Glückliches Ende des Rotenburger Kirchenasyls

Dem beharrlichen Einsatz der Rotenburger Auferstehungsgemeinde und Superintendent Daub ist es zu verdanken, dass den kosovarischen Roma-Frauen Selvije Ernst und Dulja Saiti nach eineinhalbjährigem Kirchenasyl endlich ein Schutzanspruch zugesprochen wurde: Am 29.09.2011 verpflichtete das VG Stade das Bundesamt, Selvije Ernst und Dulja Saiti Abschiebungshindernisse gem § 60,7. AufenthG zuzuerkennen. Die Ausländerbehörde hat den Haftbefehl gegen beide Frauen aufgehoben und beide können nun endlich wieder in ihrer eigenen Wohnung leben.

Der Fall der beiden Frauen hatte auch deshalb Schlagzeilen gemacht, weil das Innenministerium sich mit fragwürdiger Begründung und gegen die Empfehlung des Gesetzes- und Beratungsdienstes geweigert hatte, einen Härtefallantrag überhaupt nur anzunehmen, siehe hier.

Nach Auskunft von Eckhard Lang von Diakonischen Werk Rotenburg, der das Kirchenasyl über den gesamten Zeitraum fachlich begleitete, liegt das schriftliche Urteil noch nicht vor und ist somit also noch nicht rechtskräftig.

Berichte über den Fall finden sich in der Rotenburger Kreiszeitung vom 1.10.2011 sowie in der Rotenburger Rundschau.

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