Bleiberecht für Kosovarinnen und Kosovaren

Nachfolgend die Antwort des MI auf eine Frage der grünen Abgeordneten Filiz Polat betr. die Gewährung eines Passes für Kosovaren im Rahmen der Bleiberechtsregelung. Leider bleiben mehr Fragen als Antworten:

  1. Wer erstmals einen kosovarischen Pass im Kosovo beantragen möchte, kann „für die einmalige Ausreise“ einen deutschen „Reiseausweis für Ausländer“ erhalten. Dringend abzuklären ist, dass auch die Wiedereinreise nach Deutschland mit diesem Dokument ermöglicht wird.
  2. Nach wie vor verweist das MI auf die Möglichkeit, beim serbischen Konsulat serbische Papiere zu beantragen. Kosovaren, die so verfahren, werden mit der Ausstellung von Pässen zu serbischen Staatsbürgern und verlieren damit möglicherweise einen Anspruch auf die kosovarische Staatsbürgerschaft.
  3. Ein Problem für viele Kosovaren stellt der Identitätsnachweis dar. Ohne einen solchen Nachweis erhalten die Betroffenen keinen Reiseausweis für Ausländer und damit auch kein Bleiberecht. Eine zügige Umsetzung der Bleiberechtsregelung ist für diesen Personenkreis daher leider nicht zu erwarten.

gez. Kai Weber

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Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration

Bleiberecht für Kosovarinnen und Kosovaren
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 09.05.2008; Fragestunde

Innenminister Uwe Schünemann beantwortet die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat (GRßNE); Es gilt das gesprochene Wort:
Die Abgeordnete hatte gefragt:

Nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovos herrscht bis zum Aufbau eigener kosovarischer Strukturen Uneinigkeit, inwieweit in Deutschland lebende Kosovaren ihre Passpflicht gemäß § 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erfüllen können. Die Ausstellung eines Reiseausweises nach Maßgabe des § 5 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) soll nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen. Zusätzlich bleibt die gesetzliche Verpflichtung zur Beschaffung eines Heimatpasses bestehen. Um einen Ausweisersatz nach § 48 Abs. 2 AufenthG zu erhalten, müssen geduldete Flüchtlinge und Personen, die bereits im Besitz eines Aufenthaltsrechts sind, sämtliche Erteilungsvoraussetzungen erfüllen. Eine unbürokratische Lösung ist in diesen Fällen wünschenswert, da es sich, angesichts der noch ungeklärten Verhältnisse im Kosovo, schwierig gestaltet, sämtliche Erteilungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  • Beabsichtigt die Landesregierung vor dem Hintergrund der noch im Aufbau befindlichen Strukturen der neuen Republik Kosovo, allen aus dem Kosovo stammenden geduldeten Migrantinnen und Migranten mit einem Aufenthalt von mehr als sechs Jahren einen Ersatzausweis nach § 48 Abs. 2 AufenthaltsG auszustellen und gegebenenfalls warum nicht?
  • Wie wird die Landesregierung darüber hinaus sicherstellen, dass für den Personenkreis der aus dem Kosovo stammenden Menschen die gesetzliche Altfallregelung ohne weitere zeitliche Verzögerungen – also unverzüglich – umgesetzt werden kann?
  • Wie beabsichtigt die Landesregierung angesichts der beschriebenen passrechtlichen Hindernisse, mit geduldeten Personen aus dem Kosovo hinsichtlich der Zumutbarkeit der Mitwirkungspflichterfüllung bei der Passbeschaffung als Erteilungsvoraussetzung nach der Altfallregelung zu verfahren?

Innenminister Uwe Schünemann beantwortete namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt:
Ein eigenes Staatsangehörigkeitsrecht ist von der Regierung der Republik Kosovo noch nicht verabschiedet worden, so dass weder eine Aussage darüber getroffen werden kann, unter welchen Voraussetzungen diese Staatsangehörigkeit erworben wird, noch, ob für im Ausland lebende Personen aus dem Kosovo Sonderregelungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit getroffen werden. Eine eigenständige kosovarische Staatsangehörigkeit im völkerrechtlichen Sinne gibt es noch nicht. Die Republik Kosovo hat auch noch keine Auslandvertretung in Deutschland eingerichtet. Für Personen, die aus dem Kosovo stammen, besteht die Möglichkeit, sich einen Pass im Heimatland ausstellen oder verlängern zu lassen. Wer zum Zwecke der erstmaligen Ausstellung eines Passes in den Kosovo reisen möchte, kann für die einmalige Ausreise ein deutsches Ersatzdokument, nämlich einen Reiseausweis für Ausländer bekommen. Darüber hinaus hat der für Niedersachsen zuständige Generalkonsul der Serbischen Republik in Hamburg erklärt, dass in seinem Zuständigkeitsbereich lebende Kosovaren die konsularischen Dienste des Generalkonsulats in Hamburg weiter in Anspruch nehmen können. Den aus dem Kosovo stammenden Antragstellern werden dann auf Antrag serbische Heimatpässe ausgestellt bzw. die Gültigkeit vorhandener Pässe wird verlängert. Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse, dass sich die Haltung des serbischen Generalkonsulats aktuell geändert hat.
Als ausländische Staatsangehörige unterliegen auch die in Deutschland lebenden kosovarischen Staatsangehörigen der gesetzlichen Passpflicht gemäß § 3 des Aufenthaltsgesetzes. Die Erfüllung dieser Passpflicht stellt darüber hinaus eine allgemeine Voraussetzung nach § 5 Abs. 1 Nr. 4 des Aufenthaltsgesetzes für die Erteilung eines Aufenthaltstitels dar, die auch bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung erfüllt sein muss.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

