu jedem Zeitpunkt zuallererst das Wohl des Kindes zu verfolgen haben. Insofern ist die Aufnahme und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) primär eine Aufgabe des Jugendamtes. Wenn sich dann im Verfahren herausstellt, dass das Wohl des Kindes im Nachbarland besser aufgehoben ist – etwa, weil dort die Eltern bereits aufhältig sind -, kann auch erine Überstellung erfolgen. Nicht akzeptabel und rechtswidrig ist dagegen ein Hin- und Herschieben von umF aufgrund von ausländerrechtlichen Vorgaben für Erwachsene.
      3. Der Hinweis auf die Armen in der Welt ist so alt wie fruchtlos. Die Armen der Welt kommen nicht nach Deutschland. Die Frage ist nicht, ob „wir“ alle aufnehmen können, sondern ob wir mit Geflüchteten menschlich und verantwortlich umgehen und die Menschenrechte einhalten. Durch den Türkei-Deal, die Abriegelung Europas gegenüber Flüchtlingen und die Exterritorialisierung der Flüchtlingsaufnahme wird das Asylrecht schon jetzt massiv ausgehöhlt. Nur ein Bruchteil der Flüchtlinge auf der Welt schafft es überhaupt bis hierher.

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