Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert Verteidigung des Völkerrechts

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert die Bundesregierung auf, sich zum Völkerrecht und zu den Grund- und Menschenrechten als unhinterfragbarer Leitschnur für politisches Handeln zu bekennen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den ausgerufenen Waffenstillstand zu bewahren und den Opfern der Kriegshandlungen und Menschenrechtsverletzungen beizustehen.

Der Angriff der USA und Israels auf den Iran noch während der laufenden Verhandlungen in Oman hat iranische Oppositionelle zusätzlich in Gefahr gebracht, nicht nur, weil die Bombenangriffe die zivile Infrastruktur (Schulen, Universitäten, Brücken) sowie die Zivilbevölkerung getroffen und viele Menschen zur Flucht gezwungen haben, sondern auch, weil der Krieg zu einer weiteren Verschärfung der Repression geführt hat.

„Wir brauchen ein Aufnahmeprogramm und die Öffnung von Fluchtwegen. Doch es geschieht das Gegenteil“, so Dündar Kelloglu vom Vorstand des Flüchtlingsrats Niedersachsen. „Die deutsche Botschaft in Teheran ist geschlossen, die Ausstellung von Visa wird von der Bundesregierung – im Unterschied zur Praxis anderer EU-Staaten, wie z.B. Frankreichs – auch in den Nachbarstaaten verweigert, und Bundeskanzler Friedrich Merz kündigt schon einmal an, eine Flucht nach Deutschland unbedingt verhindern zu wollen. Geht es noch schäbiger?“

Kaum weniger schäbig ist die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Lediglich 27% aller iranischen Asylantragsteller:innen wurde im Jahr 2025 durch das BAMF ein Schutzstatus zugestanden. In Klageverfahren mussten Gerichte 42% der Entscheidungen korrigieren. Es ist offensichtlich, dass die Asylentscheidung allein innenpolitischen Erwägungen folgt und nicht der katastrophalen Menschenrechtslage im Iran.

Im Konflikt mit dem Iran verletzen die USA offenkundig in grober Weise das Völkerrecht. Präsident Trump gibt sich nicht einmal mehr den Anschein, als würde er auf Basis des Internationalen Rechts handeln: Er hat einen Krieg gegen den Iran angeordnet, weil er es kann, und weil er meint, dass der Militäreinsatz im nationalen Interesse der USA liege. Jetzt meint er, durch eine Blockade der Straße von Hormus seine Interessen durchsetzen zu können, und nimmt dafür eine weltweite Energiekrise in Kauf – mit katastrophalen Folgen v.a. für die ärmste Bevölkerung in aller Welt. Es gilt für ihn nicht mehr die Herrschaft des Rechts, sondern das Recht der Stärkeren.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland duckt sich und schaut zu: Es sei jetzt nicht der Zeitpunkt für völkerrechtliche Belehrungen, sagt Kanzler Merz – und merkt offenbar nicht einmal, auf welch dünnem Eis er sich dabei bewegt: Wer das Völkerrecht im Krieg gegen den Iran relativiert, kann sich auch im Krieg gegen die Ukraine nicht darauf berufen. Der selektive Umgang der Bundesregierung und anderer westlicher Staaten mit dem Völkerrecht wird von vielen Ländern als „Doppelstandard“ des Westens und als verlogen kritisiert. Völker- und Menschenrechte gelten für alle, oder sie gelten nicht. Europa wird oft als ein Hort der Freiheit, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verstanden, basierend auf der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Wie lange noch?

Die Institutionalisierung einer internationalen Rechtsordnung und die Gründung der UNO waren wichtige Lehren aus dem Faschismus: Das in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegte allgemeine Gewaltverbot ist als Völkergewohnheitsrecht verbindlich und verbietet jedem Staat einen Angriffskrieg. Völkerrechtliche Konventionen wie die Genfer Flüchtlingskonvention, Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder ethnischer Zugehörigkeit, die UN-Kinderrechtskonvention oder die Antifolterkonvention garantieren die grundlegende Rechte und Freiheiten. Europäische Konventionen wie die EMRK oder die Istanbul-Konvention ergänzen diesen Katalog von Menschenrechten.

„Die Einhaltung des Völkerrechts muss für demokratisch legitimierte Regierungen selbstverständlich sein, auch wenn die Mullahdespoten sich, wenn es Ihnen gerade passt, dahinter verstecken, obwohl sie selbst systematisch dagegen verstoßen“, so Dündar Kelloglu.

Natürlich gibt es auch Reformbedarf: Das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat – USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien – ist beispielsweise ein Relikt aus der Gründungszeit, das überwunden werden sollte. Wir werden eine Verbesserung der internationalen Rechtsordnung aber nur erreichen, wenn wir den erreichten Standard verbindlich anerkennen und weiterentwickeln.

Die imperialen Gelüste der Großmächte USA (Grönland, Venezuela, Iran, demnächst vielleicht Kuba), Russland (Ukraine) und China (Taiwan) müssen von der Weltgemeinschaft und den Einzelstaaten kategorisch kritisiert und zurückgewiesen werden, sonst verliert die internationale Ordnung weiter an Verbindlichkeit. Am Ende dieser Entwicklung werden wir uns in einer Welt wiederfinden, in der weder das Verbot eines Angriffskrieges noch die Menschenrechte gelten. Der Schutz der Menschenrechte schließt naturgemäß die Schwächsten und Marginalisierten mit ein – insbesondere Geflüchtete.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!