  • Zu 1.: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, geduldeten Personen, die aus dem Kosovo stammen und sich bereits länger als sechs Jahre im Bundesgebiet aufhalten, grundsätzlich einen Ausweisersatz gemäß § 48 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes auszustellen, weil mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo die Gültigkeit und Anerkennung der bisher von den Betroffenen vorgelegten Personaldokumente nicht automatisch entfallen ist. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, neue Personaldokumente zu erhalten. Insoweit wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
  • Zu 2.: Die unverzügliche Umsetzung der gesetzlichen Altfallregelung in Niedersachsen ist auch für die kosovarischen Staatsangehörigen sichergestellt. Diejenigen, die einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gestellt haben, die Erteilungsvoraussetzungen erfüllen und bei denen keine Versagungsgründe vorliegen, können einen Ausweisersatz erhalten, wenn die Identität des Betreffenden zweifelsfrei geklärt ist. Personen, die bereits im Besitz eines Aufenthaltsrechts sind, können bei Ablauf der Gültigkeit des vorhandenen Passes ebenfalls einen Ausweisersatz erhalten, wenn die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorliegen.
  • Zu 3.: Es wird auf die Vorbemerkungen sowie auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
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16 Gedanken zu „Bleiberecht für Kosovarinnen und Kosovaren“

  1. Ich benötige einen Kosovarischen Reisepass und wohne in NRW und besitze eine Abschiebung/Duldung. Da es mir nicht erlaubt ist Deutschland zu verlassen Frage ich Sie nunmehr wie ich an diesen Kosovarischen Reisepass komme ohne Deutschland zu verlassen. Ich brauche dieses Reiseausweis dringend da ich ihn zur Eheschließung brauche so schnell wie möglich. Können Sie mir bitte Helfen .
    Danke im vorraus.
    Osman Beciri

    Antworten
  2. Ich frage nochmals wie kann ich in Deutschland einen neuen Kosovarischen Pass bekommen wo ich selber NICHT ausreisen darf?
    Gibt es die möglichkeit von Deutschland aus über einen Anwalt dieses Ausweis zu bekommen oder gibt es hier schon eine Botschaft wo ich mich hinwenden kann?

    Bitte helfen Sie mir weiter

    Antworten
  3. Hallo ich habe eine frage, und zwar habe ich eine Freundin die ich über alles Liebe und schätze und wir bekommen bald gemeinsam ein Kind…doch da besteht die Gefahr Wahrscheinlich mit dieser Abschiebung usw…doch mein Kollege sagte mir da ich ja bald Vater werde wäre das nicht möglich da ich ja bald ein Kind mit meiner Deutschen freundin bekomme…bitte nicht falsch verstehen ja Ich liebe meine freundin wirklich und das kind solle mir nicht dienen die deutsche Bürgerschaft zu bekommen oder so aber meine Freundin(17) hat angst das Sie mich verliert…was ist nun fakt und was können wir machen??

    Antworten
    • Die Vaterschaft zu einem deutschen Kind führt in der Regel zu einem Anspruch auf ein Bleiberecht in Deutschland, wenn Sie die Vaterschaft anerkennen (das geht auch schon vor der Geburt, gehen Sie gemeinsam mit Ihrer Freundin zum Jugendamt), und wenn keine weiteren Ausweisungsgründe vorliegen. Ob schon die bevorstehende Vaterschaft zu einem Aufenthaltsrecht führt, ist in der Rechtsprechung allerdings umstritten.

  4. hallo ich habe eine frage bezüglich des Kosovarischen Reisepasses.

    Wie kann ich ein Kosovarischen Reisepass beantragen Ohne dass ich extra nach Kosovo fliegen muss??

    Ich habe gehört das es in Berlin ein Kosovarischen Konsulat geben soll oder bald geben solle außerdem sollte man von da ein pass besorgt bekommen können die frage ist also wie und wo und ab wann??

    danke im vorraus lg mirlind ferizi

    Antworten
  5. hallo mein name ist zarife gucati.ich bin hir in deuschland geboren und habe so schwierigkeiten mein pass zu bekommen.ich habe zwei deutschje kinder und bekomme kein elterngeld für mein 5 monate jungen sohn.was soll ich tun.

    Antworten
  6. hallo, meine frage ist, wenn ich in serbien geboren ( heute kosovo ) bin und meine eltern die serbische und die deutsche staatsangehörigkeit haben, kann die ausländerbehörde von mir verlangen, dass ich nach kosovo reisen muss um ausweiss, pass oder irgendwelche einbürgerungsanträge stellen muss um einen reisepass zu bekommen, ob wohl ich doch gar nichts mit dem land habe wirklich nichts. aber die botschaft in berlin hat behaubtet, dass ich ein bürger von denen sei!? zuläzt war ich serbischer staatsbürger aber seit 2005 nicht mehr. aus irgend einen grund bin ich nicht mehr staatsbürger regiester eingetragen und das haben die mir aus bescheinigt.

    vielen dank

    Mit freundlichen Grüßen
    sefaj

    Antworten
  7. gibt es eine MÖGLICHKEIT dass eine person aus dem Kosovo irgendwie egal auf welcher art und weise einen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland bekommt .

    eine genaue Antwort würde leben retten …

    danke

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  8. Hallo
    Ichh habe eine Freundin, die hatt 5 kinder in deutschland geboren und hatte gar keine möglichkeit ihren serbischen Pass ( kosovo) zu machen.da sie Nimanden mehr in Serbien (Kosovo) hatt.
    Sie hatte momentan eine Duldung
    Sie bekämme aber einen aufenteilt tittel wenn, sie halt diesen Pass beantragen wurde

    Gibt es auch eine andere möglichkeit
    Ich wurde mich sehr freuen über eine Antwort von ihnen

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