IRAK – Anerkennungspraxis des Bundesamts

Die Anerkennungspraxis des BAMF zu IRAK hat sich grundlegend geändert. Seit Mai 2007 liegt die Anerkennungsquote für Flüchtlinge aus dem Irak bei nahezu 90%. Näheres siehe hier.

gez. Kai Weber

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1 Gedanke zu „IRAK – Anerkennungspraxis des Bundesamts“

  1. Lieber Kai Weber,

    das hört sich gut an, ist aber m.E. zum großen Teil nur Augenauswischerei, da hier viele Flüchtlinge mit in die Statistik aufgenommen wurden, die früher bereits Anerkennungen hatten und nach Widerrufsverfahren jetzt einen Folgeantrag gestellt haben (der dann aber bei religiösen Minderheiten tatsächlich schnell und unproblematisch positive entschieden wird).

    Für Sunninten und Shiiten hat sich wohl nach wie vor nichts geändert. Trotz einer positiven Entscheidung des BayVGH in Ansbach am 14.11.2007,
    der von einer Gruppenverfolgung von Sunniten ausgeht (Urteilsgründe liegen noch nicht vor), entscheidet das Bundesamt grundsätzlich negativ, auch Widerrufsverfahren werden weiter betrieben.

    Viele Grüße
    Angelika Lex, Rechtsanwältin München

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