Arbeitsmarktzugang nach 3 Monaten

Heute, am 05.11.2014, wurden im Bundesgesetzblatt die Änderungen im Asylverfahrensgesetz und in der Beschäftigungsverordnung veröffentlicht, die den Zugang zum Arbeitsmarkt mit Aufenthaltsgestattung oder mit Duldung bereits nach 3 Monaten zulassen. Leider wurde auch gleichzeitig die Liste der sicheren Herkunftsstaaten im Anhang zum Asylverfahrensgesetz um die Staaten Serbien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro erweitert. Dies war der Kompromiss, den baden-württembergische Ministerpräsident Kretschmann für die Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang im Bundesrat eingegangen war.

Die Gesetzesänderungen treten ab dem 06.11.2014 in Kraft.
Zum Bundesgesetzblatt hier

Es bleibt aber nach wie vor die Frist für die Vorrangregelung bestehen, die besagt, dass Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung erst ab vier Jahren Aufenthalt in Deutschland ohne Zustimmung der Arbeitsagentur eine Beschäftigung aufnehmen dürfen.

Hier ist eine Verkürzung der Frist auf 15 Monate in Planung. Auch dafür muss die Beschäftigungsverordnung geändert werden und zwar in § 32 Abs. 3. Es wird erwartet, dass dies ebenfalls in nächster Zeit geschieht.

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