Hintergründe zum Bericht "Abschiebung mit Peiniger"

Zu der skandalösen Abschiebung der 21-jährigen Elvira Gashi und ihrer beiden 3- und 4-jährigen Kinder (siehe HAZ vom 15.06.2009) folgender Kommentar:

Die überraschende, überfallartige Abschiebung von Elvira Gashi und ihren zwei kleinen Kindern markiert eine radikale Wende im Umgang des Landkreises Wolfenbüttel mit Flüchtlingen. Statt Flüchtlinge – wie in der Vergangenheit üblich – zu beraten und im Rahmen eines transparenten Verwaltungshandelns über die bevorstehenden Schritte zu informieren, hat die Ausländerbehörde des Landkreises Wolfenbüttel Elvira Gashi die geplante Abschiebung verheimlicht und sie im Kosovo schutzlos einer drohenden geschlechtsspezifischen Verfolgung ausgesetzt. Die Abschiebung von Elvira Gashi ist nicht nur zutiefst unmenschlich, sondern in unseren Augen auch rechtswidrig. Die Verantwortung für diese Form des Behördenhandelns trägt auch das niedersächsische Innenministerium. Wir fordern das Innenministerium auf, Elvira Gashi umgehend auf Kosten des Landes nach Niedersachsen zurückzuholen.

Unsere Recherchen zu den Hintergründen ergeben folgendes Bild:

Die Ausländerbehörde in Wolfenbüttel hat auf eine vorherige Mitteilung des Abschiebungstermins ausdrücklich verzichtet. Zur Begründung verweist die Ausländerbehörde darauf, dass die Abschiebung der Eltern vor vielen Jahren einmal angekündigt worden und dann gescheitert sei, da die Eltern damals untertauchten. Was das Verhalten der Eltern allerdings mit dem Aufenthalt der seit 20 Jahren in Deutschland lebenden Tochter Elvira zu tun hat, die für das damalige Untertauchen der Eltern kaum die Verantwortung übernehmen kann, konnte die Ausländerbehörde uns nicht beantworten. Elviras Vater ist vor einigen Jahren abgeschoben worden, ihre Mutter hat aufgrund schwerer psychischer Erkrankung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25,5 AufenthG erhalten.

Die gemeinsame Abschiebung mit dem gewalttätigen ehemaligen Lebensgefährten von Elvira rechtfertigt die Ausländerbehörde mit dem Auslaufen der im Dezember 2007 für ein halbes Jahr erteilten Verfügung, sich den Frauen nicht auf weniger als 50 Metern zu nähern. Nach Aussagen von Rechtsanwalt Wollenschläger hat der Mann die Familie aber weiterhin massiv bedroht, was auch der Ausländerbehörde bekannt war, da die Frauen der Behörde über die fortbestehende Begdrohungssituation berichtet hatten.

Durch die Abschiebung in den Kosovo hat die Ausländerbehörde Elvira sehenden Auges eine Situation herbei geführt, in der Elvira den Gewalttätigkeiten ihres ehemaligen Lebensgefährten ausgeliefert ist. Elvira droht im Kosovo nun eine geschlechtsspezifische Verfolgung. Das deutsche Recht schützt Flüchtlinge jedoch vor drohender geschlechtsspezifischer Verfolgung mit der Einräumung eines Flüchtlingsstatus. Das musste auch die Ausländerbehörde wissen: Wenn sie den gewalttätigen ehemaligen Lebensgefährten abschieben wollte, durfte sie Elvira nicht abschieben oder musste ihr zumindest vorher die Möglichkeit einräumen, diese veränderte Situation durch das BAMF prüfen zu lassen. Die Abschiebung von Elvira und ihren Kindern war insofern nach unserer Auffassung rechtswidrig.

Die Anwendung der gesetzlichen Bleiberechtsregelung schied laut Ausländerbehörde wegen des zeitweiligen Untertauchens der Familie in den 90er Jahren aus: Es fehle an dem geforderten ununterbrochenen Aufenthalt. Selbst wenn man dieser Argumentation folgt, war Elvira Gashi nicht rechtlos: Die Rechtsprechung des EGFM und des BVerwG räumt Flüchtlingen unter bestimmten Umständen ein Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 8 ein, wenn sie in Deutschland faktisch integriert und verwurzelt sind, im Herkunftsland aber kaum mehr Bindungen und Bezüge haben. So war die Situation von Elvira: Sie ist als Baby nach Deutschland gekommen und hat 20 Jahre hier verbracht und die Schule durchlaufen. Trotz ihrer beiden Kinder hat sie zeitweilig in Wolfenbüttel gearbeitet und war in die deutschen Lebensverhältnisse bestens integriert. Die Abschiebung kam überraschend und ist für sie wie eine zweite Vertreibung.

