Jährlich werden in Deutschland rund 6.000 Personen für bis zu 18 Monate in Abschiebungshaft genommen. Diese Haft dient allein dem Zweck der Durchführung der Abschiebung und damit der Durchsetzung der Ausreisepflicht. Es ist keine Strafhaft.
Seit Jahren berichten Praktiker:innen, dass Gericht eine hohe Zahl der Haftanordnungen für rechtswidrig befinden. Zum Beispiel ergibt eine Erhebung von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch, dass rund 50 % der von ihm in den letzten 20 Jahren vertretenen Mandant:innen zu Unrecht inhaftiert waren. Obwohl diese Statistik in der Politik als wenig aussagekräftig eingestuft wird (BT-Drs. 19/31669), erheben die Länder keine Daten, die die Praxiserfahrungen be- oder widerlegen.
Hannah Franz, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Hamburg, hat sich diesem Datendefizit angenommen. In einer empirischen Studie hat sie rechtskräftige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs der letzten zehn Jahre analysiert. Damit hat sie erstmals aussagekräftige Daten über die Quote der rechtswidrigen Haftanordnungen, die häufigsten Fehlerursachen und mögliche Einflüsse demographischer Faktoren auf die Haftentscheidung ermittelt.
Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Studien ist mit erheblichen Kosten verbunden. Um die Studie trotz fehlender Drittmittelförderung publizieren zu können und die Daten so einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat sie eine Spendenkampagne ins Leben gerufen. Insgesamt werden 6.600 Euro benötigt, um eine Open-Access-Publikation zu ermöglichen. Mit 3.300 Euro kann die Studie Closed-Access veröffentlicht werden.
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