Die Frage eines Aufenthaltsrechts für Elvira bestimmte auch die Gespräche zwishen Rechtsanwalt Wollenschläger und der Ausländerbehörde. Letztere forderte die Beantragung eines Passes im Kosovo als Voraussetzung für die Prüfung eines Aufenthaltsrechts – und erweckte so zumindest den Eindruck, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG in Erwägung zu ziehen. Auch ein Antrag an die Härtefallkommission wäre nach Lage der Dinge möglich und erfolgversprechend gewesen. Nur wenige Tage vor der Abschiebung hatte Elvira ein Gespräch mit dem Anwalt, der sie in Sicherheit wiegte und ihr nahe legte, einen kosovarischen Pass in Berlin zu besorgen, sobald die kosovarische Botschaft – Berichten zufolge ab August – ihre Arbeit aufnimmt.

Die radikale Wende im Umgang des Landkreises Wolfenbüttel mit Flüchtlingen ist offenbar das Ergebnis massiver Einflussnahmen des niedersächsischen Innenministeriums: Unter dem früheren Amtsleiter Krake stand die Wolfenbütteler Ausländerbehörde in dem Ruf, einen vergleichsweise humanen Umgang mit Flüchtlingen zu pflegen. Krake betonte die integrationspolitischen Aufgaben der Ausländerbehörde und verstand sich nicht als verlängerter Arm der Polizei. Unter seiner Amtsführung wurden Flüchtlinge entsprechend dem gesetzlichen Auftrag auch über die ihnen zustehenden Rechte und Möglichkeiten beraten. Dies war dem niedersächsischen Innenministerium offenbar ein Dorn im Auge:
Im Rahmen der Fachaufsicht hat sich das niedersächsische Innenministerium informellen Quellen zufolge alle Akten von Flüchtlingen aus dem Kosovo vorlegen lassen, die im Landkreis Wolfenbüttel geduldet wurden. In mehreren Einzelfällen habe das Innenministerium dem Landkreis Wolfenbüttel eine härtere Gangart vorgeschrieben. Behördenmitarbeiter/innen seien disziplinarisch belangt worden, weil sie nach Auffassung des Innenministeriums nicht genügend Druck gemacht und zu wenig Flüchtlinge abgeschoben hätten. Amtsleiter Krake stieg auf – und räumte seinen Platz für einen Nachfolger, Amtsleiter Zander.

Wer auch immer für die konkrete Abschiebung von Elvira Gashi unmittelbar verantwortlich ist: Der Druck der Landesregierunghat dazu erheblich beigetragen. Das niedersächsische Innenministerium trägt die politische Verantwortung dafür, dass Abschiebungen von den Ausländerbehörden nicht mehr vorher angekündigt werden müssen – ein entsprechender Erlass aus dem Jahr 1995 wurde vom Innenministerium kurzerhand aufgehoben. Der Landkreis Wolfenbüttel setzt damit das um, was der niedersächsische Innenminister immer wieder fordert: Rücksichtsloseres Vorgehen, mehr Abschiebungen. Mit der gemeinsamen Abschiebung des misshandelten Opfers und des Täters in ein Land, in dem Gewalt gegen Frauen verbreitet ist und Schutzmechanismen nur schwach entwickelt sind – der Kosovo gilt als Drehscheibe des europäischen Frauenhandels – ist freilich jedes Maß überschritten. Wie glaubhaft sind landespolitische Maßnahmen zum Schutz von Migrantinnen gegen Männergewalt, wenn derartige Fragen bei Abschiebungen nicht berücksichtigt werden? Wir fordern die Landesregierung auf, Elvira Gashi und ihren Kindern umgehend eine Rückkehr nach Niedersachsen zu ermöglichen.

gez. Kai Weber

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2 Gedanken zu „Hintergründe zum Bericht "Abschiebung mit Peiniger"“

  1. hallo ich wollte nur sagen das die deutschen nicht so viel recht haben also das sol keine beleidigung seil aber ist so ..
    ich habe mit eine 7 kopfiege familien seit 1991 bis 2009 in deutschland gelebt aber dann biss 2009 haben wir eine abschiebung bekommen das ist nihct so gut daher kosovo fur uns kinder ein fremd land ist weil wir in deutschland 5 geschwister geboren sind und deswegn will ich wider in deutschland leben wie alle ander vor angst haben wir in belgien zum 7 mal ein ASYL abfrag gemacht aber hier landen wir auch nur runter ich hoffe sie werden uns helfen ..

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